Zusammenfassung
Vorstehende Untersuchung machte es sich zur Aufgabe, die quantitative Abhängigkeit des Tiefeneffektes im Pulfrich-Phänomen von der Gesamtbeleuchtung, doch unter möglichstem Ausschluß adaptativer Stimmungsänderungen der Augen, messend festzustellen. Sie gehen somit der Frage nach der Gültigkeit des Weberschen Gesetzes bei dieser Erscheinung nach.
Die Versuche ergaben, daß die Lichtstärkendifferenz beider Augen, die zur Erzielung des gleichen Tiefeneffektes notwendig ist, mit Abschwächung der Grundlichtstärke kleiner wird, jedoch in geringerem Ausmaß als bei Gültigkeit des Weberschen Gesetzes zu erwarten wäre. Nimmt man entsprechend den Angaben Fröhlichs an, daß das Webersche Gesetz bei der Abhängigkeit der Empfindungszeit von der Lichtintensität streng gilt, so ergibt sich aus unseren Versuchen, daß die zur Erzielung eines bestimmten Tiefeneffektes notwendige Empfindungszeitdifferenz bei Abnahme der Grundlichtstärke größer wird. Dieses experimentelle Ergebnis deckt sich mit der theoretischen Forderung, daß mit sinkender Lichtstärke die Schwelle der Tiefensehschärfe nachgewiesenermaßen abnimmt und damit zur Erzielung ein und desselben Tiefeneffektes eine größere Querdisparation notwendig wird. Dies Ergebnis widerspricht der bisherigen Annahme, daß die Größe des Tiefeneffektes im Pulfrich-Phänomen allein abhängig von der Empfindungsdifferenz sei.
Die mathematische Verarbeitung der experimentellen Befunde läßt an eine sozusagen zweifache Geltung des Weberschen Gesetzes bei dem komplexen Pulfrich-Phänomen denken, indem einmal die Größenbeziehungen zwischen Lichtintensität und Empfindungszeit dem Weberschen Gesetz folgen, weiterhin aber vielleicht auch zwischen Empfindungszeitdifferenz und Stereoeffekt bei Änderung der Gesamtbeleuchtung mit einer ähnlichen Funktionsbeziehung gerechnet werden darf, die der Beziehung zwischen Leuchtdichte und Tiefensehschärfe im Wesen gleichkommt.
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Best, W. Pulfrich-Effekt und Webersches Gesetz. Pflugers Arch. 251, 167–176 (1949). https://doi.org/10.1007/BF00370124
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