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Gedanken und Erwägungen eines Psychiaters zur rechtlichen und pädagogischen Beurteilung Jugendlicher

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Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Die sogenannten tiefenpsychologischen Tendenzen beeinflussen heute weithin auch die Sphäre der pädagogischen wie der rechtlichen Einstellung zur Jugend. Ohne zu verkennen, daß ihnen mancherlei zu verdanken ist, muß doch gegen ihre Überbewertung Stellung genommen werden. Die Triebdynamik wird bei diesen modernistischen Bestrebungen viel zu einseitig betrachtet, der Triebzügelung und der Triebbändigung zumal vielfach ein schädigender Effekt beigemessen, wie er ihnen in solcher Verallgemeinerung nicht zukommt; umgekehrt wird deren Unentbehrlichkeit für alle Pädagogik vielfach verkannt. Nicht zuletzt trägt daran und an anderen Mißverständnissen die Schuld, daß die sogenannten Tiefenpsychologen viel zu oft Erfahrungen, die an Abgearteten gemacht werden können, sofern nicht auch da bloße Deutungen vorliegen, auf Normgeartete nach Art eines Kanons erstrecken; solches ist aber nicht der Sinn angewandter Psychopathologie. Die Nutzung der Subordinations-Autoritäts-Relation ist pädagogisch unentbehrlich, ganz wie rationelle Anwendung des Strafprinzips; auch bei der rechtlichen Beurteilung und Behandlung Jugendlicher ist dies nicht außer acht zu lassen. Jugendgerichtsbarkeit und Jugenderziehung sollen mehr, als dies die allzusehr auf das Verstehen aus dem Triebleben ausgerichtete Modernistik tut, darauf bedacht sein, die Jugend weniger analytisch als synthetisch zur Selbstverantwortlichkeit zu erziehen; mit modernistischer Übertreibung beginnt man schon schlimme Erfahrungen zu machen, daher neuestens bereits eine drastische Reaktionsumkehr in Amerika einzusetzen beginnt. Nicht zu viel des Gewährenlassens, dafür um so früheres Einsetzenlassen einer angemessenen Selbstverantwortlichkeit und Selbstbestimmung muß das Ziel einer methodisch straffen, wohltemperierten und richtig verpegelten charakterlichen Erziehung und rechtlichen Behandlung der Jugend sein, soll sie im Sinne psychohygienischer Maximen gesunden und gesund bleiben.

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Nach einem Vortrage in der österreichischen Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie am 28. Juni 1956.

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Stransky, E. Gedanken und Erwägungen eines Psychiaters zur rechtlichen und pädagogischen Beurteilung Jugendlicher. Archiv fü Psychiatrie und Zeitschrift f. d. ges. Neurologie 195, 466–488 (1957). https://doi.org/10.1007/BF00341808

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