Zusammenfassung
1. Bei dem Morphinnachweis nach Deckert werden Polamidon und Dolantin durch den Zusatz der Ammoniummolybdatlösung in unlöslicher Form abgeschieden und so von Morphin getrennt. Die Morphinbestimmung im Harn wird durch die Anwesenheit auch verhältnismäßig hoher Gehalte an Polamidon und Dolantin nicht beeinträchtigt.
2. Der von Cronheim und Ware für Polamidon angegebene Nachweis mit Hilfe von Sulfophthaleinen kann auch für Dolantin in gleicher Weise angewendet werden.
3. Die Methode von Cronheim und Ware wurde einem näheren Studium unterzogen, als dessen Ergebnis ein wesentlich abgekürztes Verfahren unter Verwendung von Bromkresolgrün entwickelt werden konnte.
4. Da auch Chinin, ähnlich wie Dolantin, mit den verwendeten Sulfophthaleinen reagiert und auch andere Arzneistoffe unter Umständen schwache Reaktionen geben können, werden Unterscheidungs-und Identitätsreaktionen für Polamidon und Dolantin angegeben, welche mit den in der Benzolausschüttelung enthaltenen Basen durchgeführt werden.
5. Die quantitative Bestimmung, sowie die nachfolgende Identifizierung, können nach der vorliegend beschriebenen Methode in den allermeisten Fällen bei nicht zu geringen Polamidon- bzw. Dolantingehalten in nur 10 cm3 Urin in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführt werden.
Literatur
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Vidic, E. Der Nachweis von Polamidon und Dolantin im Urin und ihre Trennung von Morphin. Naunyn - Schmiedebergs Arch 212, 339–351 (1951). https://doi.org/10.1007/BF00245603
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