Zusammenfassung
Nach einem Schädeltrauma bei einem Jiu-Jitsu-Kampf, das im wesentlichen in einem jähen Zurückreißen des Kopfes bei angespannter Nacken- und Rückenmuskulatur wie auch in einem Sturz auf den Hinterkopf ohne Bewußtlosigkeit, aber mit nachfolgenden leichten, vorwiegend rechtsseitigen Stirnkopfschmerzen und leichtem chronischem Nasenbluten rechts bestand, stellte sich eine überwiegend rechtsseitige Sehnervenatrophie ein. Diese Sehnervenatrophie konnte schon nach 10 Tagen vom Ophthalmologen einwandfrei als solche diagnostiziert werden. Nach Ausschluß anderer pathogenetischer Faktoren wurde das Trauma als Ursache dieser Sehnervenatrophie angesehen. Zur Beseitung etwaiger Verwachsungen oder älterer Hämatome mit oder ohne Hygrombildung wurde 3 Monate nach dem Ereignis des Traumas eine Schädeloperation durchgeführt, die die Annahme einer posttraumatischen Arachnoiditis optico-chiasmatica voll bestätigte, eine blutige Infarzierung des rechten Chiasmaanteils erkennen ließ und nach Lösung der Verwachsungen eine frappierende Besserung der Sehfähigkeit, ja, nahezu eine Restitutio ad integrum hinsichtlich der Sehnervenfunktion ergab. Wir lernen aus diesem Fall, daß es Nervus opticus-Verletzungen ohne Schädelbruch, weiterhin, daß es frühzeitige Sehnervenatrophien mit faßbarem Augenhintergrundsbefund (nach 10 Tagen auftretend!) und daß es erstaunliche Besserung der Funktion des Sehnerven nach Lösung der Verwachsungen auch noch 3 Monate nach dem Trauma geben kann. Die Erwägung dieser Möglichkeiten und ein aktives chirurgisches Vorgehen können in solchen Fällen das Augenlicht des Patienten retten. Probleme hinsichtlich der Richtung der Sehnervenatrophie und der Pathogenese der Chiasmaschädigung wurden im Verlauf dieser Betrachtung besonders herausgestellt.
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Herrn Prof. Dr. Pette zum 70. Geburtstag.
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Ley, H. Ungewöhnliche Beobachtungen hinsichtlich der Entstehungsweise, des Verlaufes und des therapeutischen Erfolges bei einer sog. posttraumatischen Arachnoiditis optico-chiasmatica. Deutsche Zeitschrift f. Nervenheilkunde 177, 458–463 (1958). https://doi.org/10.1007/BF00243552
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