Einnahme-Überschuss-Rechnung: Formular bleibt Pflicht
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Ärzte und andere Freiberufler müssen ihre Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt weiterhin nach einem vorgeschriebenen Vordruck, der „Anlage EÜR“, aufschlüsseln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt in einem Urteil bestätigt (X R 18/09). Dabei ermitteln die Praxen wie gewohnt ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — denn Freiberufler und Kleinbetriebe sind von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie müssen die Daten anschließend aber für das Finanzamt in die „Anlage EÜR“ übertragen.
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