MMW - Fortschritte der Medizin

, Volume 159, Issue 11, pp 30–30 | Cite as

Was tun mit den alten Guajaktests?

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? Dr. H. G., Allgemeinarzt, Bayern: Wir haben noch einen größeren Vorrat an guajakbasierten Tests zur Darmkrebsfrüherkennung. Müssen wir diese jetzt vernichten?

! MMW-Experte Walbert: Im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung darf seit dem 1. April 2017 der guajakbasierte Stuhltest nicht mehr eingesetzt werden. Die entsprechende EBM-Nr. 01 734 wurde gestrichen. Für den präventiven Bereich ist nur noch der immunologische Stuhltest zugelassen. Dieser kann nur von Laborärzten oder mit einer Genehmigung der KV eingesetzt und abgerechnet werden.

Für den normalen Hausarzt gibt es nur noch die Nr. 01 737 für die Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems inkusive Beratung, die einmal im Krankheitsfall für 6 Euro abrechenbar ist. Das Entnahmesystem wird vom Labor bezogen. Für die Praxis entstehen keine weiteren Kosten.

Der guajakbasierte Test kann übergangsweise noch bis zum 1. Oktober 2017 eingesetzt werden, und zwar nur noch im kurativen Bereich. Hier ist dann die Nr. 32 040 abzurechnen. Sollte der Test nicht zurückkommen, kann die Kostenpauschale Nr. 40 150 angesetzt werden.

Größere Vorräte dürften auf diesem Wege leider nicht mehr verbraucht werden können, da die kurative Nr. nicht neben präventiven Ziffern abgerechnet werden kann. Ob es medizinisch und juristisch vertretbar ist, im Rahmen der Privatpraxis die deutlich weniger sensiblen Tests aufzubrauchen, sollte eigentlich gar keine Überlegung sein.

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