Zusammenfassung
Der Umgang mit Protokolldaten birgt aus arbeitsrechtlicher Sicht das grundlegende Problem in sich, das Arbeitnehmer im Missbrauchsfall ihre Rechte selbst durchsetzen müssen. Besser stellt sich die Situation nur dann dar, wenn bestehende Betriebsräte einschlägige Regelungen abgeschlossen haben.
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