Bestimmung einer Behörde, die von den durch die Durchführung von Plänen oder Programmen verursachten Umweltauswirkungen betroffen sein könnte, als zu konsultierende Behörde; Möglichkeit einer zu konsultierenden Behörde, Pläne oder Programme zu entwerfen; Verpflichtung, eine gesonderte Behörde zu bestimmen; Einzelheiten der Information und Konsultation der Behörden und der Öffentlichkeit
RECHTSPRECHUNG Europäischer Gerichtshof
First Online:
- 38 Downloads
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Copyright information
© Springer-Verlag 2012