Rechtliche Grenzen der räumlichen, funktionalen und zeitlichen Entkoppelung von Eingriff und Kompensation (Flächenpool und Ökokonto)1
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Einleitung
Die Bewältigung der Eingriffsregelung ist auch 25 Jahre nach ihrer Einführung durch § 8 BNatSchG 1976 immer noch problematisch. Dies liegt einerseits an der Dynamik der Natur, der statische Mittel, die gesetzliche Regelungen nun einmal darstellen, nicht gerecht werden können. Darüber hinaus zeigt es sich oft, dass eine Bündelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für ein Vorhaben an einer Stelle sinnvoller ist, als die vorrangigen Ausgleichmaßnahmen in der Nähe des Orts des Eingriffs und die Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle durchzuführen. Häufig ist es sogar sinnvoll, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verschiedener Vorhaben in einem vorher festgelegten Bereich zu bündeln. Fachlich führt dies oft zu sinnvolleren Ergebnissen als die „Verinselung“ der unterschiedlichen Maßnahmen in einem größeren Bereich. Das fachlich Wünschenswerte kann aber an juristische Grenzen stoßen. Dieses Spannungsfeld beleuchtet der nachfolgende Beitrag.