Notfallmedizinisches Zentrum Südtirol
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Mit dem Dekret des Staatspräsidenten vom 27. März 1992 erhielt der notfallmedizinische Bereich im italienischen Sanitätswesen eine neue Organisationsstruktur. Durch dieses Dekret mussten alle bis dahin gültigen Notrufnummern der diversen Rettungsorganisationen abgeschafft und durch die einzige, italienweit gültige und kostenlose Notrufnummer 118 ersetzt werden. Die Rettungsleitstellen (RLST) wurden in die Krankenhausstrukturen als autonome Abteilungen mit eigenem Primariat eingegliedert oder an die Abteilungen für Anästhesie und Intensivmedizin angeschlossen. Zusätzlich wurden die RLST als zentrale Koordinierungsstellen für den gesamten notfallmedizinischen Bereich erheblich aufgewertet.
Mit Ausnahme der großen Ballungszentren mit mehreren RLST sieht das Dekret die Errichtung einer RLST für jede größere Provinz vor, während kleinere Provinzen an eine überregionale RLST angeschlossen werden. Damit eine gewisse Kompatibilität zwischen den einzelnen RLST gewährleistet ist, sind für die Dienstleistungen, das Telefonwesen und die Kommunikation bestimmte Standards vorgeschrieben.
Mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung wurde die einheitliche Notrufnummer 118 am 1. Juli 1994 in der Provinz Bozen eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle Notrufe, welche über Körperschaften, Rettungsorganisationen und auf Landesebene tätigen Sanitätsbetrieben eingingen, an die Landesnotrufzentrale weitergeleitet werden.
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