Mobilfunkanlage; Rohrgittermast; Eisabwurf; Immissionen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
Rechtsprechung Öffentliches Recht
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Die Einwendung der Nachbarn, dass durch den Eisabwurf von einem (hier: 36 m hohen, 2 m von der Grundgrenze entfernten) Rohrgittermast einer Mobilfunkstation das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet werden, ist zulässig.
§ 48 Abs 1 Z 1 nö BauO 1996
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