Raumplanungskompetenzen in Angelegenheiten der Grundversorgung von Asylwerbern
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Bisher wurde in Lehre und Rechtsprechung nur fragmentarisch erörtert, wie Raumplanungskompetenzen in Bezug auf die Schaffung und Erhaltung einer Infrastruktur zur Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Asylwerber von der Bundesverfassung verteilt werden. Die schwierige Standortfindung für die (im Regierungsprogramm zur XXIV. Gesetzgebungsperiode vorgesehene) "Erstaufnahmestelle-Süd" hat gezeigt, dass diese Frage nicht nur von hoher praktischer Relevanz ist, sondern auch politische Brisanz aufweist. Im vorliegenden Beitrag wird versucht, die einschlägigen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern voneinander abzugrenzen sowie, auf Ebene der Vollziehung, das Verhältnis von örtlicher und überörtlicher Raumplanung betreffend Asyl-Erstaufnahmestellen zu klären.
Schlagworte
Asyl Asylwesen Bauplanung Betreuungsstelle für hilfsbedürftige Asylwerber Bundesasylamt Bundesstaatliches Berücksichtigungsgebot Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde Erstaufnahmestelle Fachplanungskompetenzen des Bundes Flächenwidmungsplan Fremdenpolizei Fremdenrecht Gleichheitssatz Grundversorgung Kompetenzverteilung Örtliche Raumplanung Parzellenscharfe Planung Planungskonflikte Sonstige Bodennutzungsplanung Überörtliche Raumplanung VersteinerungstheorieRechtsnormen
Art 10 Abs 1 Z 3, 7, 16 B-VG Art 15 Abs 1 B-VG Art 118 Abs 3 Z 9, Abs 4 B-VG Art 119a Abs 7 B-VG § 59 AsylG 2005 § 3 AsylG-DV 2005 § 1 GVG-B 2005 Art 6 f Grundversorgungsvereinbarung § 101 krnt AGOPreview
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