Abfallsammelbehälter; Müllplatz; Immissionsschutz; (Mindest-) Abstände; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
Rechtsprechung Öffentliches Recht
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Solange Müllplätze in einer der Wohnhausanlage entsprechenden Größe vorgesehen werden, müssen die sich daraus ergebenden Immissionen als in der jeweiligen Widmungskategorie zulässige Immissionen beurteilt werden.
§§ 8 Abs 1, 13 Abs 1, 66 Abs 1 stmk BauG 1995
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