Planender Baumeister; Sachverständigenhaftung
Rechtsprechung Zivilrecht
- 13 Downloads
Wer eine Planungsleistung übernimmt, unterliegt dem besonderen Haftungsmaßstab des Sachverständigen ohne Rücksicht darauf, ob ihm die Qualifikation eines Architekten oder eines Baumeisters zukommt.
§ 1299 ABGB
Copyright information
© Springer-Verlag 2007