Brauchen wir einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt oder einen Rat der Gerichtsbarkeit?
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Abstract
In der aktuellen justizpolitischen Diskussion fordern viele Stimmen die Einrichtung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes, der als Leitungsorgan der Staatsanwaltschaften die Bundesministerin für Justiz ablösen soll, sowie die Einrichtung eines Rats der Gerichtsbarkeit, der künftig die gesamte Justizverwaltung besorgen soll. Der Beitrag zeigt, dass das eine keine Verbesserung brächte und das andere ein Rückschritt wäre.
Deskriptoren
Bundesstaatsanwalt Justizverwaltung Kontrolle, politische Rat der Gerichtsbarkeit Strafverfolgung Verantwortlichkeit, staatsrechtlicheRechtsquellen
Art 1, 87, 90a, 120c B-VGPreview
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