Durchsetzung des Verbots der Inbestandgabe durch Unterlassungsexekution – kein Verstoß durch unterlassene Auflösung bestehender Bestandverhältnisse
Rechtsprechung Verfahrensrecht
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Nur ein Verhalten des Verpfl, welches eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt die Exekutionsschritte gem § 355 EO. Die Auslegung eines Exekutionstitels, wonach die Wendung "jegliche Inbestandgabe von Betriebsflächen ist zu unterlassen" nicht bloß den Abschluss von Bestandverträgen sondern auch deren Aufrechterhaltung beinhaltet, ist abzulehnen.
§ 7 Abs 1, § 355 EO
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