Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Servitutsentgelts
- 11 Downloads
Die Einräumung einer Dienstbarkeit kommt wirtschaftlich einer Inbestandnahme einer Liegenschaft nahe, weil die Einräumung einer Dienstbarkeit nicht nur den Vorgang der Einräumung umfasst, sondern auch deren Inhalt, nämlich die vertraglich eingeräumte dauernde Benützung des betreffenden Grundstücksteils. Der Begriff der Vermietung und Verpachtung setzt nach steuerrechtlicher Beurteilung die entgeltliche Gewährung des Gebrauches und der Nutzung einer unbeweglichen Sache voraus. Ausschließlichkeit der Nutzungsrechte ist nicht Tatbestandsmerkmal. Daher steht auch der Umstand, dass eine Dienstbarkeit an einer bereits vermieteten Liegenschaft eingeräumt wird, der Steuerpflicht des Servitutsentgelts nach § 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988 nicht entgegen.
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.