Wohnrechtliche Blätter

, Volume 24, Issue 5, pp 133–133 | Cite as

Voraussetzungen der Qualifikation als Geschäftraummiete; Abgrenzung zum Prekarium

Rechtsprechung MRG

Der Begriff des Geschäftsraums wird durch den Vertragszweck bestimmt. Die geschäftliche Tätigkeit selbst muss nicht unmittelbar im betreffenden Objekt ausgeübt werden, es genügt, wenn das Objekt diesen geschäftlichen Zwecken dient. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB, die nicht vermutet wird, sondern von dem nachzuweisen ist, der sich darauf beruft, besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt.

§ 974 ABGB § 1 Abs 1 MRG 

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© Springer-Verlag 2011

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  • Riss

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