Sofortige Auflösung eines gemischten Dauerschuldverhältnisses (Miete, Büroorganisation und Personalbereitstellung)
Rechtsprechung ABGB
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Auch der Vertragspartner eines atypischen und gemischten Dauerschuldverhältnisses ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur sofortigen Auflösung berechtigt. Es besteht keine Verpflichtung, davor das mildere Mittel der ordentlichen Kündigung anzuwenden. Zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung von Büroräumen samt Büroorganisations- und Personalbereitstellungsdienstleistungen wegen mangelhafter Erbringung von Teilleistungen.
§ 1117, § 1118 ABGB
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