Kein Erfordernis einer Befristung eines Hausdurchsuchungsbefehls nach § 12 Abs 3 WettbG; zur Zulässigkeit des Kopierens von Datenträgern
Rechtsprechung Wettbewerbsrecht
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1. § 12 Abs 3 WettbG enthält kein Gebot einer Befristung des Hausdurchsuchungsbefehls. 2. Die Hausdurchsuchung nach § 12 WettbG umfasst, im Gegensatz zur Hausdurchsuchung im Strafverfahren, nicht auch die Beschlagnahme. Das Kopieren von Datenträgern stellt keine Beschlagnahme dar.
§ 12 WettbG
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