Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz und Krankenhausstatus einer Tagesklinik
RECHTSPRECHUNG
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Zusammenfassung
Durch die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan des Landes steht der Status als Krankenhaus auch i.S. von §§ 107 ff., 118 SGB V fest. Dies gilt auch für Einrichtungen, die nur teilstationäre Krankenhausbehandlungen durchführen (Tageskliniken, Nachtkliniken).
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