Abstrakt
Ein Vertragsarzt darf seine psychotherapeutischen Leistungen bis zur Höhe der EBM-Beträge bei dem Kassenpatienten liquidieren, wenn die Krankenkasse die erforderliche Zustimmung versagt und der Patient in Kenntnis der Ablehnung die Therapie fortführt. (Leitsatz des Bearbeiters)
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