Ärzte-Homepage¶Vorsicht bei teuren Abmahnungen nach dem Teledienstegesetz
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Seit Ende letzten Jahres müssen Ärzte, die eine Homepage betreiben, nach dem Teledienstegesetz (TDG) bestimmte Informationen über sich auf ihren Internetseiten angeben (siehe dazu DER RADIOLOGE 3-2002, Seite M 43 und 4-2002, Seite M 78). Geschieht dies nicht, kann eine Geldbuße drohen. Aber Vorsicht: Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, wenn eine Abmahnung kommt.
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