Die Tücken in sozialen Medien
Ärztliche Schweigepflicht
Praxis konkret
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Das digitale Zeitalter lockt auch Ärzte, sich im Web zu profilieren – zum Beispiel mit einem Facebook-Auftritt der Praxis. Sobald aber persönliche Daten ins Spiel kommen, wird es gefährlich: Sind die Daten eindeutig einer Person zuzuordnen, ist das ein klarer, strafbewehrter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.
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