Gilt die Rücknahme der allgemeinen Zulassung von Zusatzstoffen für „nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Milcherzeugnisse“ nach Anlage 4 Teil A Spalte 3 Nr. 6 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung auch für „wärmebehandelte, nicht aromatisierte Joghurterzeugnisse“?
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