Zusammenfassung
Das Krankheitsbild der ADHS bleibt auch im Erwachsenenalter bestehen. Während aber die Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche von den Krankenkassen übernommen werden, gibt es eine solche Verpflichtung für Erwachsene nicht. Dies hat das Bundessozialgericht jetzt in einem Urteil im Grundsatz bestätigt.
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Jablonsky, H. Ab 18 zahlt die Krankenkasse nicht mehr — oder doch?. Pädiatrie 22, 18–20 (2010). https://doi.org/10.1007/BF03363708
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF03363708