Zusammenfassung
Bei dem Versuch, die keimplasmatische Naevustheorie zu retten, macht sich Tiedemann zweier methodologischer Fehler schuldig. Erstens verschiebt er die Fragestellung von der Erblichkeit des Naevus in loco, um die es sich bei jener Theorie gehandelt hatte, auf die Erblichkeit einer Naevusdisposition, die eine ganz andere Frage ist und mit der keimplasmatischen Naevustheorie gar nichts zu tun hat. Zweitens schiebt er, was freilich im Schrifttum gebräuchlich ist, die Hämangiome, die zu den Tumoren gehören und anscheinend etwas engere Erblichkeitsbeziehungen haben, den Naevi unter.
Die „keimplasmatische Naevustheorie“ behauptete eine Erblichkeit des einzelnen Naevus der Form nach, der Größe nach und in loco. Auch bei den Naevi vasculosi wurde so etwas nur ganz ausnahmsweise und nur annähernd gesehen. Dann aber handelte es sich um Hämangiome und nicht um Naevi im ursprünglichen und eigentlichen Sinne dieses Wortes. Solange das Kuckucksei der Hämangiome aus dem Naevusneste nicht herausgenommen wird, kann deshalb keine Klarheit entstehen.
Von den eigenen Zwillingsfällen mit Naevi flammei (2 G.ae. und 6 G.i.) waren alle diskordant, von den 17 eigenen Paaren mit Hämangiomen (6 G.ae. und 11 G.i.) waren 1 G.ae.-Paar und 1 G.i.-Paar konkordant.
Demnach bleibt es bei dem schon vor 25 Jahren von mir ausgesprochenen Schluß, daß bei den Naevi vasculosi eine Erblichkeit im Sinne der keimplasmatischen Naevustheorie „für die Mehrzahl der Fälle nicht in Frage kommt“, daß aber (wenigstens für die Hämongiome) „eine gewisse erbliche Disposition anzunehmen ist“.
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