Seit einigen Jahren stellt der Europäische Gerichtshof vermehrt Regelungen der nationalen Steuersysteme in Hinblick darauf in Frage, ob sie mit dem EG-Recht konform gehen. Im aktuellen Fall Marks & Spencer entscheidet der Gerichtshof, ob Konzerne Verluste ausländischer Töchter mit inländischen Gewinnen verrechnen dürfen. Welche Wirkung hätte eine EU-weite Verlustverrechnung auf das deutsche Steueraufkommen?
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Prof. Dr. Clemens Fuest, 36, ist Direktor des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen; Thomas Hemmelgarn, 30, Dipl.-Volkswirt, ist Mitarbeiter an demselben Institut; Fred Ramb, 39, Dipl.-Volkswirt, ist Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank, Economic Research Centre, in Frankfurt. Dieser Artikel repräsentiert die persönliche Auffassung der Autoren und entspricht nicht notwendigerweise der Position der Deutschen Bundesbank oder ihrer Mitarbeiter.
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Fuest, C., Hemmelgarn, T. & Ramb, F. Wirkungen einer EU–weiten Verlustverrechnung auf das Steueraufkommen. Wirtschaftsdienst 85, 365–369 (2005). https://doi.org/10.1007/s10273-005-0388-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10273-005-0388-5