Zusammenfassung
Listerien sind als Ursache einer ZNS-Infektion insgesamt eher selten, sollten aber insbeson-dere dann in die Differentialdiagnose aufgenommen werden, wenn Hirnnervenausfälle, eine Abwehrschwäche oder hohes Alter vorliegen. Wie in der vorliegenden Kasuistik einer 51jährigen Patientin mit Vor-OP wegen eines Mammakarzinoms ermöglicht bei unspezifischem Liquorbefund nur der Keimnachweis eine rasche Diagnose. Dieser gelingt nur in weniger als einem Viertel der Fälle direkt, so daß sich die Diagnose bis zum kulturellen Nachweis in Liquor oder Blut meist um 2 Tage verzögert. Wegen der raschen Progredienz der neurologischen Ausfälle mit z.T. schlechter Reversibilität und hoher Letalität sollte bei entsprechendem Verdacht unverzüglich „blind” eine Antibiose begonnen werden, die auch gegen Listerien wirksam ist. Die häufig verwandten Cephalosporine bieten gegen Listerien keinen ausreichenden Schutz. Bei alleinigem Befall des N. vestibularis stellt die Neuropathia vesti-bularis eine schwierige Differentialdiagnose dar. In Zweifelsfällen ist eine Liquorpunktion unbedingt erforderlich.
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Huber, W., Seige, M., Stimmer, H. et al. Bakterielle Meningo-Enzephalitis Fallbericht und Differential-Diagnose. Internist 39, 645–649 (1998). https://doi.org/10.1007/s001080050225
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001080050225