FormalPara Zusammenfassung

Die Covid-19-Pandemie hat die deutsche Krankenhauslandschaft seit dem Frühjahr 2020 vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der Unsicherheit im Hinblick auf die Zahl der zu erwartenden Covid-19-Fälle sollten die Krankenhäuser ab Mitte März 2020 Kapazitäten freihalten und Intensivkapazitäten ausbauen. In diesem Beitrag werden die Folgen der Covid-19-Pandemie auf das Leistungsgeschehen der deutschen Krankenhäuser betrachtet und untersucht, ob die seit dem 16. März 2020 geltenden Ausgleichszahlungen die Erlösminderungen der Krankenhäuser ausgleichen konnten. Der Fallzahlrückgang variierte für die betrachteten Indikationen sehr breit um den Durchschnitt von 20 %. Die Ausgleichszahlungen konnten jedoch die hierdurch entstehenden Erlösminderungen der nach DRG abrechnenden Krankenhäuser im Mittel ausgleichen.

The Covid-19 pandemic has posed new challenges for the German hospitals since the spring of 2020. Due to the uncertainty regarding the number of expected Covid-19 cases, hospitals were instructed to keep capacities free and expand intensive care capacities from mid-March 2020. This paper evaluates the impact of the Covid-19 pandemic on German hospitals’ performance and examines whether the compensation payments (in effect since March 16, 2020) were able to make up for the hospitals’ reduced revenues. The decline in the number of cases varied widely around the average of 20 % for the indications considered. However, the compensation payments were able to compensate, on average, for the resulting revenue reductions of DRG hospitals.

1 Hintergrund

Die Covid-19-Pandemie hat die deutsche Krankenhauslandschaft seit dem Frühjahr 2020 vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der Unsicherheit im Hinblick auf die Zahl der zu erwartenden Covid-19-Fälle sollten die Krankenhäuser ab Mitte März 2020 Kapazitäten für potenzielle Fälle freihalten und Intensivkapazitäten ausbauen. Bei nur geringfügig sinkenden Kosten hätte dies für die Klinikbetreiber Erlöseinbußen zur Folge gehabt. Um einer damit absehbaren finanziellen Schieflage der Krankenhäuser entgegenzusteuern, entschied sich der Gesetzgeber zu einem umfangreichen Unterstützungspaket für die Krankenhäuser: Einnahmeausfälle aufgrund des Rückgangs der Leistungsmenge sollten über Ausgleichszahlungen kompensiert werden, deren Höhe und Anspruchsberechtigung im Verlauf des Jahres 2020 mehrfach angepasst wurden.

In diesem Beitrag werden die Folgen der Covid-19-Pandemie auf das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser in Deutschland betrachtet und untersucht, ob die seit dem 16. März 2020 geltenden Ausgleichszahlungen die Erlösminderungen der Krankenhäuser aufgrund des Rückgangs der Leistungsmenge ausgleichen konnten.

Die dem Beitrag zugrunde liegenden Analysen wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit für den Expertenbeirat zu den Auswirkungen des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes erstellt und betrachten den Zeitraum bis Mai 2021. Die Auswertungen basieren auf den krankenhausindividuellen Struktur- und Leistungsdaten gemäß § 21 KHEntgG bzw. § 24 KHG, die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) aggregiert bereitgestellt wurden. Untersucht wurden die Daten der vollen Jahre 2019 bis 2020 sowie der Zeitraum bis Mai des Jahres 2021.

Der Beitrag gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil werden die Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser insgesamt sowie für ausgewählte Krankheits- und Behandlungsgruppen beschrieben. Im zweiten Teil werden die Regime der Ausgleichszahlungen erläutert und die Folgen der Ausgleichszahlungen auf die Erlössituation der Krankenhäuser untersucht. Ob und wie sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser insgesamt verändert hat, war jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung.

2 Leistungsgeschehen der Krankenhäuser

2.1 Methodik

Jeweils für die nach DRG abrechnenden Krankenhäuser sowie die psychiatrischen, nach PEPP abrechnenden Krankenhäuser wurden in einem ersten Schritt Kennzahlen der Krankenhausnutzung für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2019 betrachtet.

Um das veränderte Leistungs- und Versorgungsgeschehen der nach DRG abrechnenden Krankenhäuser detailliert zu beschreiben, wurden zusätzlich Falldefinitionen für ausgewählte Krankheits- und Behandlungsgruppen spezifiziert. Die genauen Falldefinitionen (Diagnose- und Prozedurenkodes) finden sich in RWI und TU Berlin (2021). Die Auswertung der Daten gemäß diesen Falldefinitionen wurde vom InEK durchgeführt und erstreckte sich auf die erste unterjährige Datenlieferung des Jahres 2021 (Behandlungsfälle, die im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.05.2021 entlassen wurden) sowie die Ganzjahresdaten der Jahre 2019 und 2020. Ergänzende Zahlen wurden anhand von Datenabrufen über den InEK DatenBrowser (InEK 2021) generiert. Die jeweiligen Fallzahlen wurden nach der Kalenderwoche (KW) des Aufnahmedatums stratifiziert und können als aufgenommene Patientinnen und Patienten im Zeitraum einer Kalenderwoche interpretiert werden. Ergänzend werden zu ausgewählten Krankheits- und Behandlungsgruppen weitere Kennzahlen wie z. B. die Krankenhaussterblichkeit oder Altersverteilung dargestellt.

2.2 Überblick: Fallzahlen, Verweildauer und Bettenauslastung

Zunächst werden wesentliche Parameter der Krankenhausnutzung für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 im Vergleich zu 2020 und 2019 zusammengefasst: Die Anzahl der Fälle, die Verweildauer, die Verweildauertage und die Bettenauslastung, jeweils für die nach DRG abrechnenden Krankenhäuser sowie die nach PEPP abrechnenden Krankenhäuser (Tab. 3.1; rechte drei Spalten). Für die nach DRG abrechnenden Krankenhäuser sind außerdem die Verweildauertage sowie die Bettenauslastung der Intensivstationen dargestellt. Die nach DRG abrechnenden Häuser wurden des Weiteren zusätzlich in drei Bettengrößenklassen unterteilt, und zwar die 919 „kleinen“ Krankenhäuser bis 299 Betten, die 338 „mittelgroßen“ Krankenhäuser mit 300 bis 599 Betten und die 148 „großen“ Krankenhäuser mit mindestens 600 Betten (Tab. 3.1). Zur Einordnung gibt Tab. 3.1 auch die Ganzjahreszahlen 2020 und den Vergleich zu 2019 wieder.

Tab. 3.1 Ausgewählte Leistungsdaten DRG- und PEPP-Krankenhäuser (DRG auch nach Bettengröße) 2020 Gesamtjahr mit Veränderung zu 2019 sowie Januar bis Mai 2021 mit Veränderung zu 2020 und 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Fallzahlen

Die stationären Fallzahlen sind von Januar bis Mai 2021 weiter gesunken. Während sich für das Gesamtjahr 2020 im DRG-Bereich ein Rückgang von −13 % ggü. dem Jahr 2019 gezeigt hatte, betrug der Rückgang im betrachteten Zeitraum weitere −5 % im Vergleich zu 2020 und somit insgesamt −20 % ggü. 2019. Bei den unter das PEPP-System fallenden psychiatrischen Fällen gab es im betrachteten Zeitraum einen Rückgang von −3 % ggü. 2020 und −13 % ggü. 2019, d. h. auch hier ist ein noch ausgeprägterer Rückgang als im Gesamtjahr 2020 zu beobachten.

Verweildauer

Die mittleren Verweildauern im DRG-Bereich (jetzt 6,01 Tage) und im PEPP-Bereich (jetzt 27,70 Tage) waren ggü. 2020 praktisch unverändert.

Verweildauertage

In ähnlicher Größenordnung wie die Fallzahlen sind auch die Verweildauertage zurückgegangen, nämlich im DRG-Bereich um −6 % ggü. 2020 und −20 % ggü. 2019. Die Unterschiede nach Krankenhausgröße waren hier nicht ausgeprägt: So betrug der Rückgang bei den kleinen Krankenhäusern −19 %, bei den mittleren −21 % und den großen −20 %. Im PEPP-Bereich gingen die Verweildauertage in ähnlicher Größenordnung zurück, nämlich um −4 % ggü. 2020 und −15 % ggü. 2019 (und damit ebenfalls etwas stärker als im Gesamtjahr 2020).

Bettenauslastung

Durch den Rückgang der Verweildauertage ging auch die Bettenauslastung deutlich zurück, und zwar sowohl ggü. den Vorjahreszeiträumen als auch dem Gesamtjahr 2020: Im DRG-Bereich lag sie noch bei 63,9 %, und damit deutlich unter den Vorjahreszeiträumen (2019: 76,6 %; 2020: 67,1 %). Hier war ein deutlicher Effekt nach Krankenhausgröße zu beobachten: So betrug die Bettenauslastung in den kleinen Krankenhäusern noch 60,0 % (2019: 73,8 %; 2020: 63,4 %), in den mittleren 62,6 % (2019: 76,2 %; 2020: 66,9 %) und in den größeren 67,6 % (2019: 79,1 %; 2020: 70,6 %). Die Bettenauslastung im PEPP-Bereich lässt sich aufgrund unplausibler Angaben zu den aufgestellten Betten nicht beurteilen.

2.3 Stationäre DRG-Behandlungsfälle im Wochenverlauf

Der Betrachtungszeitraum bis Mai 2021 umfasst die abklingende zweite SARS-CoV-2-Infektionswelle, deren Höhepunkt zum Jahreswechsel 2020/2021 erreicht wurde, sowie den Großteil der dritten Infektionswelle, deren Höhepunkt in der 16. KW (Ende April) 2021 erreicht wurde. Damit ist das akutstationäre Leistungsgeschehen der ersten fünf Monate des Jahres 2021 vor dem Hintergrund dieses anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens zu bewerten.

Abb. 3.1 zeigt jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 50. KW der Jahre 2019 und 2020 bzw. bis zur 18. KW des Jahres 2021 die Anzahl der wöchentlich aufgenommenen akutstationär behandelten Patientinnen und Patienten. Im zweiten Pandemiejahr 2021 liegen die wöchentlichen Behandlungsfallzahlen (dunkelblaue Balken) weiterhin deutlich unter denen des Vergleichsjahres 2019 (graue Linie). Der Einbruch der Fallzahlen in den KW 13 und 14 im Jahr 2021 fällt zeitlich mit den Osterfeiertagen zusammen (im Jahr 2019 entsprechend KW 16 und 17). „Nachholeffekte“ sind nicht zu beobachten.

Abb. 3.1
figure 1

Anzahl der stationären Behandlungsfälle nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

In Tab. 3.2 werden die Fallzahlen der Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. KW gegenübergestellt. Hierbei wird deutlich (vgl. auch Tab. 3.1), dass die Fallzahlen im Jahr 2021 gegenüber denen des Jahres 2019 noch stärker abgenommen haben (−20 %) als die Fallzahlen des entsprechenden Zeitraumes im Jahr 2020 (−16 %). Während die Fallzahlrückgänge im Jahr 2020 gleichmäßig über alle Altersgruppen verteilt waren, sind im Jahr 2021 in der Altersgruppe bis 19 Jahre sowie in der Altersgruppe ab 65 Jahren die Fallzahlrückgänge im Vergleich zu 2019 etwas ausgeprägter als in der mittleren Altersgruppe.

Tab. 3.2 Stationäre Behandlungsfälle 2019 bis 2021: Fallzahlen und Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

2.4 Behandlungen in Zusammenhang mit Covid-19

Covid-19-Fälle insgesamt

Insgesamt wurden bis zum 31.05. im Jahr 2021 194.716 Behandlungsfälle mit der Nebendiagnose U07.1 (Covid-19, Virus nachgewiesen)Footnote 1 aufgenommen und entlassen (Tab. 3.3). Dazu kommen noch 33.236 Überlieger, d. h. Behandlungsfälle mit Aufnahme im Jahr 2020 und Entlassung im Jahr 2021. Damit übersteigt die Anzahl der Behandlungsfälle in den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 (insgesamt 227.952) die Anzahl der Behandlungsfälle im gesamten Jahr 2020 (176.574). Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Behandlungsfälle und nicht um Personen handelt, da verlegte Patientinnen und Patienten mehrfach gezählt werden.

Tab. 3.3 Behandlungen in Zusammenhang mit Covid-19: Kennzahlen (für 2021 nur bis 31.05.) (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Die mittlere Verweildauer der Behandlungsfälle mit Covid-19 lag bis Ende Mai 2021 bei 11,4 Tagen, sodass ca. 2,22 Mio. Verweildauertage (ohne Überlieger) erbracht wurden, was 5,7 % aller Verweildauertage entspricht. Dagegen entfielen im Jahr 2020 insgesamt 2,0 % aller Verweildauertage (ohne Überlieger am Jahresende) auf die Behandlung von Fällen mit Covid-19. Unter der Annahme, dass die Überlieger je zur Hälfte vor und nach dem Jahreswechsel stationär behandelt wurden, erhöhten sich die Werte von rund 2,4 % (2020) auf 6,9 % (Jan.–Mai 2021) der Verweildauertage bzw. von 1,6 % (2020) auf 4,4 % (Jan.–Mai 2021) der verfügbaren Bettentage.

Insgesamt wurden also bis Ende Mai 2021 45.615 Fälle mit Covid-19 intensivmedizinisch versorgt (23,4 % aller Fälle mit Covid-19). 22.956 (11,8 %) aller Fälle mit der Nebendiagnose U07.1 wurden für mindestens sechs Stunden beatmet. Im Vergleich zum Jahr 2020 waren die Patientinnen und Patienten mit Covid-19 in den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 etwas jünger (im Median 69 Jahre vs. 71 Jahre im Jahr 2020), wurden jedoch häufiger intensivmedizinisch versorgt (23,4 % vs. 21,5 % 2020) und häufiger beatmet (11,8 % vs. 10,2 % 2020).

Die mittlere intensivmedizinische Verweildauer der Behandlungsfälle mit Covid-19 lag bis Ende Mai 2021 bei ca. 10,6 Tagen, sodass ca. 0,48 Mio. Verweildauertage (ohne Überlieger) erbracht wurden, was 14,7 % aller intensivmedizinischen Verweildauertage entspricht (bzw. 11,3 % der vorhandenen intensivmedizinischen Kapazitäten); diese Werte lagen bei hälftiger Berücksichtigung der Überlieger bei rund 17 % bzw. 13 %, d. h. jedes sechste belegte intensivmedizinische Bett (und jedes achte vorhandene intensivmedizinische Bett) wurde im Schnitt zur Covid-19-Versorgung genutzt.

Der Anteil der Todesfälle unter allen Behandlungsfällen mit der Nebendiagnose U07.1 lag bis Ende Mai 2021 (ohne Überlieger) bei 16,4 % und war damit etwas geringer als im Jahr 2020 (17,9 %).

In Tab. 3.3 sind zusätzlich die Covid-19-Behandlungsfallzahlen inklusive der Überlieger aus dem Vorjahr dargestellt. Beim Vergleich zeigt sich, dass in dieser Betrachtung der Anteil der Todesfälle höher ist, ebenso wie die Anteile mit intensivmedizinischer Behandlung und Beatmung. Dies deutet darauf hin, dass die Behandlungsfälle, die über den Jahreswechsel 2020/2021 (also während des Gipfels der zweiten Erkrankungswelle) versorgt wurden, eine Gruppe mit besonders hoher Behandlungsintensität darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass beispielsweise eine intensivmedizinische Versorgung nicht unbedingt über den Jahreswechsel hinweg bestanden haben muss, sondern auch davor oder danach im Laufe des jahresübergreifenden stationären Aufenthalts stattgefunden haben könnte.

2.5 Covid-19-Fälle nach Kalenderwochen

Abb. 3.2 zeigt die wöchentlich aufgenommenen Behandlungsfälle mit Covid-19. Nachdem der Gipfel der wöchentlichen Aufnahmen mit knapp 15.000 während der zweiten Infektionswelle um den Jahreswechsel erreicht wurde, sank die Anzahl der stationären Behandlungsfälle im Jahr 2021 zunächst bis zur KW 9 (Anfang März), in der rund 6.500 Aufnahmen beobachtet wurden. Vor dem Hintergrund der dritten Infektionswelle stiegen die Fallzahlen anschließend wieder an und lagen in den KW 13 bis 16 (April) bei jeweils ca. 11.000. Der anschließende Rückgang in den KW 17 und 18 des Jahres 2021 ist möglicherweise anteilig auf zum Zeitpunkt der Datenlieferung noch nicht entlassene und damit nicht übermittelte Fälle zurückzuführen.

Abb. 3.2
figure 2

Anzahl Behandlungsfälle mit Covid-19 nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

2.6 Covid-19-Fälle nach Bettengrößenklassen der Krankenhäuser

Abb. 3.3 zeigt die Verteilung der stationären Fälle mit Covid-19 und intensivmedizinischer Versorgung (einschl. Überlieger) von Januar bis Mai 2021, unterteilt nach den Bettengrößenklassen der behandelnden Häuser (linker Balken). Daneben sind zum Vergleich die Anteile der aufgestellten Betten dargestellt (rechter Balken).

Abb. 3.3
figure 3

Behandlungsfälle mit Covid-19 und intensivmedizinischer Versorgung 2021 (bis 31.05.), Versorgungsanteile nach Bettengrößenklassen. In Klammern ist der Anteil in % dargestellt (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten. – Anmerkung: Einbezogen sind Behandlungsfälle mit Nebendiagnose U07.1 und Aufenthalt in benanntem Intensivbett sowie Behandlungsfälle mit Nebendiagnose U07.1 und OPS-Kode für intensivmedizinische Komplexbehandlung ohne Aufenthalt in benanntem Intensivbett. Nicht dargestellt: Sieben Krankenhäuser ohne Angabe der Bettengrößenklasse mit 432 Behandlungsfällen mit ND U07.1 und intensivmedizinischer Versorgung. Fallzahlen inklusive Überlieger aus 2020. Die Differenz der Fallzahlen der intensivmedizinisch versorgten Fälle mit ND U07.1 im Vergleich zu Tab. 3.3 ergibt sich aus Unterschieden im Datenzugriff (Tab. 3.3 Datenlieferung durch InEK, hier Datenabruf über InEK-DatenBrowser))

Es zeigt sich, dass mehr als 60 % der intensivmedizinisch versorgten Covid-19-Fälle in den 330 größeren Krankenhäusern behandelt wurden. Im Vergleich mit dem Anteil der aufgestellten Intensivbetten zeigen sich überproportionale Versorgungsanteile in den 182 Krankenhäusern mit 400 bis 599 Betten, die 24 % der Behandlungsfälle mit Covid-19 und intensivmedizinischer Behandlung versorgten, insgesamt jedoch nur einen Intensivbettenanteil von 21 % hatten. Eine solche Tendenz bestand auch in den 156 Krankenhäusern mit 300 bis 399 Betten sowie in den 382 Krankenhäusern mit 150 bis 299 Betten. Dagegen waren die Versorgungsanteile insbesondere in den Krankenhäusern bis 149 Betten, aber auch in denen mit 800 und mehr Betten unterproportional.

In den 81 Krankenhäusern mit 800 Betten und mehr wurden im Durchschnitt in den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 187 Fälle mit Covid-19 intensivmedizinisch versorgt, dagegen in den 537 Krankenhäusern bis 149 Betten nur durchschnittlich fünf Fälle.

In Abb. 3.3 sind alle Fälle gleich gewichtet, d. h. unabhängig von ihrer VerweildauerFootnote 2, einer möglichen Beatmung oder der Frage, ob die Patientinnen und Patienten dort durchgehend therapiert werden konnten oder eine Weiterverlegung in ein anderes Krankenhaus notwendig war. Abb. 3.4 zeigt daher die Anteile der Behandlungsfälle mit intensivmedizinischer Versorgung, die in ein anderes Krankenhaus verlegt wurden. Der Anteil der verlegten Fälle lag in den großen Krankenhäusern mit mehr als 800 bzw. 600 bis 799 Betten bei 16 % bzw. 13 % und nahm mit abnehmender Krankenhausgröße zu. In Krankenhäusern mit bis zu 149 Betten lag der Anteil der intensivmedizinisch versorgten Covid-19 Fälle mit Verlegung in ein anderes Krankenhaus bei 21 %. Die Verteilung ist damit ähnlich wie im Jahr 2020 (RWI und TU Berlin 2021).

Abb. 3.4
figure 4

Behandlungsfälle mit Covid-19 und intensivmedizinischer Versorgung 2021 (bis 31.05.), Anteil wegverlegt in anderes Krankenhaus (in %) (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten. – Anmerkung: Einbezogen sind Behandlungsfälle mit Nebendiagnose U07.1 und Aufenthalt in benanntem Intensivbett sowie Behandlungsfälle mit Nebendiagnose U07.1 und OPS-Kode für intensivmedizinische Komplexbehandlung ohne Aufenthalt in benanntem Intensivbett. Nicht dargestellt: Sieben Krankenhäuser ohne Angabe der Bettengrößenklasse mit 432 Behandlungsfällen mit ND U07.1 und intensivmedizinischer Versorgung. Fallzahlen inklusive Überlieger aus 2020)

Tab. 3.4 listet weitere Kennzahlen zur stationären Covid-19-Versorgung von Januar bis Mai 2021 nach Bettengrößenklassen auf, etwa die mittlere Anzahl der Behandlungsfälle pro aufgestelltes Bett bzw. der intensivmedizinischen Fälle pro Intensivbett oder der Wegverlegungsquoten auch für alle stationären Patienten. In der letzten Spalte erfolgt eine Betrachtung innerhalb der Gruppen: Bezogen auf alle Behandlungsfälle mit Covid-19 war der Anteil der intensivmedizinisch versorgten Fälle in den 81 Krankenhäusern mit mehr als 800 Betten mit 33 % am höchsten und in den 537 Krankenhäusern mit bis zu 149 Betten mit 17 % am geringsten.

Tab. 3.4 Behandlungsfälle mit Covid-19 2021 (bis 31.05.), Versorgungskennzahlen nach Bettengrößenklassen (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

2.7 Behandlungen akuter Atemwegserkrankungen mit und ohne Covid-19

Um die Gesamtheit aller potenziell mit Covid-19 assoziierten Erkrankungen zu betrachten, wurden in Abb. 3.5 alle Behandlungsfälle mit Hauptdiagnosen akuter Atemwegserkrankungen (d. h. Lungenentzündung, ARDS, COPD mit akuter Exazerbation/Infektion, akute Infektionen obere oder untere Atemwege, Grippe) oder Nebendiagnosen für Virusinfektionen (Viruserkrankung, SARS, RS-Viren, Coronaviren) dargestellt, unterteilt nach dem Vorliegen einer Covid-19-Nebendiagnose. Die Anzahl aller Behandlungsfälle mit akuter Atemwegserkrankung ist für das Jahr 2021 (bis KW 18) als dunkelblauer Balken und für das Jahr 2020 als hellblauer Balken dargestellt. Die hellgraue Linie zeigt die Anzahl der Behandlungsfälle mit akuter Atemwegserkrankung im Jahr 2019. Die Anteile der Behandlungsfälle mit einer Covid-19-Nebendiagnose in den Jahren 2020 und 2021 sind als graue bzw. dunkelgraue Linien ausgewiesen.

Abb. 3.5
figure 5

Anzahl Behandlungsfälle mit akuter Atemwegserkrankung (inkl. Lungenentzündung) nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Im Jahr 2021 folgt die Anzahl der wöchentlichen Aufnahmen dem in Abb. 3.2 (Behandlungsfälle mit Covid-19) beobachteten Muster. Der Anteil der Fälle mit akuter Atemwegserkrankung, bei denen die Nebendiagnose U07.1 kodiert ist, liegt relativ konstant zwischen 55 und 67 %. Die hohen Behandlungszahlen mit wöchentlich mehr als 20.000 Aufnahmen, die in den Kalenderwochen 5 bis 10 der Jahre 2019 und 2020 beobachtet wurden, wurden im Jahr 2021 nicht erreicht.

Kennzahlen zu Behandlungen akuter Atemwegserkrankungen mit und ohne Covid-19 sind in Tab. 3.5 dargestellt. Während die Sterblichkeit bei akuter Atemwegserkrankung mit Covid-19 in den ersten Monaten des Jahres 2021 im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen ist, ist die Sterblichkeit bei Behandlungsfällen ohne Covid-19 angestiegen. Auch das mediane Alter der Behandlungsfälle ohne Covid-19 nahm in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019 zu.

Tab. 3.5 Behandlungen akuter Atemwegserkrankungen mit und ohne Covid-19: Kennzahlen; für 2021 nur bis 31.05 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten. Fallzahlen jeweils ohne Überlieger.)

2.8 Weitere, nicht planbare Behandlungen

In Tab. 3.6 sind Kennzahlen für ausgewählte, nicht planbare Behandlungen über die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bis 31.05.) vergleichend dargestellt. Bei Behandlungen mit der Hauptdiagnose Herzinfarkt zeigt sich, dass der Anteil der transmuralen Infarkte zwischen 2019 und dem ersten Halbjahr 2021 von rund 32 % auf knapp 34 % zugenommen hat. Bei Behandlungen mit den Hauptdiagnosen Herzinfarkt, Schlaganfall und hüftgelenknaher Fraktur fällt zudem auf, dass die Krankenhaussterblichkeit im Zeitverlauf etwas ansteigt. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Fallschwere bei diesen Behandlungen zugenommen hat.

Tab. 3.6 Weitere, nicht planbare Behandlungen: Kennzahlen; für 2021 nur bis 31.05 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten. Fallzahlen jeweils ohne Überlieger)

Tab. 3.7 zeigt die Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. KW des jeweiligen Betrachtungsjahres. Hier zeigt sich, dass die Anzahl der Behandlungsfälle mit der Hauptdiagnose Herzinfarkt gegenüber dem Jahr 2019 in den KW 2 bis 18 des Jahres 2021 relativ um −11 % zurückgegangen ist. Der Rückgang bei den transmuralen Herzinfarkten (vorwiegend ST-Streckenhebungs-Herzinfarkt, STEMI) war im Jahr 2021 weniger ausgeprägt (Veränderung gegenüber 2019 −3 %) als dies im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 der Fall war (Veränderung gegenüber 2019 −8 %), was darauf zurückzuführen ist, dass der 2020 während der ersten Welle beobachtbare überproportionale Abfall ausgeblieben ist. Bei nicht-transmuralen Herzinfarkten (Nicht-ST-Streckenhebungs-Herzinfarkt, NSTEMI) sind die relativen Fallzahlrückgänge höher und konstant, d. h. 2021 im Vergleich zu 2020 konstant geblieben (und ggü. 2019 um −14 % gefallen; siehe auch Abb. 3.6).

Tab. 3.7 Weitere, nicht planbare Behandlungen (I): Fallzahlen und Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten.)
Abb. 3.6
figure 6

Anzahl Behandlungsfälle mit Hauptdiagnose Herzinfarkt nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Die gleiche Beobachtung (d. h. konstante Fallzahlen im Jahr 2021 ggü. 2020) zeigen sich auch bei den anderen Diagnosen, wo jeweils ein neues Niveau erreicht zu sein scheint: Bei Behandlungsfällen mit der Hauptdiagnose Schlaganfall waren die Fallzahlen des Jahres 2021 (wie auch 2020) um −8 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 reduziert. Bei Behandlungsfällen mit der Hauptdiagnose Transitorische Ischämische Attacke ist der Rückgang im Jahr 2021 mit −17 % ausgeprägter (2020 −16 %).

Behandlungsfälle mit hüftgelenknaher Fraktur zeigen mit jeweils −2 % in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019 nur marginale Rückgänge.

„Notfall“-Behandlungen (d. h. stationäre Aufnahmen ohne Einweisung) bei Kindern bis 14 Jahren waren im Vergleich zu 2019 im Jahr 2020 um −20 % und im Jahr 2021 sogar um insgesamt −39 % reduziert (siehe Abb. 3.7 und Tab. 3.8).

Abb. 3.7
figure 7

Anzahl Behandlungsfälle ohne Einweisung (Aufnahmeanlass „Notfall“) bei Kindern nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Tab. 3.8 Weitere, nicht planbare Behandlungen (II): Fallzahlen und Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten.)

Bei der Anzahl der Entbindungen im Krankenhaus besteht zwischen den Jahren 2019 und 2020 im Betrachtungszeitraum praktisch keine Differenz. Im Jahr 2021 wurde ein Anstieg um +4 % beobachtet.

2.9 Planbare Operationen bei bösartiger Neubildung

Es wurden vorwiegend planbare Operationen bei fünf Arten von Neubildungen untersucht. Die Fallzahlrückgänge (Tab. 3.9) bei kolorektalen Resektionen bei Karzinom sind im Vergleich zu 2019 im Jahr 2021 stärker ausgeprägt (−16 %) als im Jahr 2020 (−10 %, siehe auch Abb. 3.8). Bei Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenresektionen zeigen sich im Jahr 2021 gegenüber 2019 relative Rückgänge um jeweils −6 %, die jedoch aufgrund der kleinen Fallzahlen auch zufallsbedingt sein könnten. Deutlicher fällt der Rückgang bei Magenresektionen bei Karzinom aus: Während die relative Veränderung im Vergleich zu 2019 im Betrachtungszeitraum des Jahres 2020 bei −4 % lag, wurde im Jahr 2021 ein Rückgang um −19 % beobachtet. Bei Mammaresektionen zeigte sich gegenüber 2019 im Jahr 2021 eine Veränderung um −3 % (2020 +2 %).

Tab. 3.9 Planbare Operationen bei bösartiger Neubildung: Fallzahlen und Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten.)
Abb. 3.8
figure 8

Anzahl Behandlungsfälle mit kolorektaler Resektion bei Karzinom nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

2.10 Typische planbare Operationen

Als typische planbare Operationen wurden Erstimplantationen von Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen bei Kox- bzw. Gonarthrose sowie Gallenblasenentfernungen bei Gallensteinleiden und Herniotomien (ohne Darmoperation) betrachtet. Tab. 3.10 zeigt die Fallzahldifferenzen jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche.

Tab. 3.10 Typische planbare Operationen: Fallzahlen und Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Bei Hüftprothesen-Erstimplantationen reduzierten sich die Fallzahlen im Betrachtungszeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche im Vergleich zu 2019 im Jahr 2020 um −25 %, stiegen jedoch 2021 wieder leicht an, sodass sich für 2021 ggü. 2019 noch ein Rückgang um −20 % ergibt (siehe auch Abb. 3.9). Ähnlich ausgeprägte Fallzahlrückgänge zeigten sich auch bei Knieprothesen-Erstimplantationen (Veränderung gegenüber 2019 im Jahr 2020 −23 %, im Jahr 2021 −25 %).

Abb. 3.9
figure 9

Anzahl Behandlungsfälle mit Hüftprothesen-Erstimplantation nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten.)

Bei Gallenblasenentfernungen waren die Fallzahlen in den Jahren 2020 und 2021 um −16 % bzw. −15 % ggü. 2019 reduziert. Am ausgeprägtesten im Betrachtungszeitraum 2021 war der Fallzahlrückgang bei Herniotomien mit −29 % ggü. 2019 (2020 −25 %).

2.11 Ambulant-sensitive Behandlungen

Schließlich wurden sogenannte ambulant-sensitive Krankenhausfälle betrachtet. Diese gelten international als Indikator für eine unzureichende ambulante Behandlung, da sie primär bei entweder unzureichender ambulanter Versorgung oder vermeidbaren Komplikationen auftreten sollten. Sie können aber auch als Indikator für genutzte Überkapazitäten des stationären Sektors dienen. Die OECD zählt zu dieser Gruppe Diabetes, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Asthma (jeweils als Hauptdiagnose). In der vorliegenden Auswertung wurden alle Behandlungsfälle mit entsprechenden Hauptdiagnosen bei Erwachsenen (Alter ab 20 Jahre) betrachtet. Tab. 3.11 zeigt die Fallzahldifferenzen für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche für die Jahre 2019, 2020 und 2021.

Tab. 3.11 Ambulant-sensitive Behandlungen: Fallzahlen und Fallzahldifferenzen, jeweils für den Zeitraum von der 2. bis zur 18. Kalenderwoche (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Bei den Hauptdiagnosen Asthma bzw. COPD sind die Fallzahlrückgänge im Jahr 2021 ggü. 2020 mit −40 % und −38 % noch einmal ausgeprägter als 2020 im Vergleich zu 2019 (−27 % bzw. −25 %). Über die zwei Jahre ergeben sich dadurch Rückgänge von −56 % bzw. −54 %. Bei der Erklärung dieses ausgeprägten Rückgangs sollte berücksichtigt werden, dass die Anti-Covid-Maßnahmen vorrangig zu dieser Entwicklung beigetragen haben könnten, wodurch insbesondere die üblicherweise im Winterhalbjahr höheren Fallzahlen ausgeblieben sind (vgl. Abb. 3.10).

Abb. 3.10
figure 10

Anzahl Behandlungsfälle mit COPD nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Aber auch bei Behandlungen mit den Hauptdiagnosen Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz und Bluthochdruck waren 2021 im Vergleich zu 2020 noch einmal deutliche Fallzahlrückgänge zu beobachten; für den Zwei-Jahres-Zeitraum 2021 im Vergleich zu 2019 ergeben sich damit insbesondere bei Diabetes mellitus mit −25 % und Bluthochdruck mit −26 % überdurchschnittliche Fallzahlrückgänge, die auch nicht mit einem geänderten Krankheitsgeschehen in der Bevölkerung zu erklären sind. Das deutet darauf hin, dass der Fallzahlrückgang auf ein geändertes Inanspruchnahmeverhalten zurückzuführen ist. Abb. 3.11 zeigt für den Diabetes mellitus, dass sich – nach einem sehr starken Rückgang während der ersten Welle – inzwischen ein neuer „Normalwert“ der wöchentlichen Aufnahmen beobachten lässt. Inwieweit sich dieses Niveau auch nach der Pandemie verstetigt, muss jedoch anhand der nachfolgenden Datenlieferungen weiter untersucht werden.

Abb. 3.11
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Anzahl Behandlungsfälle mit Diabetes mellitus nach KW der Aufnahme, 2020 und 2021 (bis KW 18) vs. 2019 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

3 Analysen zur Erlössituation

3.1 Regime der Ausgleichszahlungen

Um finanziellen Einbußen der Krankenhäuser aufgrund verschobener elektiver Eingriffe zur vorrangigen Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten entgegenzusteuern, entschied sich der Gesetzgeber zu einem umfangreichen Unterstützungspaket für die Krankenhäuser: Einnahmeausfälle aufgrund des Rückgangs der Leistungsmenge sollten über Ausgleichszahlungen kompensiert werden. Im Verlauf des Jahres 2020 wurden die Höhe der Ausgleichszahlungen und die Anspruchsberechtigung verändert, sodass es drei unterschiedliche Regime in Bezug auf die Ausgleichszahlungen gab:

Regime 1 – die einheitliche Ausgleichszahlung

Zwischen dem 16. März 2020 und dem 12. Juli 2020 wurde gemäß Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz für jedes gegenüber 2019 zusätzlich freie Bett eine Pauschale von 560 € pro Tag gezahlt (Ausgleichszahlung).Footnote 3 Diese Regelung galt gleichermaßen für somatische sowie psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser.

Regime 2 – die gestaffelte Ausgleichszahlung

Zwischen dem 13. Juli 2020 und dem 30. September 2020 wurde die Pauschale für nach DRG abrechnende Krankenhäuser in fünf Kategorien (360, 460, 560, 660 und 760 €) differenziert, während die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser 280 € pro Tag erhielten.

Regime 3 – die individuelle Ausgleichszahlung

Ab dem 18. November 2020 bis zum 15. Juni 2021 wurden Ausgleichszahlungen ausschließlich an somatische Krankenhäuser ausgezahlt, wenn bestimmte krankenhausindividuelle und lokale Voraussetzungen zum Infektionsgeschehen erfüllt wurden. Die Bewilligung der Pauschalen oblag den Bundesländern. Demnach konnten Kliniken der Notfallstufen 2 und 3 eine Pauschale bekommen, wenn in dem betroffenen Landkreis die 7-Tage-Inzidenz der nachgewiesenen Covid-19-Fälle über 70 lag und weniger als 25 % der Intensivkapazitäten im Landkreis frei waren. Lag die Zahl der freien und betreibbaren Intensivbetten durchschnittlich unter 15 %, konnten die Bundesländer weitere Krankenhäuser der Notfallstufe 1 für den Erhalt von Ausgleichszahlungen bestimmen. Sofern ein Krankenhaus anspruchsberechtigt war, orientierte sich die Höhe der Pauschale gemäß § 21 Absatz 2a Satz 1.2 KHG an der Höhe der gestaffelten Pauschale (Regime 2).

Ziel dieser Analyse ist es, zu untersuchen, ob die AusgleichszahlungenFootnote 4 die Erlösminderungen der Krankenhäuser aufgrund des Rückgangs ihrer Leistungsmenge ausgleichen konnten. Nicht untersucht wird, ob und wie sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Jahr 2021 insgesamt verändert hat. Eine Abschätzung zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser unter Berücksichtigung von Erlös- und Kostenveränderungen der Krankenhäuser ist dem Krankenhaus Rating Report 2021 (Augurzky et al. 2021a) zu entnehmen.

3.2 Methodik

Für die hier dargestellten Ergebnisse werden Daten des InEK aus zwei Datenlieferungen ausgewertet, die als Beobachtungszeitraum einmal die Jahre 2019 und 2020 sowie die Jahre 2019 bis 2021 jeweils für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Mai umfassen. Das InEK hat hierzu Struktur- und Leistungsdaten der somatischen Krankenhäuser sowie der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen bereitgestellt. Alle Jahre sind nach dem aG-DRG-System 2020 gruppiert. Der Casemix deckt also nicht mehr die Pflegepersonalkosten ab – auch rückwirkend für 2019. Kostendaten liegen nicht vor. Zur Bestimmung der Erlöse aus Krankenhausbehandlungen greifen wir auf den krankenhausindividuellen Mittelwert des Entgeltbetrags je Fall für 2019 und seine Fortschreibung auf 2021 zurück. Eine feinere Differenzierung der Entgeltdaten – u. a. nach Zusatzentgelten und Zu- und Abschlägen – ist auf Grundlage der vorliegenden Datenbasis nicht möglich. Details zur Methodik und Datenbereinigung finden sich in RWI und TU Berlin (2021).

Pauschale Annahmen, die mangels verfügbarer Daten getroffen werden müssen, können die Variabilität zwischen den Krankenhäusern naturgemäß nicht vollständig erfassen. In Anbetracht der vorliegenden Datenbasis sind sie aus unserer Sicht dennoch die bestmögliche Annährung, um die erwarteten Erlösänderungen abbilden zu können. Mit diesen Annahmen wurden je Krankenhaus die Brutto- und Nettoerlöse berechnet.

Die Bruttoerlöse setzen sich aus den Entgelten (abzgl. der Pflegepersonalkosten), sonstigen Entgelten und den Ausgleichszahlungen zusammen. Die Nettoerlöse umfassen darüber hinaus die Einsparungen aus nicht angefallenen variablen Sachkosten. Daher ist der Nettoerlös somit stets größer als der Bruttoerlös.

3.3 Analysen: Folgen der Ausgleichszahlung auf die Erlössituation

Tab. 3.12 fasst die relevanten Kennzahlen für die in unserer Analyse betrachteten somatischen Krankenhäuser zusammen. Zudem stellt sie die Auswirkung auf deren Erlössituation für die Jahre 2019 und 2021 im Zeitraum 01. Januar bis 31. Mai dar. Unsere Datengrundlage umfasst pro Jahr 1.367 Krankenhäuser. Die Zahl der behandelten Fälle und Belegungstage ging zwischen den beiden betrachteten Jahren zurück. Neben den Belegungstagen weisen wir auch die von uns kalkulierten Fehltage gegenüber 2019 aus. Diese weichen von der Differenz der Belegungstage ab, da sie auf Basis der Fehlauslastung auf individueller Krankenhausebene berechnet worden sind. Die im Jahr 2021 berechneten Fehltage belaufen sich auf rund 9,9 bzw. 10,0 Mio. Der durchschnittliche CMI ist zwischen den Jahren 2019 und 2021 um +8,6 % gestiegen und das Casemixvolumen um –12,6 % gesunken. Die Verweildauer ist bei den DRG-Krankenhäusern leicht gestiegen.

Tab. 3.12 Änderungsraten von Kennzahlen der Krankenhäuser und der durchschnittlichen Erlöse; Somatische Krankenhäuser, 2019 und 2021 jeweils 01.01. bis 31.05 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Die Ausgleichszahlungen belaufen sich auf rund 4 Mrd. €. Wir beobachten eine Bruttoerlösänderung von +0,8 %, und eine Nettoerlössteigerung von +2,7 %. Da bei Erstellung dieses Beitrags vorgesehen war, ab dem 16. Juni 2021 die Ausgleichszahlungen komplett einzustellen, gingen wir bei einer gleichbleibend niedrigen Leistungsmenge bis Ende 2021 von einer negativen Erlösentwicklung auf Ganzjahresebene aus. Im Dezember 2021 wurde jedoch beschlossen, dass somatische Krankenhäuser ab dem 15. November bis zum Jahresende wieder Ausgleichszahlungen erhalten. Daneben erhalten die Krankenhäuser seit dem 01. November 2021 einen fallbezogenen Versorgungszuschlag für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Covid-19. Hinzu kommt auch der Ganzjahresbudgetausgleich, der negative Erlösentwicklungen auf Ganzjahresebene abmildern sollte: Die Höhe des Ausgleichssatzes für einen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 pandemiebedingten Erlösrückgang beträgt 85 %, wobei eventuelle Erlösanstiege, die auf den Erhalt von Ausgleichszahlungen zurückzuführen sind, verrechnet werden.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2020 entfielen nach Berechnungen von Augurzky et al. (2021b) von den 10,2 Mrd. EuroFootnote 5, die für die Ausgleichszahlungen bereitgestellt wurden, etwa 8,4 Mrd. Euro (82,5 %) auf die somatischen Kliniken. Die Nettoerlössteigerung im Vergleich zu 2019 betrug in diesem Bereich rund +3,7 % bzw. +2,4 % im Falle einer Betrachtung der Bruttoerlöse.

Analog zu Tab. 3.12 stellt Tab. 3.13 die Angaben für die in unserer Analyse betrachteten psychosomatischen und psychiatrischen Krankenhäuser dar. Pro Jahr umfasst unsere Analyse hier 503 Häuser. Die Zahl der behandelten Fälle sank um −13,1 % und die Zahl der Belegungstage um −14,7 %. Die berechneten Fehltage belaufen sich auf rund 1,8 bzw. 1,9 Mio. Es zeigt sich ein Anstieg im DMI von +1,9 %, während das Daymixvolumen um −13,1 % zurückgegangen ist. Die Verweildauer ist leicht gesunken.

Tab. 3.13 Änderungsraten von Kennzahlen der Krankenhäuser und der durchschnittlichen Erlöse; psychosomatische und psychiatrische Krankenhäuser, 2019 und 2021 jeweils 01.01. bis 31.05 (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von InEK-Daten)

Im PSY-Bereich wurden im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen mehr gewährt. Da hier keine Unterscheidung zwischen brutto und netto erfolgt, weisen wir nur einen Erlöswert und dementsprechend eine Veränderung der Erlöse aus. Diese beläuft sich zwischen 2019 und 2021 auf −15,7 %.

Auch hier können die Zahlen mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2020 verglichen werden, um einen Gesamteindruck zu bekommen. Hier wurden im PSY-Bereich noch teilweise Pauschalen in Höhe von rund 1,8 Mrd. € (also circa 17,5 % der Gesamtsumme in Höhe von 10,2 Mrd. €) gewährt. Hierdurch kam es zu einer positiven Erlösveränderung im Vergleich zu 2019 von rund +10,8 % (Augurzky et al. 2021b). Dieser Sachverhalt sollte jedoch erst bei Vorliegen einer Analyse für das gesamte Jahr 2021 final beurteilt werden, da zudem noch ein Ganzjahresbudgetausgleich erfolgen kann.

4 Zusammenfassung und Fazit

Im betrachteten Zeitraum Januar bis Mai 2021 gab es einen weiteren Rückgang der stationären Fallzahlen. Bei den nach DRG abgerechneten Fällen waren dies −5 % ggü. 2020 und −20 % ggü. 2019 (bei den Verweildauertagen −6 % bzw. −20 %). Die Bettenauslastung betrug noch 63,9 % und lag damit deutlich unter den Vorjahreszeiträumen (2019: 76,6 %; 2020: 67,1 %). Hierbei war ein deutlicher Effekt nach Krankenhausgröße zu beobachten: So betrug die Bettenauslastung in den kleinen Krankenhäusern noch 60,0 % (2019: 73,8 %; 2020: 63,4 %), in den mittleren 62,6 % (2019: 76,2 %; 2020: 66,9 %) und in den größeren 67,6 % (2019: 79,1 %; 2020: 70,6 %).

Dies berücksichtigt die Versorgung der Covid-19-Patientinnen und -Patienten, deren stationäre Behandlung im Jahr 2021 mehr Kapazitäten als im Jahr 2020 beansprucht hat. Unter Berücksichtigung der ca. 33.000 Überlieger von 2020 nach 2021 nahm im Zeitraum Januar bis Mai 2021 die stationäre Versorgung der rund 228.000 stationär behandelten Covid-19-Patienten rund 7 % der Verweildauertage bzw. unter 5 % der verfügbaren Bettentage in Anspruch. Auf den Intensivstationen betrugen die entsprechenden Werte rund 17 % bzw. 13 %, d. h. jedes sechste belegte intensivmedizinische Bett (und jedes achte vorhandene intensivmedizinische Bett) wurde im Schnitt zur Covid-19-Versorgung genutzt.

Der Fallzahlrückgang variierte für die betrachteten Indikationen sehr breit um den Durchschnitt von −20 %: Auf der einen Seite gab es fast unveränderte Fallzahlen bei akuten Anlässen wie Geburt (+4 %), hüftgelenknaher Fraktur (−2 %) und transmuralem Herzinfarkt (−3 %) sowie Resektionen der Brust, Bauchspeicheldrüse oder Speiseröhre bei Krebs (−3 bis −6 %), auf der anderen Seite gab es deutlich überdurchschnittliche Fallzahlrückgänge bei ambulant-sensitiven Indikationen wie Diabetes (−25 %) oder Bluthochdruck (−26 %)Footnote 6 und stationären Fällen ohne Einweisung bei Kindern (−39 %). Der Rückgang bei elektiven Operationen lag etwa im Mittel des Fallzahlrückgangs (bei der Hüftgelenk-Implantationen etwa −20 %).

Damit festigt sich die Beobachtung für die Fallzahlen im Jahr 2020, dass bei praktisch allen Diagnose(gruppen), bei denen die vorliegenden Routinedaten eine Einteilung in „dringend(er)“ und „weniger dringend“ bzw. „vermeidbar“ erlauben, der Rückgang bei ersteren wesentlich weniger ausgeprägt war als bei letzteren. Insbesondere bei den ambulant-sensitiven Indikationen ist ein über das Jahr bleibender Einbruch mit einem neuen Niveau der Anzahl wöchentlicher Aufnahmen zu beobachten. Das verdeutlicht auch weiterhin, dass das Inanspruchnahmeverhalten eine deutlich größere Rolle, als die aktive Absage von Behandlungen durch die Krankenhäuser gespielt hat. Die ansteigende Krankenhaussterblichkeit bei nicht planbaren Behandlungen wie akuten Atemwegserkrankungen ohne Covid-19, aber auch Herzinfarkt, Schlaganfall und hüftgelenknaher Fraktur deutet – ebenso wie der höhere durchschnittliche Casemix-Index – auf eine zunehmende Fallschwere hin. Möglicherweise wurden Patientinnen und Patienten mit leichteren Ausprägungen einer Erkrankung seit Beginn der Pandemie seltener stationär behandelt, was eine Verschiebung hin zu schwereren Fällen bedingt haben könnte.

Die Ausgleichszahlungen konnten für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 die durch die Fallzahlrückgänge bedingten Erlösminderungen der nach DRG abrechnenden Krankenhäuser im Mittel mehr als ausgleichen. Sowohl die Bruttoerlöse (+0,8 %) als auch die Nettoerlöse (+2,7 %) konnten gesteigert werden. Da die Ausgleichszahlungen ab Juni 2021 komplett eingestellt wurden, war bei gleichbleibend niedrigen Fallzahlen bis Ende 2021 zunächst von einer negativen Erlösentwicklung auf Ganzjahresebene auszugehen. Ab dem 15. November bis zum Jahresende wurden jedoch wieder Ausgleichszahlungen gewährt. Daneben erhielten die Krankenhäuser ab dem 01. November einen fallbezogenen Versorgungszuschlag für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Covid-19. Inwieweit dies dazu beiträgt, negative Erlösentwicklungen auszugleichen, kann jedoch erst bei Vorliegen entsprechender Daten eingeordnet werden. Für Krankenhäuser der Psychiatrie und Psychosomatik wurden im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen mehr gewährt. In diesem Bereich ergibt sich daher eine Erlösminderung zwischen 2019 und 2021 von −15,7 %.

Das zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags weiterhin dynamische SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in Deutschland lässt erwarten, dass das veränderte Leistungsgeschehen der Krankenhäuser, das einerseits durch höchsten Aufwand zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Covid-19 und andererseits durch Fallzahlrückgänge bei verschiedenen anderen Behandlungsanlässen gekennzeichnet ist, noch weiter anhalten dürfte. Sofern sich der beobachtete Trend einer sinkenden Inanspruchnahme nach der Pandemie wie erwartet verstetigen sollte, können die derzeitigen Strukturen der Krankenhausversorgung in Deutschland nicht aufrechterhalten werden (vgl. Augurzky et al. 2021a). Dies zeichnete sich jedoch schon vor der Pandemie ab (vergl. etwa Busse und Berger 2018), wurde jedoch von einigen Akteuren wahrscheinlich teilweise verdrängt bzw. nicht als relevant angesehen. Die vermeintliche Notwendigkeit „aller“ stationären Kapazitäten in der Pandemie, die oftmals von den gleichen Protagonisten geäußert wurde, und die finanzielle Kompensation der Krankenhäuser auf Basis der Kapazitätennutzung im Jahr 2019 – von der insbesondere die kleineren Krankenhäuser bei überdurchschnittlich hohem Fallzahlrückgang profitieren konnten – haben leider dazu geführt, dass die Pandemiejahre 2020 und 2021 für eine notwendige Krankenhausstrukturreform in Deutschland als „verlorene“ Jahre betrachtet werden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regierungskommission zur Krankenhausstruktur hier zu bedarfs- und qualitätsorientierten Veränderungen führt statt – zumindest implizit – die Vor-Corona-Situation zum „Goldstandard“ zu erklären.