Zusammenfassung
Im Rahmen der refraktiv-chirurgischen Tätigkeit sind bei der Wahl des geeigneten chirurgischen Verfahrens neben der medizinischen Indikation auch die Wünsche und besonderen Lebensumstände des Patienten zu beachten. Dies gilt im hohen Maße für die Berufswahl des am Anfang seines Arbeitslebens stehenden Patienten. Viele Berufe schreiben bestimmte Anforderungen an Sehleistung und refraktiv-chirurgische Verfahren vor. Insbesondere sind dies Tätigkeiten im Polizeidienst, bei der Bundeswehr, als Flugzeugführer und als Berufskraftfahrer bei der Personen- und Lastbeförderung.
Potenzielle Bewerber dieser Berufsgruppen stellen im Rahmen der refraktiv-chirurgischen Voruntersuchung häufig die Frage nach der für ihre Berufswahl geeigneten Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit. Oftmals ist der Berufswunsch der alleinige Grund, sich für eine chirurgische Korrektur zu entscheiden, um eine emmetrope Refraktionssituation zu schaffen. Gerade in solchen Fällen sollte nicht ein Verfahren gewählt werden, das eine Einstellung ausschließt. Indes wissen häufig selbst die potenziellen Bewerber nicht, wie die entsprechenden Bestimmungen und Anforderungen des potenziellen Arbeitgebers sind. Dies liegt zum einen an uneinheitlich geregelten Verordnungen, die regional und je nach Tätigkeitsgebiet variieren können, und zum anderen daran, dass bestimmte Verordnungen öffentlich nicht bzw. nur teilweise einsehbar oder veraltet sind bzw. nur „ungenaue“ Aussagen über refraktiv-chirurgische Eingriffe machen.
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Literatur
Hoppe T, Kohnen T (2010) Tauglichkeitsanforderungen nach refraktivchirurgischen Eingriffen – Piloten, Berufskraftfahrer und Bewerber bei Polizei und Bundeswehr. Ophthalmologe 107:971–974
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Varna-Tigka, K., Lwowski, C.M., Hoppe, T., Kohnen, T. (2023). Tauglichkeitsanforderungen nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen für Piloten, Berufskraftfahrer und Bewerber bei Polizei und Bundeswehr. In: Kohnen, T. (eds) Refraktive Chirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-60946-0_25
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