Zusammenfassung
Betrachten lässt sich ein Übergang von der Kutsche mit Pferd zur Kutsche ohne Pferd, dem Auto; und sodann – im übertragenen Sinn – von der Kutsche ohne Pferd zur Kutsche ohne Kutscher, dem autonomen Fahrzeug. Diese Entwicklung verändert die Risiken der Beförderung: Ehemals kam es zu einem Unfall, wenn Pferd und/oder Kutscher versagten; im derzeitigen Straßenverkehr sind mehr als 88 % der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen des Lenkers zurückzuführen (Schrader 2018, S. 314, 318 FN 53, 58). Wird es dann, wenn am Ende der Entwicklung das System die Herrschaft übernimmt, keine Verkehrsunfälle mehr geben? (Borges 2018, S. 977 Fn. 3) Anders als Menschen unterlaufen Systemen keine Flüchtigkeitsfehler und ihre Leistung ist auch nicht von der Tagesverfassung abhängig. Immerhin verursachen diese Unfälle pro Jahr volkswirtschaftliche Kosten von ca. 30 Mrd. € (Lutz 2015, S. 119). Sollte die weitgehende Vermeidung von Kfz-Unfällen auch erst in der Zukunft realisierbar sein, ist es bis dahin aber noch ein weiter Weg. Gedämpft wird solcher Optimismus freilich durch die Erkenntnis, dass mit zunehmender Komplexität eines Systems auch dessen Fehleranfälligkeit steigt (Gomille 2016, S. 76; ähnlich Stadler 2018, S. 71: Risiken bleiben bestehen).
Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Autor am 01.06.2018 auf dem Kfz-Sachverständigentag des BVSK in Potsdam gehalten hat. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten; der Fußnotenapparat wurde auf das Wesentlichste beschränkt.
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Notes
- 1.
Die Begriffe Lenker, Fahrer bzw Fahrzeugführer werden in der Folge synonym verwendet.
- 2.
- 3.
Borges: Bei vollständiger Einführung autonomer Kfz drastische Verringerung der Verkehrsunfallzahlen um 90 %.
- 4.
Lutz 2015, S. 119 mit dem zusätzlichen Hinweis, dass Systeme auch nicht ermüden; das Phänomen der Materialermüdung ist freilich durchaus bekannt.
- 5.
Meyer-Seitz, mit dem Hinweis, dass die Haftungsbegrenzung bei Serienfehlern bei Kfz-Unfällen zu einer erheblichen Unterdeckung der Ansprüche der Geschädigten führt.
- 6.
- 7.
Weitergehend Meyer-Seitz 2018, S. 59, 62: Nebentätigkeiten erlaubt, sofern sie die Wahrnehmung vom Verkehrsgeschehen nicht völlig ausschließen.
- 8.
BR-Drs 69/17, 8. Kritisch Berndt 2017, S. 121, 125 f. 127; Schrader 2018, S. 314; Greger 2018, S. 1, 2: „schwer verständliche, systemwidrige Erhöhung der Haftungshöchstgrenze“. AA Armbrüster, 2017, 83 mit dem Argument, dass der Lenker in manchen Konstellationen als zusätzlicher – betraglich unbeschränkt – Haftender wegfalle. In der Praxis dürfte dessen Haftung aber kaum jemals eine Rolle spielen.
- 9.
Literatur
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Berndt S (2017) Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – ein Überblick. SVR 121
Borges G (2016) Haftung für selbstfahrende Autos. CR 272
Borges G (2018) Rechtliche Rahmenbedingungen für autonome Systeme. NJW 977
Frenz W, Casimir-van den Broeck E (2009) Fahrerassistenzsysteme und Anpassungsbedarf im nationalen Recht – Rechtliche Aspekte des Forschungsprojekts „KONVOI“. DAR 625
Gomille C (2016) Herstellerhaftung für automatisierte Fahrzeuge. JZ 76
Greger R (2018) Haftungsfragen beim automatisierten Fahren. NZV 1
Huber Ch (2017) Anhebung der Haftungshöchstbeträge bei teilautomatisiertem Fahren in § 12 StVG ohne Anpassung der Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung. NZV, 545–548
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König C (2017) Gesetzgeber ebnet Weg für automatisiertes Fahren – weitgehend gelungen. NZV 249
Lutz L (2015) Autonome Fahrzeuge als rechtliche Herausforderung. NJW 119
Maurer M (2018) Hochautomatisiertes und vollautomatisiertes Fahren. In: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft (Hrsg) 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018, S 43
Meyer-Seitz Ch (2018) Automatisiertes Fahren. In: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft (Hrsg) 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018, S 59
Schirmer J (2017) Augen auf beim automatisierten Fahren! Die StVG-Novelle ist ein Montagsstück. 253
Schrader P (2018) Herstellerhaftung nach dem StVG-ÄndG 2017. DAR 314
Stadler M (2018) Automatisiertes Fahren und zivilrechtliche Fragestellungen aus versicherungsrechtlicher Sicht. In: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft (Hrsg) 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018, S 71
Vogt W (2003) Fahrerassistenzsysteme: Neue Technik – Neue Rechtsfragen? NZV 153
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Huber, C. (2020). Automatisiertes und autonomes Fahren – wer haftet?. In: Frenz, W. (eds) Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik, Gesellschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-58474-3_36
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