Zusammenfassung
Mit der gesetzlichen Einführung der Vorsorgeuntersuchung für Kinder (U1 bei der Geburt bis U9 im Alter von 5 Jahren) im Jahre 1971 sah sich die Kinderheilkunde vor die Aufgabe gestellt, neben der bisherigen ärztlichen Betreuung kranker Kinder auch den Entwicklungsstand eines Kindes beurteilen zu müssen. Eltern erwarten heute zu Recht, dass eine unauffällig verlaufende Entwicklung ihres Kindes kinderärztlich bestätigt, dass aber auch eine gefährdete oder bereits gestörte Entwicklung sicher erkannt wird. Die Entwicklungspädiatrie erarbeitet daher Methoden, die Kinderärztinnen und Kinderärzte befähigen, den Entwicklungsstand eines Kindes, auch unter zeitlich limitierten Praxisbedingungen zu beurteilen. An erster Stelle müssen daher für die Praxis Techniken zur Verfügung stehen, die die Aufmerksamkeit darauf lenken, und die den Schluss erlauben, die Entwicklung eines Kindes könnte bedroht sein oder es könne, von seiner Anamnese her, ein höheres Risiko für eine Entwicklungsstörung tragen.
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Michaelis, R. (2019). Entwicklung, Entwicklungsstörungen und Risikofaktoren. In: Speer, C.P., Gahr, M., Dötsch, J. (eds) Pädiatrie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-57295-5_6
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