Zusammenfassung
Zu Beginn der 1980er Jahre erreichte eine Phase rechten Terrors und rechter Gewalt ihren traurigen Höhepunkt. Eine der damals aktivsten Vereinigungen waren die 1980 gegründeten ‚Deutschen Aktionsgruppen‘ (DA) um Manfred Roeder. In den nur sechs Monaten ihres Bestehens beging die Gruppe fünf Sprengstoff- und zwei Brandanschläge. Dabei wurden zwei Menschen ermordet und fünf Menschen verletzt. Die DA können rückblickend als qualitativ neue Stufe der rechtsterroristischen Organisierung gewertet werden. Sie griffen zum einen auf ein weit verzweigtes (internationales) Netzwerk zurück, zum anderen ermöglichte dieses Netzwerk den beteiligten ihre bürgerliche Existenz weiter aufrecht zu erhalten. Des Weiteren waren an den Anschlägen erstmals Personen beteiligt, die sich vorher nur am Rande extrem rechter Organisationen bewegten und den Sicherheitsbehörden zum Teil völlig unbekannt waren. Diese strukturellen Besonderheiten machen sie bis heute als Vorbild für andere rechtsterroristische Gruppierungen interessant. Doch warum haben die DA immer noch solche eine Bedeutung für die rechte Szene? Der Artikel zeichnet die wesentlichen biographischen Stationen von Roeder bis zur Gründung der DA nach. Im Anschluss folgt eine Beschreibung der Aktivitäten und Strukturen der DA von ihren Anfängen bis zum Prozess vor dem OLG Stuttgart, wo Mitglieder der Gruppe wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) verurteilt wurden. Zum Abschluss werden die DA in die Geschichte des deutschen Rechtsterrorismus eingeordnet.
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Notes
- 1.
Der am 2. Januar 1930 in Leipzig geborene Dr. Heinz Colditz war seit 1940 beim Jungvolk und am Ende des Zweiten Weltkrieges Hauptscharführer bei der Hitlerjugend gewesen (vgl. OLG Stuttgart 1982, S. 36).
- 2.
Diese Personen bildeten später die Basis der DA. Weitere Mitglieder der DBI waren z. B. Hans Werner Schütte und Renate Schütte. Aufgrund ihrer völkischen Gedichte wurden sie damals in der bundesdeutschen (Neo-)Naziszene verehrt (vgl. Strohmaier 1982a, S. 32).
- 3.
Noch in der Hauptverhandlung 1982 bezeichnete Roeder die ‚documenta‘ als „Gruselkabinett von Untermenschen“ (zit. nach Reimer 1982).
- 4.
- 5.
Rabert (1995, S. 271 f.) verharmlost die ideologischen Vorstellungen, in dem er von einem verstaubten Deutschkult schreibt, der Teil einer Pseudoideologie sei, die im Laufe der Zeit immer weniger Anhänger überzeugen würde.
- 6.
Auch wenn Roeder hier im generischen Maskulinum drohte, waren konkret auch weibliche Repräsentantinnen gemeint.
- 7.
Großadmiral Dönitz übernahm nach dem Selbstmord Hitlers das Amt des Oberbefehlshabers der Wehrmacht und des Leitenden Reichsministers, nachdem ihm von Hitler testamentarisch die Funktion des Reichspräsidenten zugesprochen worden war. Roeder vertrat die Ansicht, dass das Deutsche Reich 1945 nicht aufgehört habe zu existieren und, da Dönitz die Funktion als Reichsoberhaupt nicht mehr ausüben wolle, er sich an dessen Stelle zum Reichsverweser wählen lassen könne. Im Urteil des OLG Stuttgart (1982, S. 30) wird ausgeführt, dass Roeder erst drei Jahre später, am 23. Mai 1978, die Reichsverweserschaft übernommen hat.
- 8.
Laut einem Artikel der ‚taz‘ (MaWe 1982) unterhielt Roeder zumindest punktuell Verbindungen zu allen bedeutenden Neonazis in den 1970er Jahren. Aufgezählt wurden neben Christophersen auch Meinolf Schönborn, Michael Kühnen und die ‚Wehrsportgruppe Hoffmann‘. Vgl. hierzu auch einen Artikel der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (o. A. 1982a).
- 9.
Im Urteil des OLG Stuttgart (1982, S. 24–29) sind vier Verurteilungen Roeders ab 1975 aufgeführt, die durch das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 11. Juni 1979 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 7500 DM zusammengefasst wurden. Darüber hinaus führt das Urteil des OLG Stuttgart drei weitere noch nicht rechtskräftige Urteile aus den Jahren 1976 und 1977 an, welche die Freiheitsstrafe um drei Monate und die Geldstrafe um 4000 DM erhöht hätten.
- 10.
Auf dem Foto sind u. a. mit dem Ehepaar Schütte auch DBI-Mitglieder zu sehen.
- 11.
Der Personenkreis des sogenannten Freundestreffens traf sich während Roeders Flucht und Abwesenheit weiter und unterstützte ihn. In der Prozessakte wird auf eine von 12 Personen unterschriebene Grußadresse an ihn vom 29. September 1979 verwiesen. Darunter befinden sich spätere Zeug*innen und Angeklagte des Prozesses (vgl. OLG Stuttgart 1982, S. 49). Bei einem am 10. Mai 1980 im Haus Richberg stattgefundenen Treffen nahmen zirka 60 Personen teil, und es wurde eine Kassette mit einer Audiobotschaft von Roeder abgespielt. Am Folgetag fand noch ein geheimes Treffen in kleinem Kreis in der Nähe von Marburg statt, an dem Roeder in Persona teilnahm (vgl. ebd., S. 127 f.).
- 12.
Vorname nicht bekannt.
- 13.
Schneider (1981, S. 96) vertritt die These, dass es sich bei den DA eigentlich um „Terrorzellen der NSDAP-AO [handelt], die unter dem Namen Deutsche Aktionsgruppen Bomben zünden und Brände legen.“
- 14.
So gab es mehrere mögliche Unterschlüpfe, bereitgestellt von Unterstützer*innen in Deutschland und Österreich (vgl. OLG Stuttgart 1982, S. 63).
- 15.
Vorname nicht bekannt.
- 16.
Die radiologische Assistentin Vorderbrügge stand schon länger über die Tochter von Colditz, Gabriele Colditz, mit dem Freundeskreis im Kontakt (vgl. ebd., S. 51). Beide arbeiteten im selben Krankenhaus in Hamburg.
- 17.
- 18.
Rabert (1995, S. 283) spricht fälschlicherweise von Bekennerbriefen an Zeitungen.
- 19.
Rabert (1995, S. 283) ist der Ansicht, dass sich im oben genannten Beispiel „ein für Beobachter eher lächerlich anmutender Briefverkehr entwickelte […], in dem Roeder Hörnle etwa mit dem Decknamen ‚007‘ anredete. Roeder hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits so sehr in seine Rolle als neuer ‚Führer‘ und Nachfolger Hitlers hineingesteigert, daß seine Mitarbeiter, auch wenn sie nur einfache Werkmeister waren, für ihn zu James Bonds der deutschen Neonaziszene wurden.“ Hier muss Rabert korrigiert werden. Roeder schrieb an einen Herrn Dietz Briefe mit der Anrede „007“. Den Briefen legte er Zeitungsmeldungen über die Anschläge bei. Hörnle wurde für Roeder also nicht zum James Bond der deutschen Neonaziszene.
- 20.
Rabert (1995, S. 283) ist der Meinung, dass Roeder und Vorderbrügge sich am 10. März 1980 zum ersten Mal begegneten und die Wohnung „zuerst nur als Unterschlupf und dann als Liebesnest nutzte[n].“ Roeder und Vorderbrügge waren sich jedoch schon im Januar begegnet.
- 21.
In der Schule am Bullenhuser Damm, ab 1944 Außenlager des KZ Neuengamme, wurden am 20. April 1945 20 Kinder mit ihren vier erwachsenen Betreuern, sowie mindestens 24 sowjetischen Kriegsgefangene ermordet. Janus Korczak war das Pseudonym des Schriftstellers, Kinderarztes und Pädagogen Henry Josef Goldszmit. Goldszmit leitete in Warschau ein Waisenhaus. Gemeinsam mit 200 Kindern aus dem Waisenhaus wurde er 1942 im Vernichtungslager Treblinka ermordet.
- 22.
Laut Strohmaier (1982a, S. 52) gingen die Ermittler*innen der Polizei im Nachhinein von einer Liebesaffäre als Grund für den Anschlag aus. In einem Flugblatt der ‚Eritrea Gruppe Leinfelden‘ vom August 1980 hieß es über die Polizeiermittlungen: „Es finden Verhöre statt, in denen Mädchen gefragt werden, ob sie mit den Eritreern ‚ins Bett gegangen seien‘ oder mit ihnen ‚Hand in Hand‘ in der Straße spazieren gegangen seien und dabei von Deutschen gesehen worden wären.“ (zit. nach ebd.).
- 23.
Bei Gräfe (2017, S. 138) wird, obwohl er sich auf die Akte bezieht, fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Châu und Lân beide am nächsten Tag verstarben.
- 24.
Der Hauptverteidiger von Roeder im Prozess in Stuttgart war Ludwig Bock, der ihn bereits 1972 in einem Prozess vor dem Landgericht Darmstadt vertreten hatte. Im Düsseldorfer Majdanek-Prozess hatte Bock die ehemalige SS-Aufseherin Hildegard Lächert verteidigt. Bock stellte damals gegen einen Gutachter einen Befangenheitsantrag, weil dieser seine Promotion bei einem jüdischen Professor abgelegt hatte. Zum Skandal kam es im Majdanek-Prozess, als eine ehemalige Lagerinsassin des KZ Lublin-Majdanek als Zeugin erklärte, sie habe die Behälter mit dem Zyklon-B zur Gaskammer transportieren müssen. Nach dieser Aussage stellte Bock den Antrag, die Zeugin wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord zu verfolgen. Wegen Fluchtgefahr solle sie noch im Gerichtssaal festgenommen werden (vgl. MaWe 1982; Henkel 1982d).
- 25.
Im Gegensatz zum linken Terrorismus. Siehe hierzu auch Neidhardt (1982, S. 449).
- 26.
Zur Geschlechterzusammensetzung siehe Neidhardt (1982, S. 449).
- 27.
Ernst Zündel war ein international bekannter Holocaust-Leugner und Verleger (vgl. Mecklenburg 1996, S. 547). Zündel übersetzte ‚Die Auschwitzlüge‘ von Thies Christophersen ins Englische.
- 28.
- 29.
Im Juni 1981 veröffentlichten fünfzehn Hochschulprofessoren ein Manifest, in dem u. a. vor einer angeblichen „Unterwanderung des deutschen Volkes“ und der daraus resultierenden „Überfremdung“ gewarnt wurde.
- 30.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Akten
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Schubert, F. (2023). „Terrorismus ist die einzige Hoffnung für Deutschland!“ - Die ‚Deutschen Aktionsgruppen‘. In: Puls, H., Virchow, F. (eds) Rechtsterrorismus in der alten Bundesrepublik. Edition Rechtsextremismus. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40505-2_4
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