Zusammenfassung
Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die gesetzliche Lage zum Verbot rechter Symbole in Österreich. Damit soll vor allem die Systematik solcher Verbote erläutert und auf Bedeutung und Funktionsweisen von Symbolen im Rechtsextremismus sowie für Bildungsprozesse eingegangen werden. Neben der Erklärung der relevanten Verbotsbestimmungen und einer historischen Einordnung wird auch deren juristische Relevanz erörtert. Gerade in Bildungskontexten mit Jugendlichen sind Verbote ambivalent zu beurteilen und auf eine entsprechende didaktische Aufarbeitung sich bietender Lerngelegenheiten und aktueller Anlässe ist daher zu achten. Am Ende des Beitrags finden sich Hinweise für den Umgang und Möglichkeiten, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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Notes
- 1.
Auf das Uniform-Verbotsgesetz, das das Tragen der Uniform der deutschen Wehrmacht verbietet, wird hier nicht extra eingegangen, da es kaum mehr Relevanz besitzt.
- 2.
Leider kommt es auch vor, dass das Parlament etwas verbietet, das bereits verboten ist. So geschehen beim EGVG 1986 vor der Auslegung bzw. Korrektur durch den VfGH, siehe Merli, 2018, S. 37 f.
- 3.
1955 erklärte in diesem „Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität“, vgl. Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, BGBl. Nr. 211/1955.
- 4.
- 5.
Siehe ausführlich dazu: Merli (2018), dem auch der Verweis auf das weiter unten folgende Beispiel einer Anwendung im Schulbereich entnommen ist.
- 6.
- 7.
Die Odalrune, ein germanisches Schriftzeichen, wurde während des Nationalsozialismus von NSDAP-Stellen (u. a. SS-Rasse- und Siedlungshauptamt) und militärischen Verbänden (u. a 7. SS-Division) genutzt, nach 1945 auch von neonazistischen Gruppen (u. a. Wiking-Jugend). Die Odalrune ist, zusammen mit anderen Runen, ein oft genutztes Ersatzsymbol.
- 8.
Es wird auf den Letztstand nach dem Beschluss der Novelle 2021 im Juli 2021 abgestellt (BGBl. I Nr. 162/2021).
- 9.
Die Ustaša waren eine faschistische Bewegung, aktiv ab den 1930ern, vor allem auf dem Gebiet des heutigen Kroatiens und Italiens. Ab 1941 errichteten sie den Unabhängigen Staat Kroatien, ein mit dem Deutschen Reich verbündeter faschistischer Staat, der eigene Konzentrationslager betrieb und sich durch Massaker an verschiedenen Gruppen kennzeichnet, darunter Juden und Jüdinnen, Roma und Romnija, Serb*innen, politische Gegner*innen, usw.
Literatur
Artikel
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Merli, F. (2018). „Unfug“ im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen. In M. Lichtenwagner & I. Reiter-Zatloukal (Hrsg.), „... um alle nazistische Tätigkeit und Propaganda in Österreich zu verhindern“. NS-Wiederbetätigung im Spiegel von Verbotsgesetz und Verwaltungsstrafrecht (S. 35–45). Clio-Verlag.
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Sonstige verwendete Quellen
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Regierungsvorlage 346/2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz), Nr. 346 (XXV.GP) der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates; https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00346/fname_372642.pdf. Zugegriffen: 01. Juli. 2022.
Regierungsvorlage 854/2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Symbole-Gesetz geändert werden, Nr. 854 (XXVII.GP). https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00854/fname_955839.pdf. Zugegriffen: 01. Juli. 2022.
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Lichtenwagner, M., Reitmair-Juárez, S. (2022). Verbot von rechten Symbolen, Codes und Abzeichen in Österreich. In: Goetz, J., Reitmair-Juárez, S., Lange, D. (eds) Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus. Citizenship. Studien zur Politischen Bildung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36589-9_11
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