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II: Einführung zum Handbuch Cyberkriminologie

Momentaufnahme und Einladung zur Fortentwicklung

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Handbuch Cyberkriminologie

Zusammenfassung

Diese Einleitung zum Handbuch Cyberkriminologie gibt einen Überblick über das Buch und seine Ziele sowie eine kurze Zusammenfassungen aller Kapitel in Band 1 und 2. Die Kapitel in Band 1 liefern theoretische und methodische Ansätze bestehend sowohl in der Herausbildung neuer Ansätze und Praktiken als auch der Anpassungen und Erneuerungen bestehender Modelle. Band 2 fächert das breite Spektrum an cyberkriminologischen Phänomenen auf, einschliesslich Cyberviktimologie und Organisationsperspektiven und -bedarfe. Dieses Handbuch positioniert die Cyberkriminologie gezielt als praxis- und lösungsorientiert. Das bedeutet, dass Entwicklungen von Maßnahmen für die Erkennung, Ermittlung und Prävention von Straftaten sowie der Täter- und Opferwerdung als Kernbereich dieser Disziplin behandelt werden. Ein besonderes Interesse liegt auf der Frage, welche strafrechtlichen Normen in einem globalen digitalen Raum gelten sollen, wer diese Regeln bestimmt und wie der Bruch dieser Regeln verfolgt und geahndet werden kann. Entsprechend erfasst die Cyberkriminologie auch Fragen der digitalen Polizeiarbeit und der Digitalisierung von Prozessen der Sicherheitsbehörden. Von Bedeutung erscheinen vor allem die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen und organisationalen Voraussetzungen wie Ressourcen, Strukturen, Methoden und Training sowie Fragen der institutionellen Selbstreflexion. Das Handbuch Cyberkriminologie ist gedacht als ein Kompendium, dass den derzeitigen Stand an Wissen und Diskussionen in der Cyberkriminologie skizziert, und ebenso als eine Einladung an Akademiker und Praktiker dieses wichtige Feld gemeinsam weiter auszubauen.

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Notes

  1. 1.

    Das „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) betreibt die „CyberTipline“ über die in den USA Meldungen von sog. „kinderpornographischen Inhalten“ erfolgen. Dies betrifft auch die teilweise automatisierten Meldeverfahren von sozialen Medien. Im Jahr 2021 gab es nach Selbstauskunft von NCMEC 29.157.083 Meldungen in diesem Verfahren (National Center for Missing & Exploited Children, 2023). In der Folge werden diese Meldungen durch die Sicherheitsbehörden bei Hinweisen auf die Herkunft auch in andere Staaten weitergeleitet, was auch in Deutschland zu einem spürbaren Anstieg der Fallzahlen geführt hat (Bongen & Moßbrucker, 2023).

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Rüdiger, TG., Bayerl, P.S. (2023). II: Einführung zum Handbuch Cyberkriminologie. In: Rüdiger, TG., Bayerl, P.S. (eds) Handbuch Cyberkriminologie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-35450-3_56-1

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