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Soziokultur und soziokulturelle Praxisformen

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Handbuch Kulturpolitik
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Zusammenfassung

Einst als Gegenentwurf zur restaurativen Kulturpolitik der 1968er-Jahre entstanden, hat das „Prinzip Soziokultur“ (Knoblich 2001, S. 7) bis heute Bestand. Und vielmehr: Soziokulturelle Grundprinzipien der partizipativen Gestaltung des Miteinanders mit künstlerisch-kulturellen Mitteln haben inzwischen in zahlreichen Kulturfeldern Einzug gehalten. Soziokulturelle Akteurskonstellationen bringen Menschen in von Vielfalt geprägten Stadtzentren zusammen, erproben neue Konzepte der Landlebensgestaltung und stellen sich mit innovativen Ideen und großem Engagement mit ihren Projektaktivitäten dem, was die Menschen vor Ort bewegt. Trotz aller Erfolge und zukunftsweisenden Modelle ist die finanzielle Situation der meisten Akteur*innen der Soziokultur jedoch nach wie vor als prekär zu beschreiben. Ein Großteil der Einrichtungen und Initiativen finanziert seine gesellschaftsgestaltende Kulturarbeit nach wie vor mit einem mehr als abenteuerlichen Mix risikobehafteter Finanzierung. Nach wie vor fehlt es an kulturpolitischen Konzepten, dem Abbau bürokratischer Hürden und der Allianzen zur gemeinsamen Zielerreichung zwischen Kulturmacher*innen, Politik und Verwaltung.

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Notes

  1. 1.

    Der Bundesverband Soziokultur wurde 1979 unter dem Namen „Bundesvereinigung soziokultureller Zentren“ gegründet und vertritt seither die Interessen der soziokultureller Akteur*innen auf Bundesebene. Auf Länderebene existieren in den meisten Bundesländern entsprechende Landesverbände, die unter unterschiedlichen kulturpolitischen Förderstrukturen und Selbstverständnissen beratend, begleitend, fördernd, netzwerkend, Öffentlichkeitsarbeit und kulturpolitische Lobbyarbeit leistend für ihre Mitglieder aktiv sind. Zur Verbandsarbeit gehört auch die permanente Auseinandersetzung der Mitglieder, Vorstände und Vertreter*innen der Geschäftsstellen mit der eigenen Rolle und Positionierung, die sich in den letzten Jahren beispielsweise in der Umbenennung von Verbänden, aber auch in der Auseinandersetzung mit und Reaktion auf aktuelle Themen widerspiegelt. (Bundesverband Soziokultur 2022a, b, c; Sievers 2015, S. 13–18).

  2. 2.

    Während unter dem Begriff der Einrichtungen die klassischen soziokulturellen Zentren zu verstehen sind, wird der Begriff der Initiative für Formate soziokultureller Arbeit verwendet, die über kein festes Haus als Veranstaltungszentrum verfügen, sondern dezentral, mobil oder in Netzwerkstrukturen arbeiten. (Bundesverband Soziokultur 2022a, b, c; Kegler 2020, S. 70–77).

  3. 3.

    Im Gegensatz zum bis in die 1970er-Jahre vorherrschenden bürgerlich-affirmativen Kulturbegriff ist heute in der Regel von einem erweiterten Kulturverständnis auszugehen. Kultur wird im Gegensatz zur Natur gesehen, als Ausdruck aller menschengeprägten individuellen, gemeinschaftlichen, praktischen, theoretischen, mythischen und religiösen sowie ästhetischen Äußerungen (Schneider 2009, S. 1).

  4. 4.

    Eine „Gesellschafts-Kultur“ im Gegenzug zur traditionellen bürgerlich-affirmativen Kunstpraxis zu fordern war damals durchaus folgerichtig. Wenn der Begriff „Soziokultur“ heute bereits als Pleonasmus verstanden werden kann, so zeigt dies umso deutlicher den Wandel des allgemeinen Kulturverständnisses. Zahlreiche Forderungen der damaligen soziokulturellen Bewegungen fanden inzwischen ihren Niederschlag in der Kulturpraxis und veränderten damit auch das Begriffsverständnis.

  5. 5.

    Der Verein bietet unter allen Rechtsformen die größtmögliche Freiheit, das Miteinander bedarfsgerecht und für die jeweilige Gemeinschaft passend zu regeln, da die rechtlichen Auflagen zur Gründung und Führung von Vereinen minimal sind. Diese Freiheit erfordert wiederum die selbstorganisierte und eigenverantwortliche Aushandlung des „Wie-wollen-wir-miteinander-agieren“ unter den gleichberechtigten Mitgliedern mit ihren individuellen Interessen und ist damit per se ein Instrument der Einübung und Erprobung demokratischer Grundprinzipien (Deutscher Bundestag 2008, S. 9; Kegler 2020, S. 80–96). Die Forschung zum Demokratieförderung durch Vereine der Breitenkultur mag noch ausbaufähig sein, knüpft jedoch an Studien zum gesellschaftlichen Kapital ehrenamtlicher Interessengruppen an (Braun 2006, S. 4498–4508; Putnam 2000, S. 48–64).

  6. 6.

    Die Jahresstatistik der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren verweist seit Jahren auf den hohen Anteil untertariflich Beschäftigter, der 2017 bei rund 80 % aller hauptberuflich in der Soziokultur Beschäftigten lag (Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. 2017).

  7. 7.

    https://www.stnds.de/was-wir-foerdern/programme/soziok_change.

  8. 8.

    Die Gesetzgebung in Deutschland, wie auch in anderen demokratischen Systemen, basiert auf dem durch das bereits in der Aufklärung entwickelte Selbstverständnis, dass es zur Freiheit des Menschen als vernunftbegabtem Wesen unabdingbar dazugehört, Entscheidungen über sein Leben eigenständig treffen zu können (Kant 1784, S. 481–494). Dazu gehört auch die politische Urteilsfähigkeit, die Fähigkeiten öffentliche Angelegenheiten (auch) kritische reflektieren zu können und sich „bestenfalls aktiv in Politik und Zivilgesellschaft“ einzubringen (Meyer-Heidemann 2020, S. 157). Dass es zur Einübung dieser Haltung und Übernahme der gesellschaftsgestaltenden Verantwortung auch einer Befähigung und geeigneter Rahmensetzungen bedarf, ist als einer der Kerngedanken der Frankfurter Schule bereits in den 1960er/1970er-Jahren in den politischen, Diskurs eingeflossen (Adorno 1979, S. 135–145).

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Kegler, B. (2024). Soziokultur und soziokulturelle Praxisformen. In: Crückeberg, J., Heinicke, J., Kalbhenn, J., Landau-Donnelly, F., Lohbeck, K., Mohr, H. (eds) Handbuch Kulturpolitik. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-34381-1_40-1

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