Zusammenfassung
Die Basis einer jeden wirtschaftlichen und sozialen Integration sind die soziodemografischen Daten über die Migrationsbevölkerung, in Relation zur aufnehmenden Gesellschaft. Im ersten Abschnitt wird ein Überblick über die quantitative Entwicklung der Migrationsbevölkerung gegeben, aus welchen ethnischen Gruppierungen sie besteht, und wie sich deren Zusammensetzung anteilsmäßig bzw. quantitativ im Zeitverlauf verändert hat. Bereits hier zeigt sich eine große Heterogenität der Migrationsbevölkerung in ethnischer, sozialer und kultureller Hinsicht.
Es folgt eine Erörterung der sprachlichen, sozialen und kulturellen Interaktionen und Verflechtungen von Personen mit Migrationshintergrund mit der aufnehmenden Bevölkerung. Gibt es Segregation, wie ist sie entstanden und wie ausgeprägt ist sie? Konkret untersucht wird das nachfolgend zunächst anhand der Bildungsbeteiligung der MigrantInnen in der frühkindlichen Bildung, im allgemeinbildenden Schulsystem sowie in Hochschulen und im berufsbezogenen Bildungssystem. Es schließt sich die Umsetzung der erworbenen Qualifikationen in Form von Arbeitsmarktteilnahme und Berufsposition an.
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Notes
- 1.
Ein einheitliches Basisjahr für alle Werte war auf der Basis der vorliegenden Publikationen – sogar lediglich der amtlichen – nicht machbar. Soweit möglich, beziehen sich die Prozentangaben in diesem Buchbeitrag auf die genaue Anzahl, also mehr Stellen hinter den Mio.-Kommata als hier aufgeführt.
- 2.
Vgl. den Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 6.1.
- 3.
Die mit der Aufnahmegesellschaft sowie mit der Migrationsbevölkerung zusammenhängenden Definitionen und Abgrenzungen werden im Einführungsbeitrag der Herausgeber, Abschn. 6, erläutert.
- 4.
Vgl. den Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 7; s. a. den nachf. Abschn. 1.2.
- 5.
Kinder türkisch-deutscher Eltern weisen eine hohe kulturelle Distanz zur deutschen Mehrheitsgesellschaft auf.
- 6.
Das Statistische Bundesamt legt dem Mikrozensus die Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung (nach der jeweils letzten Volkszählung, derzeit dem Zensus 2011) zugrunde.
- 7.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/auslaendische-bevoelkerung-geschlecht.html (Statistisches Bundesamt 2020 enthält diese AZR-Werte leider nicht); s. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2020, S. 32 f.).
- 8.
Durch die verstärkte Zuwanderung aus EU-Ländern sowie von Schutzsuchenden hat sich der Anteil der AusländerInnen an der Migrationsbevölkerung in den letzten Jahren erhöht.
- 9.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass die aufnehmende Gesellschaft nicht nur durch ihre sozialen Interaktionen mit Personen mit Migrationshintergrund auf die Integrationsprozesse Einfluss nimmt, sondern dass auch politische Institutionen und politische Prozesse eine wichtige Rolle spielen (beispielsweise durch rechtliche Bestimmungen) (vgl. den Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 5). Gesellschaft sowie politische Institutionen müssen sich fragen lassen, inwieweit sie bereit sind, Diversität bzw. Unterschiede anzunehmen, zu nivellieren und zu kompensieren (vgl. den Buchbeitrag von Steffen Kühnel und Jürgen Leibold).
- 10.
Eingebürgerte, bezogen auf die Zahl der AusländerInnen (Anteil in %).
- 11.
Vgl. den Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 7. Zur ethnischen Zusammensetzung im Jahre 2009 vgl. die 1. Auflage, S. 104 - 106.
- 12.
In den neuen Bundesländern ist nicht nur der Gesamtanteil aller Personen mit Migrationshintergrund – ca. 8 %, incl. (Spät-)AussiedlerInnen – sehr viel niedriger als in den alten (vgl. Statistisches Bundesamt 2020, Tab. 5), auch deren ethnische und soziale Struktur erleichtert die Integration.
- 13.
Die Zuzugszahlen aus Osteuropa, Kasachstan und Kirgistan sind incl. der Spät-/AussiedlerInnen.
- 14.
Vgl. die auch grafische Darstellung der Größenentwicklung relevanter Migrantengruppen in K. Pfündel et al. 2020, S. 22 - 25.
- 15.
Ab 2006 sanken die Zuzugszahlen der SpätaussiedlerInnen und ihrer Familienangehörigen aufgrund von Gesetzesänderungen sowie abnehmendem Zuzugspotenzial stark ab, auf deutlich unter 10.000 im Jahr; seit 2013 ist jedoch wieder ein leichter Anstieg festzustellen (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2020, S. 119 - 123).
- 16.
Diese Differenz zwischen zugezogenen und erfassten Spät-/AussiedlerInnen erklärt sich vermutlich primär durch Sterbefälle sowie teilweise durch Auswanderungen, ferner durch die im Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 6.3, geschilderten Erfassungsprobleme; s. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2020, S. 161 f., 166).
- 17.
Hierbei handelt es sich um eine Schätzung. Diese Zahl ist ebenso mit Vorsicht zu betrachten wie die niedrigen Zahlen der selbst zugewanderten AussiedlerInnen im Mikrozensus; vermutlich sind die Zahlen für Spät-/AussiedlerInnen der ersten Generation aufgrund von Definitionsproblemen zu niedrig angesetzt (vgl. S. Worbs et al. 2013, S. 35 f., 38 f.; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2020, S. 161 f., 166).
- 18.
Vgl. den Buchbeitrag von Martin Kohls, Abschn. 5.
- 19.
Abgesehen davon liegt die eigene, zu niedrige Geburtenquote in ihrem Verantwortungsbereich, und am Erhalt von Infrastruktureinrichtungen sowie sozialen Sicherungssystemen sind sie sehr interessiert.
- 20.
Was gleichzeitig natürlich bedeutet, dass Probleme in diesen Bereichen sowie eine gewisse Segregation eben nicht nur bei MuslimInnen bzw. bei Türkeistämmigen und AraberInnen auftauchen. Gemeinsame Religion, Zugehörigkeit zum oft beschworenen abendländischen Kulturkreis und EU-Mitgliedschaft erweisen sich als nicht taugliche Abgrenzungskriterien zwischen „wir“ und „sie“. Und selbst die einheimische Unterschicht erweist sich immer wieder als problembehaftet.
- 21.
Zur Begründung dieser spezifischen Entwicklung vgl. den nachf. Abschn. 3.1.
- 22.
Die neueren amtlichen Zahlen zu arabischen Ländern sind weder vollständig, noch wird nach AraberInnen, KurdInnen und BerberInnen unterschieden.
- 23.
Für einen Überblick vgl. Sachverständigenrat (2020).
- 24.
S. a. den Buchbeitrag von Sonja Haug.
- 25.
Ein solches Heiratsverhalten ist für alle Aufnahme- und Herkunftsländer zu beobachten. Allerdings fast nie in solchen Ausmaßen und auch nicht in einer Schichtzugehörigkeit, die die Integration von Kindern sehr erschwert.
- 26.
Dass es sich hierbei um eine notwendige, nicht aber ausreichende Voraussetzung handelt, belegen die gravierenden Integrationsprobleme von Einwanderungsländern wie Frankreich und Großbritannien mit der Migrationsbevölkerung aus ihren ehemaligen Kolonien.
- 27.
- 28.
- 29.
Räumliche Segregation ist in anderen Einwanderungsländern sogar höher bzw. deutlich stärker (vgl. A. Horr 2016, S. 426). Soziale Sicherungssysteme und staatliche Wohnungsbaumaßnahmen dämpfen in Deutschland die soziale Segregation.
- 30.
- 31.
In der Literatur oft als „Leben in zwei Kulturen“ oder „Zustand ‚zwischen den Stühlen‘“ bezeichnet.
- 32.
Dass dies keine singuläre deutsche Erscheinung ist, zeigt beispielsweise O. Hämmig (2000, S. 97, 103, 108 - 118), am Beispiel der Schweiz. Vgl. den Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan.
- 33.
Vgl. den Buchbeitrag von Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 6.3.
- 34.
Vgl. Geißler und Weber-Menges (2008, S. 18 f.): In keinem modernen Einwanderungsland sind bzw. waren über Jahrzehnte die schichtspezifischen Unterschiede zwischen Einheimischen und Migrationsbevölkerung so groß wie in Deutschland; in den meisten Ländern sind diese Statusdifferenzen sogar erheblich geringer.
- 35.
Dies erwähnt auch Thilo Sarrazin 2010, S. 58 - 63, 79, ausdrücklich. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen (vgl. ebd., S. 234 - 237, 260 - 306, 319) vernachlässigt er diesen Kontext jedoch weitgehend.
- 36.
Wie die Ausführungen in Abschn. 4.1 zeigen, spielen Wirtschaftslage, konjunkturelle und strukturelle Entwicklungen ebenfalls eine wichtige Rolle für die Chancen der Integration.
- 37.
Der in den PISA-Studien immer wieder aufgeführte starke Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg gerade des deutschen Bildungssystems ist eine andere Sache. Länder mit Ganztagsschulen als Regelschule in Verbindung mit kleineren Klassen können Herkunftsunterschiede zweifellos besser kompensieren. Ob allerdings die Bildungssysteme von Frankreich, Großbritannien und den USA mit ihrer außergewöhnlich starken – vor allem sozialen – Selektion sowie mit ihren monetären Komponenten mehr Chancengerechtigkeit bieten als das deutsche Bildungssystem, ist eine andere Frage.
- 38.
Aufgrund von starker Zuwanderung – vor allem 2015/2016 – kann es bei allen Formen der Bildungsbeteiligung zu leichten Rückgängen kommen (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 86, 97, 143).
- 39.
- 40.
Fachoberschulen spielen eine vergleichsweise geringe Rolle, die noch dazu tendenziell abnimmt, und zwischen den Bundesländern deutlich schwankt (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S. 143/Abb. D8-1, Tab. D8-1web).
- 41.
Gesamtschulen, Waldorfschulen etc. wurden nicht separat ausgewiesen.
- 42.
Mindestens teilweise geht das darauf zurück, dass die sehr hohen Bildungs- und beruflichen Aspirationen einiger Migrantengruppen nicht immer durch ihre Kompetenzen bzw. Noten gedeckt sind (vgl. ebd.).
- 43.
Die Schulstatistik unterscheidet nur nach Staatsangehörigkeiten.
- 44.
Angaben über den Anteil der Flüchtlinge daran existieren nicht.
- 45.
Von den unterschiedlichen Standards bei Bildungsabschlüssen wird hier bewusst abstrahiert. Denn diese sind auch zwischen westlichen Ländern nicht gleich, und meist noch nicht einmal innerhalb eines Landes.
- 46.
Keine Diskriminierung in relevantem Umfang bzw. zumindest nur wenige empirisch belastbare Zusammenhänge dafür, sofern alle relevanten Faktoren in die Untersuchungen einbezogen werden, findet C. Hunkler (2016, S. 598, 628 f., 633 - 636) auf Basis der vorhandenen Analysen und Daten. Für männliche türkische Jugendliche sind die Ergebnisse nicht so eindeutig, jedoch sieht Hunkler keine empirisch belastbaren Belege für relevante Diskriminierungen.
- 47.
Die Berufsschulstatistik unterscheidet nur nach Staatsangehörigkeiten.
- 48.
Vgl. Abschn. 3.4.
- 49.
Eberhard Jung in seiner Vortragsdiskussion auf dem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung „Zukunft bilden – Politische Bildung für bildungsferne Jugendliche“, 25.-27.02.2007, Berlin: Der Arbeitsmarkt erfüllt keine sozialintegrative Funktion mehr, die früher selbst SonderschulabsolventInnen sukzessive in ein normales gesellschaftliches Leben integrierte.
- 50.
S. a. die Buchbeiträge von Steffen Kühnel und Jürgen Leibold; Heinz Ulrich Brinkmann und Haci-Halil Uslucan, Abschn. 3.1; Haci-Halil Uslucan und Heinz Ulrich Brinkmann, Abschn. 3.1.
- 51.
Vgl. Abschn. 4.1.
- 52.
Zu den Fortzügen zählen noch jene Ruheständler der ersten Generation, die für immer in die Türkei zurückgehen.
- 53.
Dieser Zuzug von EhepartnerInnen aus dem Ursprungsland hat einen negativen Einfluss auf Sprachkompetenz und soziale Integrationsfähigkeit der Kinder, aufgrund der geringen Sprachkenntnisse und Bildungsferne der Zuziehenden sowie ihrer völligen Fremdheit mit der Kultur des Aufnahmelandes (vgl. Janßen und Polat 2006, S. 12 f.; s. a. Abschn. 2, Abs. 1). Schichten- und Migrationseffekte verstärken sich also weiter gegenseitig. Die sowieso mehrere Generationen erfordernde Integration in die Aufnahmegesellschaft wird hierdurch weiter hinausgezögert.
- 54.
Luft und Schimany (2010, S. 13), formulierten es folgendermaßen: „Seit Mitte der 1970er Jahre hat sich die Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland vom Bedarf des Arbeitsmarktes abgekoppelt.“
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Brinkmann, H.U. (2022). Erfolge und Probleme der Integration. In: Uslucan, HH., Brinkmann, H.U. (eds) Dabeisein und Dazugehören. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-33785-8_4
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