Zusammenfassung
Das Ziel dieses Beitrages ist, am Beispiel einer unkonventionellen Familie zu zeigen, wie ausgehend von einem Einzelfall und angeleitet durch eine Forschungsfrage über ein fallrekonstruktives Vorgehen theoretisch verwertbare Einsichten über eine spezifische familiale Lebensform gewonnen werden können. So liegt der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen darin, über eine Datenmaterialanalyse einen Einblick in den Teil des Forschungsprozesses zu geben, in dem es darum geht, Zusammenhänge zu erschließen, die die Perspektive der sozialen Konstruktion erster Ordnung überschreiten. Um diese ganz andere Abstraktionsebene im Forschungsprozess zu erreichen, die eben nicht darauf abstellt, die Subjektperspektive durch ein nachvollziehendes Verstehen paraphrasierend zu reproduzieren, bedarf es sowohl einer spezifischen Methodenpraxis als auch theoretischer Konzepte, mit denen eine Sortierung und theoretische Durchdringung des Datenmaterials gelingt.
Dieser Beitrag ist als Erstpublikation in der Zeitschrift „Sozialer Sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung“ (2/2019) erschienen.
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Notes
- 1.
Eine Überblicksdarstellung zu zentralen Bestimmungsstücken von Deutungsmustern vgl. Meuser/Sackmann 1992: 19; Wiezorek/Ummel 2017: 27 f.
- 2.
Im Vergleich zum Habituskonzept kann, wenn es um den Begriff Deutungsmuster geht, nicht auf eine Gründerfigur verwiesen werden. „Stattdessen entwickelte sich die Deutungsmusteranalyse eher unauffällig im Windschatten der Debatte um qualitative bzw. rekonstruktive Methodologien zu einer vor allem im hermeneutisch-orientierten Lager heimischen Forschungsperspektive“ (Lüders 1991: 377). Zur Karriere des Begriffs Deutungsmuster u. a. ebd.: 381 f.; Honegger 2001: 112, Fn.12.
- 3.
- 4.
„Über mögliche Verschränkungen von Habitusformen und Deutungsmustern ist freilich nicht in Form einer theoretischen Modellkonstruktion zu entscheiden, sondern auf der Basis empirischer Forschung“ (ebd.).
- 5.
Zur Diskussion zu dem materiellen Stellenwert der Analyse objektiver Daten vgl. Wenzl und Wernet 2015, und auch Loer 2015 (insbes. S. 303–313). Thomas Loer hat aktuell (2019) darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, „testierbare Daten“, so bezeichnet Loer die „objektiven Daten“, in der Abhängigkeit von der Fallbestimmung zu unterscheiden. Loer trifft die Unterscheidung zwischen „testierbaren Daten als Indikatoren für die ‚Hemmungen und die Chancen‘, denen eine Lebenspraxis ausgesetzt ist, und testierbaren Daten als Ausdrucksgestalten der untersuchten Lebenspraxis“ (Hervorh. im Original).
- 6.
Zur Unterscheidung von Deutungsmustern und latenten Sinnstrukturen vgl. Müller 2009: 25.
- 7.
Allerdings gibt es die gleichgeschlechtliche Elternfamilie nicht. Es können verschiedene Konstellationen unterschieden werden. Da gibt es z. B. den schwulen Vater mit einem adoptierten Kind, der in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt; das lesbische Paar, das mit Kindern aus einer früheren Ehe zusammenlebt; das gleichgeschlechtliche Paar, das ein Pflegekind aufgenommen hat; das gleichgeschlechtliche Frauenpaar, das sich den Kinderwunsch mithilfe eines bekannten oder unbekannten Mannes, der seinen Samen zur Verfügung gestellt hat, erfüllt hat; oder z. B. ein Lesben- und Schwulenpaar, das mit den gemeinsam gezeugten Kindern in einer sogenannten „Queer-Family“ entweder nach dem Modell einer Wohngemeinschaft zusammenlebt oder in getrennten Haushalten nach dem Prinzip des „Living Apart Together“.
- 8.
In diesem Zusammenhang ist häufig auch von der „Erosion der bio-sozialen Einheit von Familie und Verwandtschaft“ die Rede (Peuckert 2002: 207).
- 9.
Zum Konzept der Kernfamilie und zur theoretischen Bestimmung des Gegenstandes Familie ausführlicher in Funcke 2017b, insbesondere S. 138–142.
- 10.
Namen und Berufe sind sinnadäquat verfremdet.
- 11.
Zur Adoptivfamilie als unkonventionelle Familie vgl. Funcke/Hildenbrand (2009, insbes. S. 132–166).
- 12.
DF = Interviewerin; W = Wandula; I = Ina
- 13.
Auf konstitutionstheoretische, methodologische und forschungspraktische Ausführungen zur Methode der Objektiven Hermeneutik und ihrem zentralen Verfahren der Sequenzanalyse soll hier verzichtet werden.
- 14.
Um das Zusammenwirken von Allgemeinem (objektiven Regelstrukturen) und Besonderem (subjektive Auseinandersetzungsweisen) in einem Fall zu bestimmen, ist der Begriff des „individuellen Allgemeinen“ bzw. des „spezifischen Allgemeinen“ gebildet worden. „Der Fall ist ein Allgemeines, insofern er sich im Kontext objektiv gegebener gesellschaftlicher Strukturen gebildet hat. Er ist ein Besonderes, insofern er sich in Auseinandersetzung mit diesen individuiert hat“ (Hildenbrand 2001: 292).
- 15.
Eine maßgebliche Studie dazu ist die von Daniel Bertaux und Isabelle Bertaux-Wiame (1991).
- 16.
Es wird in der (soziologischen) Familienforschung immer wieder der Fehler gemacht bzw. nicht genau unterschieden, worauf Allert (1998: 267 f.) hingewiesen hat, dass die Triade nicht mit „dem historischen Typus der Kleinfamilie gleichzusetzen ist noch mit den Strukturmerkmalen der kontingenten Ausdrucksgestalt der ‚bürgerlichen Familie‘.
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Funcke, D. (2020). Die kulturelle Norm der Kernfamilie – Habitusrekonstruktion und Deutungsmusteranalyse. In: Funcke, D. (eds) Rekonstruktive Paar- und Familienforschung. Studientexte zur Soziologie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-30668-7_6
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