Zusammenfassung
Dieser Beitrag bezieht sich dezidiert auf den Umgang mit Interviewdaten, die auf Gesprächen mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt basieren. Es wird versucht sich einer Sicht von Betroffenen sexualisierter Gewalt auf die Archivierung und Sekundärverwertung von Interviews zu nähern. In dem Zuge werden mögliche Verallgemeinerungen der Betroffenensicht diskutiert. Ausgehend von diesen werden Schlussfolgerungen für eine Archivierung und Sekundärverwertung entwickelt, welche die teils divergierenden Interessenlagen von Forschenden und Betroffenen berücksichtigen. Abschließend wird folgender Vorschlag gemacht, um eine Archivierung und Sekundärverwertung unter Berücksichtigung der benannten Anforderungen zu organisieren. Die Interviewtranskripte werden nach Abschluss des primären Forschungsprojektes in die Verfügungsgewalt der jeweiligen Interviewpartner*innen übergeben. Ein möglicher Lösungsansatz besteht in einer „Kontaktbörse Forschung“, über welche Betroffene und Forscher*innen in Kontakt treten können. Betroffene könnten über diesen Weg die Transkripte selbstbestimmt zur Verfügung stellen.
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Notes
- 1.
Forum Qualitative Sozialforschung Vol. 1, Nr. 3, Dez. 2000.
- 2.
Forum Qualitative Sozialforschung Vol. 6, Nr. 1, Jan. 2005.
- 3.
http://www.qualiservice.org/. Zugegriffen: 3. Juni 2019.
- 4.
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-9-ds-gvo/. Zugegriffen: 3. Juni 2019.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8.
- 9.
Siehe auch gleichnamiges Kapitel.
- 10.
Zahlreiche von denen sind unter https://www.tauwetter.de/de/anlaufstelle/publikationen.html zu finden.
- 11.
Vgl. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Urheberrechtsgesetz. Verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000401377. Zugegriffen 3. Juni 2019.
- 12.
Siehe z. B. Holzkamp „Methodologische Prinzipien aktualempirischer Forschung auf der Grundlage des historischen Paradigmas psychologischer Wissenschaft“ in ders. (1985) oder ders. 1996 „Psychologie: Selbstverständigung über Handlungsbegründungen alltäglicher Lebensführung“.
- 13.
Ittner 2016 erachtet eine Forschung vom Subjektstandpunkt unter gegebenen Umständen für nicht durchführbar und schlägt deshalb den Terminus einer Forschung zum Subjektstandpunkt für eine Forschung vor, die versucht sich diesem Ideal zu nähern.
- 14.
Die folgenden Anmerkungen insbesondere die Betonung der Notwendigkeit eines subjektwissenschaftlichen Vorgehens beziehen sich auf die Entwicklung einer verallgemeinerten Betroffenensicht. Es gibt durchaus andere Bereiche in der Forschung gegen sexualisierte Gewalt, bei denen andere Vorgehensweisen angemessen sein können. Es geht um das Primat der Gegenstandsangemessenheit.
- 15.
In derselben Ausgabe des Journal für Psychologie, in dem der Artikel von Morus Markard erschienen ist, ist übrigens auch ein Beitrag von Irena Medjedović mit dem Titel „Sekundäranalyse qualitativer Interviewdaten – Problemkreise und offene Fragen einer neuen Forschungsstrategie“ erschienen. Aus meiner persönlichen Sicht als Betroffener würde ich mir mehr Auseinandersetzung mit anderen wissenschaftlichen Positionen wünschen, die auch nach außen sichtbare Ergebnisse zeigt.
- 16.
Siehe Fußnote 11 oder Markard 2017.
- 17.
Die derzeitigen Möglichkeiten eines auf diesen Prinzipien basierenden, subjektwissenschaftlichen Vorgehens werden am Beispiel eines Versuches selbstorganisierter/betroffenenkontrollierter Forschung in Schlingmann (im Druck a) erörtert.
- 18.
Abweichend von der im restlichen Text verwendeten Schreibweise mit dem Gender*, das ausdrücken soll, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, die mehr oder weniger gleichberechtigt in die Überlegungen einbezogen werden müssen, soll hier mit der Klammer deutlich gemacht werden, dass die überwiegende Mehrheit der Täter bei sexualisierter Gewalt männlich sind. Eine Gleichsetzung würde hier bedeuten, die genderspezifischen Ursachen zu leugnen.
- 19.
Auch an diesem Punkt wird die Verknüpfung sexualisierter Gewalt mit Gender-Aspekten deutlich: Die patriarchale Dividende (Connell 2006) gibt Männer mehr Verfügungsmacht über Ressourcen und auch wenn davon nicht alle gleich profitieren, und sexualisierte Gewalt einige Zugänge massiv erschwert, ist es wohl kein Zufall, dass ein betroffener Mann diese Expertise schreibt oder dass ein Mann bei der Suche nach einer betroffenen Person für die Aufarbeitungskommission ausgewählt wurde. Ebenso ist dies eine der Erklärungen für die großen Unterschiede zwischen der von Frauen getragenen ersten Welle der öffentlichen Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt und der zweiten nach 2010 (vgl. Kavemann et al. 2016).
- 20.
Diese Frage ist bewusst aus Betroffenenperspektive formuliert, denn von Seiten von professionellen Wissenschaftler*innen ist das eine schwierige Angelegenheit: Auch diejenigen, die sich eine Organisierung von Betroffenen wünschen, um z. B. verlässliche Ansprech- und Kooperationspartner*innen zu haben, stehen vor einer schwierigen Gratwanderung zwischen Unterstützung ohne zu bevormunden und Raum lassen ohne zu ignorieren. Und noch dazu sind sie damit konfrontiert, dass sie es eh nicht Allen Recht machen können, aber weil sie sich der Auseinandersetzung stellen, oft die Schelte für andere beziehen. Dafür erfahren sie zu wenig Dank.
- 21.
Eine ausführlichere Erörterung von drei der hier vorgestellten Konzeptionierungen der Auswirkungen sexualisierter Gewalt gegen Jungen findet sich in Schlingmann (2020/i. E. b).
- 22.
Zur begrenzten Eignung der engeren psychotraumatologischen Konzepte für die Arbeit mit Betroffenen sexualisierter Gewalt siehe Mosser und Schlingmann (2013): Plastische Chirurgie an den Narben der Gewalt.
- 23.
Da Tauwetter eine betroffenenkontrollierte Anlaufstelle ist, sind sämtliche Mitarbeiter*innen selber Betroffene.
- 24.
Wie in der Einleitung dieses Kapitels dargestellt bedeutet dies nicht, dass alle Betroffenen so empfinden. Es gibt durchaus auch nicht wenige Betroffene, die geradezu die Deutung durch andere suchen, weil sie selber sich nicht zutrauen, ihre Geschichte zu deuten. Ob dann eine Übernahme der Verantwortung des Deutens durch Forscher*innen sinnvoll ist oder nicht eine Befähigung zum selber Deuten besser wäre – was keine Aufgabe von Forscher*innen wäre, weswegen damit die Forschungszusammenarbeit beendet wäre – ist hier nicht die Frage. Es geht hier um diejenigen, die einen Verlust der eigenen Deutungshoheit befürchten.
- 25.
Es hat sich herausgestellt, dass es hilfreich ist, wenn angehende Interviewer*innen sich Gedanken machen, wie sie selber zum Ziel des Forschungsprojektes stehen, was ihre persönliche Motivation ist, wie es mit eigener Betroffenheit aussieht usw. – und vor allem wie sie mit Fragen zu diesem Komplex umgehen wollen, was sie von sich aus thematisieren wollen, etc.
- 26.
Als Kritik an diesem Konzept wird oft eingewandt, dass insbesondere bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Intervention durch das erwachsene Umfeld nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob das betroffene Kind etwas als sexualisierte Gewalt begreift. Es empfiehlt sich deshalb für Interventionen die Unterteilung in sexualisierte Grenzverletzungen, sexualisierte Übergriffe und strafrechtlich relevante und andere massive Handlungen (Enders und Kossatz 2012) zu verwenden.
- 27.
Was es gibt, sind Berichte in der Beratungsarbeit über oftmals unmittelbar negative Erfahrungen mit Journalist*innen, die die persönlichen Geschichten von Betroffenen entsprechend ihren journalistischen Zielen geschrieben haben – und dabei hat es sich keineswegs nur um Boulevard-Journalist*innen gehandelt, sondern auch um seriöse, wohlmeinende.
- 28.
Wie wenig auf solche Bedenken in der Diskussion eingegangen wird zeigt die Reaktion von Gebel et al. (2015), die in einer Fußnote Hirschauer eine „grundsätzlich ablehnende Haltung“ unterstellen und ihm Unkenntnis „der einschlägigen Literatur oder Archivierungspraxis“ vorwerfen. „Diese unterstellte "Freizügigkeit" von Datenzentren/Archiven macht er den Befragten explizit als Datenmissbrauch vorstellig,…“ und würde so eine Ablehnung der Betroffenen provozieren. Die Frage, wie langfristig die Betroffenenrechte abgesichert werden sollen (und das ist mehr als Datenschutz!) beantworten sie nicht.
- 29.
Das Buch „Die Lust am Kind, Porträt des Pädophilen“ von Rüdiger Lautmann aus dem Jahr 1994, hat heftige Kontroversen ausgelöst. Grundlage des Buches stellten Interviews mit sich selbst als „pädophil“ begreifenden Männern dar, deren bagatellisierende und verniedlichende Darstellung von sexualisierter Gewalt von Lautmann nicht hinterfragt, sondern übernommen wurde. Er baute darauf die These auf echte „strukturierte Pädophile“ würden gegenüber Kindern keine Gewalt anwenden. Lautmann hat um weitere Kontroversen zu vermeiden von einer Neuauflage abgesehen.
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Schlingmann, T. (2020). Vermeidung von Belastungen oder Verlust der Deutungshoheit?. In: Wazlawik, M., Christmann, B. (eds) Forschungsdatenmanagement und Sekundärnutzung qualitativer Forschungsdaten. Sexuelle Gewalt und Pädagogik, vol 6. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-30047-0_4
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