Zusammenfassung
Ohne ihre Arbeit würden viele Internet-Plattformen nicht auskommen, trotzdem wird über sie kaum gesprochen: sogenannten Crowdworker, die oft nur wenige Cent für die digitalen Mikro-Jobs erhalten, die sie auf Internet-Plattformen erledigen. Die Serie „Ausgelagert ins Netz“ der Berliner Zeitung, die später unter anderem mit dem Helmut Schmidt Journalistenpreis 2015 ausgezeichnet wurde, zielt darauf ab, genau diese „unsichtbaren“ Web-Arbeiterinnen und -Arbeiter in den Mittelpunkt zu rücken. Eine besondere Herausforderung bei der Recherche war dabei, dass die Crowdworker komplett digital arbeiten: Nicht nur der Job wird digital vermittelt – er wird auch digital erledigt: Es gibt kein Bürogebäude, in dem die Web-Arbeiter ihren Job machen: Alles was Menschen dafür brauchen, ist ein Rechner, ein Internet-Anschluss und die Fähigkeit, die Aufgabe zu erledigen. In dem Beitrag beschreiben Eva Roth und Jonas Rest mit welchen Methoden sie in diesem Umfeld „virtueller Betriebe“ recherchiert haben. Vorgestellt werden vier verschiedene Recherche-Ansätze.
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Notes
- 1.
Der Begriff des Minutenlöhners leitet sich daher ab, dass die einzelnen Arbeiten, für die die Jobber bezahlt werden, oft nur einige Minuten dauern.
- 2.
In diesem Beitrag werden die Begriffe austauschbar benutzt.
- 3.
Hervorgegangen ist das Phänomen des Crowdwork aus den Anfängen des E-Commerce, einem Bereich, in dem Crowdwork weiterhin von hoher Bedeutung ist. Amazon hatte 2005 damit begonnen, CDs zu verkaufen und wollte sicherstellen, dass die Liedtitel und die Namen der Musikerinnen und Musiker richtig angezeigt werden. Weil keine Software diese Aufgabe so schnell und zuverlässig erledigen kann wie Menschen, richtete Amazon die Webseite Mechanical Turk ein, auf der Internet-Nutzer die CD-Angaben für Centbeträge prüften.
- 4.
Wir entschieden uns früh für ein Serien-Konzept, da es in der Berliner Zeitung kein anderes Format gegeben hätte, das vergleichbaren Raum geboten hätte, verschiedene, aber miteinander verwandelte Geschichten zu erzählen.
- 5.
Wir können unser Vorgehen nicht vollständig offenlegen, weil wir einigen Gesprächspartnern Vertraulichkeit und Anonymität zugesichert haben. Dass wir bei der Recherche journalistische Grundregeln beachteten, versteht sich von selbst. Dazu gehört zum Beispiel das Zwei-Quellen-Prinzip: Wichtige Insider-Informationen über Firmen, zu denen sich das Unternehmen nicht selbst äußert, müssen von zwei Personen bestätigt werden. Zwei Quellen, die von der PR-Abteilung eines Unternehmens vermittelt werden, entsprechen nicht dem Sinn des Zwei-Quellen-Prinzips.
Literatur
Marvit, M. Z. (5. Februar 2014). How crowdworkers became the ghosts in the digital machine. The Nation.
NPR. (30. Januar 2015). Episode 600: The people inside your machine. Planet Money.
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Rest, J., Roth, E. (2017). Das Sichtbarmachen der Unsichtbaren: Recherche in virtuellen Betrieben. In: Otto, K., Köhler, A. (eds) Qualität im wirtschaftspolitischen Journalismus. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17467-5_11
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