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Die Legitimität heterogener Wirtschaftskammern – Berufliche Sozialisation und Selbstverwaltung bei Unternehmern und Handwerkern

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Wirtschaftskammern im europäischen Vergleich

Zusammenfassung

In Wissenschaft und Medien werden Wirtschaftskammern zumeist aus Perspektive des Zustandekommens, der Bedingungen und der Auswirkungen der Mitgliedschaftsform betrachtet. Die Debatte dreht sich um die Frage, ob die Unternehmen durch die Pflichtmitgliedschaft an die Kammern gebunden werden sollen, um den Kammern Repräsentationsfähigkeit zu sichern, oder ob eine freiwillige Mitgliedschaft die Dienstleistungserstellung und gute Performanz der Kammern garantieren. Der Beitrag fokussiert die Kammermitglieder und widmet sich der Binnenperspektive von Wirtschaftskammern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die pflichtmitgliedschaftlichen Wirtschaftskammern durch ihre (heterogene) Mitgliedschaft legitimiert werden und Unterstützung erhalten. Welche gemeinsamen Vorstellungen vom Sinn und Zweck der Kammern sind unter den Mitgliedern vorzufinden? Im Ergebnis können unterschiedlich ausgeprägte Loyalitätsformen bei den Wirtschaftskammern identifiziert werden.

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Notes

  1. 1.

    Darüber hinaus existieren in Deutschland Landwirtschaftskammern sowie zahlreiche Kammern der Freien Berufe (Anwälte, Ärzte, Architekten u. a.). Wir fokussieren uns hier ausschließlich auf die HWKn und IHKn, die fortan als Wirtschaftskammern bezeichnet werden.

  2. 2.

    Es handelt sich hierbei um die unveröffentlichte qualitative Auswertung von zehn Interviews mit ehrenamtlichen Funktionären aus zwei IHKn.

  3. 3.

    Obgleich sowohl Mitglieder der HWKn als auch der IHKn Unternehmer sind, wird im Folgenden aus Gründen der Unterscheidbarkeit und Lesbarkeit auf die Mitglieder der HWKn lediglich als „Handwerker“ und die Mitglieder der IHKn als „Unternehmer“ rekurriert.

  4. 4.

    Dabei handelt es sich um die Sphären der Familie, der Wirtschaft und des Rechts (Honneth 2011).

  5. 5.

    Easton geht generell von der Sozialisation im Kindes- und Erwachsenenalter als Teil der nicht-rationalen Quelle diffuser Unterstützung aus.

  6. 6.

    Obwohl die französisch initiierten Chambres de Commerce ab dem Ende des 16. Jahrhunderts und eben nicht die Gilden und Zünfte die unmittelbaren Vorläufer der heutigen Kammern sind (Will 2010, S. 398).

  7. 7.

    Dafür wird auch der Umstand verantwortlich gemacht, dass den IHKn im Gegensatz zu den berufsständischen Kammern keine Berufsgerichtsbarkeit zusteht und es ihnen somit an effektiven Instrumenten mangelt, um eben diese Wahrung von Sitte und Anstand des Kaufmanns unter ihren Mitgliedern zu gewährleisten. Ohne berufsdisziplinarische Möglichkeiten der Rüge, Berufs- oder Ehrengerichtsbarkeit sieht der DIHK das traditionelle Bild des ehrbaren Kaufmanns daher „zunehmend durch „Soft-Law-Anglizismen“ wie ‚Compliance‘, ‚Good Governance‘, ‚Fair Play‘ und ‚Corporate Social Responsibility‘ verdrängt“, während die Medien das Bild des Unternehmers in den düstersten Farben zeichneten (DIHK 2015b).

  8. 8.

    Anschaulich dokumentiert wird die lange Tradition durch die noch heute aktive „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e. V.“, deren erste Versammlung auf das Jahr 1517 datiert.

  9. 9.

    Hier auch die weiterführende Entpersonalisierung der Betriebsführung durch das Aktienrecht.

  10. 10.

    In der Berufsprestigeskala des Allensbach Instituts rangierten die Unternehmer zuletzt mit 26 % immerhin noch weit vor den Bankern, die nur noch magere 3 % verbuchen konnten. Bemerkenswerterweise platzieren sich die Handwerker (ebenfalls Unternehmer) mit 38 % und Platz fünf weiter oben auf der Ansehensskala (IfD Allensbach 2013, S. 2).

  11. 11.

    Rein definitorisch sollten bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienmitglieder der Geschäftsführung angehören und (direkt oder indirekt) 50 % der Unternehmensanteile halten (Welter et al. 2015, S. 4).

  12. 12.

    Innerhalb des „Mittelstandsuniversums“ wird zwischen konsistentem Mittelstand (42,0 %), gefühltem Mittelstand (45,4 %), gefühltem nicht Mittelstand (6,8 %) und Unternehmen außerhalb des Mittelstandsuniversums (5,8 %) unterschieden (Welter et al. 2015, S. 42). Dabei handelt es sich jeweils um die Zuordnung zum Mittelstand und deren definitorischen Übereinstimmung.

  13. 13.

    Gerade Klein- und Kleinstunternehmern finden sich auch am seltensten unter den Ehrenamtlichen in den Kammern. Ein-Mann-Betriebe sind kaum für Ehrenämter abkömmlich und im Handwerk vermehrt unter den zulassungsfreien Gewerken zu finden, die weniger sozialisatorische Bindung zur Kammer aufweisen. Dies deutet auf eine Dominanz des gefühlten Mittelstands innerhalb der Kammer hin.

  14. 14.

    Diese Feststellung bezieht sich nur auf die Formalstruktur. Mit nachlassender Beteiligung an Wahlen oder der Gremienarbeit kann durchaus auch ein „interner Exit“ vollzogen werden (Sack und Fuchs 2016).

  15. 15.

    Teilweise ergeben sich Doppelmitgliedschaften zwischen IHK und HWK, falls Handwerksbetriebe auch Leistungen aus dem Bereich Handel, Industrie oder Dienstleistungen anbieten (§ 2, Abs. 3 IHKG). Ein eingängiges Beispiel hierfür sind KfZ-Werkstättten (HWK) mit angeschlossenem Autohaus (IHK).

  16. 16.

    Die Zahl der gesetzlich definierten Handwerksberufe unterliegt steten Schwankungen, da Gewerke im Zeitverlauf zusammengefasst werden oder aufhören zu existieren.

  17. 17.

    Mit dem Kolpingwerk kommt zudem in einigen Kammern eine handwerksspezifische Arbeitnehmervertretung konfessioneller Prägung hinzu.

  18. 18.

    Die Tarifbindung der Mitglieder war in den vergangenen Jahren ein Grund für einen starken Mitgliederrückgang und die Schaffung von Innungsmitgliedschaften ohne Tarifpflicht (OT-Mitgliedschaft). Diese wurde jedoch für unzulässig erklärt (BVerwG 10 C 23.14, 23.3.2016).

  19. 19.

    Wirtschaftskammern legitimieren sich gegenüber der politischen Umwelt auch damit, dass sie aufgrund des ehrenamtlichen Engagements ihrer Mitglieder einen Kostenvorteil gegenüber staatlicher Leistungserbringung haben (Bizer et al. 2009).

  20. 20.

    Die faktische Bedeutung des Präsidentenamts ist zwischen den regionalen Kammern sehr unterschiedlich und wird nicht zuletzt durch die Stellung des Hauptgeschäftsführers beeinflusst. Hierbei sind durchaus Konflikte zwischen Haupt- und Ehrenamt zu beobachten, die jedoch in den einzelnen Kammern stark variieren und maßgeblich von den Organisationstraditionen, Konfliktereignissen und den persönlichen Eigenschaften des Personals abhängen.

  21. 21.

    Es handelt sich hierbei um die HWKn Konstanz (Wahlen 2004/09/14), Magdeburg (2008) und Aurich (Ostfriesland) (Wahl 2014).

  22. 22.

    Auch hier kommt es weit überwiegend nicht zu (öffentlich nachvollziehbaren) Konflikten oder breit angelegten Befragungen der repräsentierten Mitglieder. Lediglich im Fall der HWK Magdeburg ist bekannt, dass sich im Jahr 2008 konkurrierende Listen im Lager der Arbeitnehmer vor der eigentlichen Kammerwahl einer internen Urwahl stellen mussten.

  23. 23.

    Unsere Untersuchung stützt sich dabei auf insgesamt 77 leitfadengestützte Interviews, davon 51 ehrenamtlich tätige Personen aus sechs HWKn und 10 aus zwei IHKn. Die Identifizierung der Narrative erfolgte mittels qualitativer Textcodierung (MaxQDA) anhand eines vorab festgelegten Code-Schemas (Sack et al. 2014, S. 161 ff.) Die weiteren Interviews wurden mit Repräsentanten der Dachverbände, wissenschaftlichen Experten, administrativem Personal (bspw. Rechtsaufsicht) und hauptamtlichem Personal bestimmter Kammern sowie mit Kammerkritikern geführt.

  24. 24.

    Mit Zugang ist hier der Kontakt zur Selbstverwaltung, z. B. über familiäre Tradition oder über Ansprache in den Fachverbänden (v. a. Innungen), gemeint.

  25. 25.

    Dies ist allerdings paradox: Es gibt eine (regional unterschiedliche) beobachtbare Nähe zur CDU mit sehr guten Zugangsmöglichkeiten. Dies wird bspw. auch dadurch dokumentiert, dass der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen sehr guten Zugang zum Deutschen Bundestag hat. Der ZDH steht auf Platz sechs der Organisationen mit den meisten durch die Fraktionen vergebenen Zugangskarten im Bundestag (alle durch die CDU-Fraktion ausgestellt) (FAZ, 29.11.2015). Viele Handwerker sind zudem politisch engagiert, gerade in kommunalen und regionalen Parlamenten. Die Interessenvertretung wird aber nicht der Kammer zugeschrieben, auch der Einfluss der Kammer wird meist eher als mäßig wahrgenommen.

  26. 26.

    Standesbewusstsein gibt es indes in den HWKn auch im Hauptamt. Die Hauptgeschäftsführungen in den IHKn sind weit mehr ins Tagesgeschäft eingebunden und bemühen sich stark darum, auf potenzielle Ehrenämtler zuzugehen und für die IHK zu werben; persönliche Besuche bittenden Charakters wären im Handwerk für das Hauptamt teilweise undenkbar.

  27. 27.

    Dies macht sich auch in Hinblick auf die Verankerung vieler Handwerker in eher traditionellen Gesellschaftsbereichen bemerkbar, die sich neben ihrer unternehmerischen Tätigkeit häufig in örtlichen Gemeinschaften wie z. B. Feuerwehr oder der Kirche engagieren (Sack et al. 2014, S. 249 f.).

  28. 28.

    Dies deckt sich auch mit Erkenntnissen von Walter und Marg: „[…] wenn Unternehmer positiv von „unserer Demokratie“ reden, meinen sie die aufgeklärte und stabile Rechtsstaatlichkeit. Gegenüber der Demokratie, verstanden als Volkssouveränität, hegen sie dagegen manche Bedenken.“ (Walter und Marg 2015, S. 336). Verlässliche Rahmenbedingungen werden also hoch geschätzt, während potenziell launenhafte Volksbeschlüsse skeptisch gesehen werden.

  29. 29.

    Dieses Motiv ist auch aus freiwilligen Wirtschaftsverbänden bekannt, wo Großunternehmen das nach außen anschlussfähige Bild klein- und mittelständischer Betriebe zur Durchsetzung ihrer Interessen anschließen (Traxler 2010, S. 154 f.).

  30. 30.

    Dies wird auch daran deutlich, dass z. B. die steigende Zahl der „Solo-Selbstständigen“ und andere Unternehmer, die dem gefühlten Nicht-Mittelstand angehören, sich auch am wenigsten in den Kammern engagieren (zu möglichen Problemen des strukturellen Wandels im Handwerk und möglichen „Identitätsverlusten“ siehe Müller 2011). Die alleinige Zugehörigkeit ist nicht ausreichend, sie muss auch so interpretiert werden.

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van Elten, K., Fuchs, S. (2017). Die Legitimität heterogener Wirtschaftskammern – Berufliche Sozialisation und Selbstverwaltung bei Unternehmern und Handwerkern. In: Sack, D. (eds) Wirtschaftskammern im europäischen Vergleich. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16934-3_13

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