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Teilzeitarbeit – Familienbedingte Erwerbsentscheidung mit Folgewirkung?

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Familie – Beruf – Karriere

Zusammenfassung

Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, inwiefern Teilzeitbeschäftigung eine geeignete Vereinbarkeitsstrategie darstellt. Über die Analyse der von den Erwerbstätigen selbst angegebenen Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung werden auch die Stimmen derer, die diese Wahl getroffen haben, einbezogen. Schlussfolgerungen zu den kurz- und langfristigen Konsequenzen dieser Beschäftigungsform werden von den Autorinnen insbesondere basierend auf der Analyse verschiedener Gender Pay Gaps, d. h. Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern, gezogen. Der Gender Pension Gap bildet den „Preis der Vereinbarkeit von Familie und Karriere“ für das Individuum besonders deutlich ab.

Wir bedanken uns bei Andrea Cattaneo, Markus Dirnbacher, Andrea Leopold, Sylvie-Marie Kirschner, Manfred Lipouschek und vor allem bei Nina Weiß ganz herzlich für Recherchen, die im Rahmen eines Seminars aus Gender Economics an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt geleistet wurden.

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Notes

  1. 1.

    Bei Frauen und Männern (im Alter von 25 bis 49 Jahren) ohne Kinder glichen sich die Erwerbstätigenquoten 2016 aneinander an (Frauen: 83,9 %, Männer: 82,6 %; Statistik Austria 2017c).

  2. 2.

    Bei den „sonstigen Formen atypischer Beschäftigung“ ist die Geschlechterdifferenz zwar wesentlich geringer, aber auch hier sind Frauen überrepräsentiert: 14 % der unselbstständig erwerbstätigen Frauen und 9 % der unselbstständig erwerbstätigen Männer üben Beschäftigungsverhältnisse aus, die eines oder mehrere der Merkmale atypischer Beschäftigung (Befristung, Geringfügigkeit, Leih- und Zeitarbeit, freier Dienstvertrag) aufweisen (Geisberger und Knittler 2010).

  3. 3.

    In absoluten Zahlen: 2016 waren in Deutschland rund 40,2 Mio. Personen (im Alter von 15 bis 64) erwerbstätig, davon 18,8 Mio. Frauen und 21,4 Mio. Männer (Destatis 2017).

  4. 4.

    Als aktiv Erwerbstätige gelten Personen, die in der letzten Woche vor der Befragung gearbeitet haben. In der Berichtswoche vorübergehend Beurlaubte (unter anderem wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit, Kur, Urlaub, Sonderurlaub, Altersteilzeit, Dienstbefreiung, Streik, Schlechtwetterlage oder Kurzarbeit) zählen somit nicht zu den aktiv Erwerbstätigen.

  5. 5.

    Hier sei angemerkt, dass in Deutschland seit 2014 das Elterngeld-Plus eingeführt wurde. Unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile sich mindestens vier Monate gemeinsam um die Kinderversorgung kümmern und in einem Ausmaß von 25–30 h arbeiten, sieht dieses Elterngeld-Plus vor, dass die Eltern die Familienleistung weitere vier Monate erhalten. Daher ist abzuwarten, ob und wie sich die Arbeitsangebotsentscheidungen von Eltern in den nächsten Jahren verändern werden.

  6. 6.

    Die Gruppe der Frauen im Alter von 22 bis 44 Jahren ohne im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder übte zu 80 % eine Vollzeittätigkeit aus (mehr als 32 h). Nur zwölf Prozent dieser Gruppe arbeiteten wöchentlich im Ausmaß von 20 bis 31 h und neun Prozent waren weniger als 20 h erwerbstätig (Pötsch et al. 2013, S. 44).

  7. 7.

    In Deutschland wird Teilzeitbeschäftigung ab 20 Wochenstunden der Normalarbeit zugerechnet.

  8. 8.

    Diese sonstigen Gründe können bzw. sollen verbal angegeben werden.

  9. 9.

    Bei Frauen und Männern ohne Kinder unter 15 Jahren betrug der Anteil derer, die „keine Vollzeitstelle finden konnten“, für beide Geschlechter rund 15 % (Frauen: 35.400 und Männer 10.000) (Baierl und Kapella 2014, S. 53 f.). Ohne Einschränkung von Alter und Elternschaft betrug der Anteil bei Frauen knapp 11 % und bei Männern fast 16 % (siehe Abb. 4.2).

  10. 10.

    38,4 % der Männer mit einem Kind unter 15 Jahren und 33,4 % ohne Kinder äußerten den Wunsch nach einer Erhöhung der Arbeitszeit, bei den Frauen waren es 21,1 % mit bzw. 23,4 % ohne ein Kind unter 15 Jahren (Baierl und Kapella 2014, S. 58).

  11. 11.

    Diese Personen gaben an, dass die Arbeitszeiterhöhung aus persönlicher Sicht möglich wäre.

  12. 12.

    Durchschnittlich würden Frauen und Männer gerne um rund zwölf Stunden mehr arbeiten, wenn sie weder persönliche noch familiäre Verpflichtungen hätten.

  13. 13.

    Im deutschen Mikrozensus werden die Gründe für die Teilzeit in etwas anderer Form veröffentlicht als in Österreich: Alle persönlichen und familiären Gründe bzw. Verpflichtungen werden zu einem Grund zusammengezogen; dafür wird die Begründung mit Krankheit bzw. Unfallfolgen explizit genannt. Basis dieser Auswertungen sind die abhängig Erwerbstätigen (in Österreich: die unselbstständig Beschäftigten).

  14. 14.

    In der Vergleichsgruppe der 20- bis 44-jährigen Frauen ohne Kinder verschoben sich die Gründe für Teilzeiterwerbstätigkeit. Mehr als ein Drittel dieser Frauen (34 %) entschied sich 2012 aufgrund schulischer oder beruflicher Aus- oder Weiterbildung für eine Teilzeitstelle; ein Viertel (24 %) musste in Teilzeit arbeiten, weil keine Stelle auf Vollzeitbasis gefunden werden konnte (Pötsch et al. 2013, S. 45).

  15. 15.

    Die im Abschnitt Abschn. 4.3.1 vorgestellten Daten zum Wunsch einer Erhöhung der Arbeitszeit unterstützen diese Zuordnung zur Unfreiwilligkeit.

  16. 16.

    Dänemark weist mit 8,2 % eine noch deutlich geringere Anzahl von Angaben von familiären Gründen auf. Allerdings geben in Dänemark viele Frauen an, aus familiären oder persönlichen Gründen in Teilzeit zu arbeiten, sodass davon ausgegangen werden kann, dass es zwischen diesen beiden Gründen hohe Überlappungen gibt.

  17. 17.

    Für allgemeine Informationen zur „Qualität von Erwerbstätigkeit“ sei auf Davoine et al. (2008) verwiesen.

  18. 18.

    Wünschenswert wäre in diesem Kontext, dass teilzeitbezogene Gleichstellungsmaßzahlen nicht nur die absolute Erwerbsbeteiligung von Frauen messen, sondern auch Variablen wie Qualität der Erwerbsarbeit, Gehaltsschemen, Machtverhältnisse, Weiterbildungsmöglichkeiten, Zugang zu Ressourcen und vor allem die Zeitverwendung im Haushalt inkludierten. Dies ist aufgrund von Schwierigkeiten in der Quantifizierung nur bedingt machbar.

  19. 19.

    In der Diskussion werden wir – trotz eines leichten Österreich-Schwerpunkts – von einer länderspezifischen Differenzierung absehen, da Österreich und Deutschland vielfach äußerst ähnliche Tendenzen aufzeigen.

  20. 20.

    Der Part-time Pay Gap liegt in Österreich größenordnungsmäßig im Bereich des Gender Pay Gaps (2013: 23 %; 2014: 22,9 %; Eurostat 2017c).

  21. 21.

    Frauen machen in Österreich etwas mehr als die Hälfte der öffentlichen Bediensteten aus (1. Quartal 2017: 217.300 Frauen von insgesamt 409.400 Erwerbstätigen) (Statistik Austria 2017h).

  22. 22.

    In Österreich stellen die Assistenzberufe im Gesundheitssektor die Ausnahme von der Regel dar: Im Gesundheitswesen erhalten Voll- und Teilzeitkräfte den gleichen Stundenlohn (Rechnungshof 2014).

  23. 23.

    Der zweite Faktor ist die unterjährige Beschäftigung. Hier ist insbesondere für saisonale Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, dass es einen Beitrag zum Gender Pay Gap gibt: Frauen sind primär im Beherbergungs- und Gastgewerbe saisonbeschäftigt, Männer im Baugewerbe.

  24. 24.

    Zur Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens werden die Einkommen aller im gleichen Haushalt lebenden Personen addiert und nach Anzahl und Lebensalter der Haushaltsmitglieder gewichtet. Betrachten wir bspw. einen Haushalt mit einem Hauptverdiener mit einem Jahreseinkommen von 40.000 EUR (netto), einer „Zuverdienerin“ mit einem Jahreseinkommen von 12.000 EUR (netto) und zwei schulpflichtigen Kindern (im Alter von acht und zwölf Jahren), für die Familienbeihilfe bezogen wird (etwa 3200 EUR pro Jahr), so wäre allen vier Personen jeweils der Lebensstandard einer allein lebenden Person mit einem Jahreseinkommen von (40.000 + 12.000 + 3200)/(1 + 0,5 + 2 × 0,3) = 55.200/2,1 ≅ 26.286 EUR möglich. Weitere Details zur Messung von relativer Armut bzw. Armutsgefährdung finden sich in Statistik Austria (2016b).

  25. 25.

    Der Median der Nettoäquivalenzeinkommen (auch als mittleres Einkommen bezeichnet) teilt alle Nettoäquivalenzeinkommen in zwei Gruppen: genau die Hälfte aller Einkommen liegt über dem Median, die andere Hälfte liegt darunter.

  26. 26.

    Eine alternative Armutsdefinition geht von einem absoluten Armutsmaß aus, bspw. definiert die Weltbank Armut als Unterschreiten eines täglichen Einkommens von US$ 1,90.

  27. 27.

    Indikatoren oder Erhebungen, die auf Haushalts-, nicht aber auf Individualeinkommen beruhen, inkludieren weder Geschlechternormen noch Machtverhältnisse in Beziehungen, wie etwa Entscheidungsstrukturen. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob Gender Gaps, wie z. B. in Form der Einkommenslücke, durch ungleiche Einkommensverteilungen innerhalb des Haushalts nicht noch weiter verstärkt werden. Anders formuliert, wenn Männer, statistisch betrachtet, mehr verdienen als Frauen, Mütter jedoch (abgesehen von Erwerbstätigkeit) auch für die Betreuung der Kinder zuständig sind, ist kritisch zu hinterfragen, welcher Elternteil eigentlich welchen Verdienstanteil für familiäre und/oder individuelle Ausgaben „zur Verfügung“ stellt (vgl. EIGE 2014, S. 47 f.). Darüber hinaus stellt sich leider auch die Frage, inwiefern Frauen in einer Nicht- oder Zuverdienerinnenrolle in Fällen häuslicher Gewalt die Möglichkeit haben, sich vom erhaltenden Partner zu trennen.

  28. 28.

    Ein Pensionssystem wird als erwerbszentriert bezeichnet, wenn jede sozialversicherungspflichtige, erwerbstätige Person sowie deren Arbeitgeber_in anteilig Beiträge zur Pensionsversicherung einbezahlen. Im Gegensatz dazu gewähren universelle Systeme Leistungen (auch) ohne Erwerbsbezug.

  29. 29.

    Geringfügige Beschäftigung ist in Deutschland („Minijobs“) wie auch in Österreich eine spezifische Form der Teilzeit, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Erwerbseinkommen unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze (Österreich 2016: 415,72 EUR monatlich; Deutschland 2016: 450 EUR monatlich) bezogen wird und folglich keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Geringfügig Beschäftigte sind somit in der Regel nur unfallversichert, aber weder kranken- noch arbeitslosen- bzw. pensionsversichert (zur Rentenversicherung weichen die deutschen Regelungen von den österreichischen etwas ab). In Österreich können geringfügig Beschäftigte freiwillig der Kranken- und Pensionsversicherung beitreten, eine Arbeitslosenversicherung ist jedoch auch freiwillig nicht möglich. Zu den Regelungen für Österreich vgl. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html; für Deutschland http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/450-Euro-Mini-Jobs/450-euro-mini-jobs-geringfuegige-beschaeftigung.html.

  30. 30.

    Die vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE 2015) berichteten Werte für den Gender Pension Gap wurden hier verwendet, um vergleichbare Indexzahlen für Österreich, Deutschland und die EU-28 Länder angeben zu können. Für eine ausführliche, differenzierte und kritische Vertiefung zu geschlechterspezifischen Unterschieden in den Pensions- bzw. Rentenzahlungen sei hier auf die Studie „Gender gap in pensions in the EU“ des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE 2015) verwiesen.

  31. 31.

    Selbstverständlich ist der Gender Pay Gap nur ein Gleichstellungsindikator (siehe auch Kap. 2). Der relativ geringere Gender Pay Gap in den Niederlanden kann daher auch nur als erster Hinweis darauf gesehen werden, dass Teilzeit als Gleichstellungsstrategie funktionieren kann.

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Behrens, D.A., Kreimer, M., Mucke, M. (2018). Teilzeitarbeit – Familienbedingte Erwerbsentscheidung mit Folgewirkung?. In: Behrens, D., Kreimer, M., Mucke, M., Franz, N. (eds) Familie – Beruf – Karriere. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12504-2_4

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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