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Diskriminierung durch Polizeibehörden

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Handbuch Diskriminierung

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Zusammenfassung

Diskriminierungs- und Rassismusvorwürfe gegen Polizeibeamte haben eine lange Tradition. Die Polizeiführung versuchte sich lange Zeit dagegen zu wehren, indem sie solches Verhalten als individuelle Delinquenz, singuläres Fehlverhalten oder situative Überforderung deklarierte. Entgegen dieser individuumszentrierten Sichtweise sehe ich die Organisationskultur der Polizei selbst als eine Ursache für die Unfähigkeit, auch dann mit Fremdheit konstruktiv umzugehen, wenn es zu dem Fremdsein zusätzliche abwertende Attribuierungen gibt. Im Text werden einige der organisationalen Rahmenbedingungen für Diskriminierung und Rassismus dargestellt, und zwar als Dispositive, nicht als naturwissenschaftliche Gesetze. Beschrieben werden nicht Diskriminierungshandlungen selbst, sondern die Bedingungen ihres Zustandekommens. Im Ergebnis sehe ich Diskriminierung und Rassismus in der Polizei nicht als individuelle Anomalie, aber auch nicht als Erkennungsmerkmal der Institution Recht und Sicherheit. Vielmehr gründen Diskriminierungshandlungen auf einer kollektiven Angst vor gefährlicher Fremdheit, die mit der Angst vor dem Verlust der eigenen Überlegenheit verknüpft ist. Diskriminierende Kontrollpraxen der Polizei können damit aufgefasst werden als kollektiver Versuch einer institutionell gerahmten Durchsetzungsfähigkeit. In der Polizeikultur zeigen sich Superiorität, Dominanz und Überwältigung als die zentralen Mechanismen des staatlichen Kontrollregimes. Ihre Infragestellung erzeugt Reaktanz, die wiederum zeigt sich in einer umfassenden Delegitimierung von Kritik an der Polizei.

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Notes

  1. 1.

    Diesen Ausspruch verdanke ich einem Teilnehmer (Polizeihauptkommissar) einer Fortbildungsveranstaltung für Integrationsbeauftragte der Polizei im Jahr 2013, der nach meinem Vortrag über „Ethnic Profiling“ meinte, es sei für ihn unzumutbar, eine polizeiliche Maßnahme gegenüber einer Person ausgiebig zu erklären, wenn er in eine Gruppe von 20 Sinti und Roma hineingehe. Dann greife er schon mal zu der oben freimütig wiedergegebenen Formulierung und holt sich denjenigen, den er haben will, aus der Gruppe heraus. Das Einweben von Verbalinjurien in die polizeiliche Kommunikation ist nach wie vor verbreitet, besonders dann, wenn es um eine Art „Dominanz-Performanz“ geht, also wenn man zeigen will, dass man „der Herr im Ring“ ist. Nun gehörte dieser Beamte schon zu denjenigen, die von ihren Dienststellen mit dem Kontakt zu Migranten betraut worden sind. Pejorationen dieser Art sind Teil von diskriminierenden Alltagspraxen, die den Akteuren selten als solche bewusst sind. Dieses Beispiel zeigt auch, dass die Respektserwartung vieler Polizisten eben nicht Teil einer Vorstellung von Reziprozität ist, sondern durchaus einseitig eingefordert wird.

  2. 2.

    Vgl. Feest und Blankenburg (1972) und Feest und Lautmann (1971). Diese ersten empirisch und theoretisch anspruchsvollen Arbeiten zur Polizei begründeten gleichzeitig das für lange Zeit gespannte Verhältnis zwischen Polizei und „Kritischer“ Kriminologie.

  3. 3.

    So die Stellungnahme der Bundespolizeidirektion Koblenz vom 4.10.2012 zum Verwaltungsrechtstreit 7 A 10532/12.OVG.

  4. 4.

    Vgl. Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex (DS 17/14600) vom 22.8. 2013, herunterzuladen unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf. Zugegriffen am 30.07.2021.

  5. 5.

    Statt „beleidigt“ kann man auch „bedroht“ oder „geschlagen“ lesen; die einzelnen Begriffe sind auswechselbar (vgl. u. a. den etwas reißerischen Artikel im Spiegel http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gewalt-gegen-polizisten-bespuckt-beschimpft-bedroht-a-677320.html. Zugegriffen am 30.07.2021).

  6. 6.

    Traditionen sind die Gesamtheit dessen, was im Hinblick auf Kenntnisse, Fertigkeiten, Ideen, Kultur oder auch Verhaltensweisen von Generation zu Generation weitergegeben wird (sie werden auch als „Brauchtum“, „Rituale“ oder „Sitten“ bezeichnet, auch soziale Routinen gehören dazu. So ist z. B. auffällig, dass man sich bei der Schutzpolizei in der Regel mit Handschlag – oder anders körpernah – begrüßt (nicht aber verabschiedet). Dieses Ritual wurde nicht angeordnet, man schaute sich das ab und machte mit, bis es selbstverständlich wurde; erst mit Aufkommen der Angst vor Ansteckung mit dem Sars-Cov-2-Virus gab es explizite schriftliche Anweisungen, sich nicht mehr die Hand zur Begrüßung zu geben.

  7. 7.

    Vgl. Reichsgesetzblatt vom 7.April 1933, S. 51, herunterzuladen unter https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1933&page=300&size=45, Zugegriffen am 04.08.21).

  8. 8.

    Organisationen sind im Gegensatz zu Institutionen geographisch bestimmbare und sozialräumlich beschreibbare Orte, an dem Institutionen wirksam werden (Polizei, Gericht, Standesamt, Kirchengemeinde). Insoweit meint Organisation immer auch etwas Physisches, im Anschluss an Gehlen betrachte ich Institutionen dagegen als abstrakte Regeln und Prinzipien, also kulturelle Basisregeln und Ideen, die sich in Organisationen konkretisieren.

  9. 9.

    Im Übrigen sind nicht nur Polizeibeamte mit einer schwierigen Klientel konfrontiert. Auch Sozialarbeiter*innen werden belogen, instrumentalisiert, enttäuscht, sind ab und an ohnmächtig, wütend, resigniert, sehen wenig Erfolg. Ebenso geht es dem Krankenpflegepersonal, Lehrer*innen, Seelsorger*innen, Sozialarbeiter*innen, Beschäftigten der Arbeitsagenturen und allen anderen, die mit Menschen in schwierigen Situationen arbeiten. Die Umstände alleine können zur Erklärung von Diskriminierung nicht herhalten. Man kann sie allenfalls als Stressreaktionen verstehen, darf es aber nicht auf sich beruhen lassen.

  10. 10.

    Umgangssprachlich für „Drogenabhängiger“.

  11. 11.

    Polizeimeisterin, 26 Jahre.

  12. 12.

    Konsequenterweise erleben diejenigen Polizist*innen, die in Metropolregionen (die Stadt Frankfurt steht sinnbildlich dafür) nur arbeiten (und das ist eine beachtliche Anzahl), die Stadt nie „privat“. Sie gehen dort weder einkaufen noch nehmen sie am gesellschaftlichen Leben teil. Die Stadt bleibt vielen Polizisten auf eigenartige Weise „fremd“ bzw. unerschlossen. Das wandelt sich im Laufe der Zeit etwas, gerade dort, wo es zwischen dem Einsatzgebiet und dem Ausbildungsort keine große Distanz gibt (wie z. B. in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt). Trotzdem ist für viele jungen Leute die Stadt, in der sie arbeiten, nicht die Stadt, in der sie leben.

  13. 13.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Verständnis von Gewaltanwendung. Nach bekannt gewordenen Übergriffen wird in der Regel in der Polizei sehr bald Konsens darüber hergestellt, dass ungerechtfertigte Gewalthandlungen durch Polizisten nicht stattfinden und solches Handeln auch nicht geduldet werden dürfe. Danach widmet man sich aber wieder sehr viel breiter dem komplementären Teil des Themas, nämlich dem der „Polizei als Opfer“.

  14. 14.

    Im Kontext des Umgangs der (Schutz-)Polizei mit der offenen Drogenszene kann man das in fast jeder Großstadt gut beobachten: Die Beamt:innen sprechen gegenüber den dort sich aufhaltenden Drogennutzer:innen häufig sog. „Platzverweise“ aus, wohlwissend, dass weder sie noch die Adressaten wissen, wo sie sonst hingehen können. Alle Beteiligten wissen, dass man nach dem Kontrollkontrakt sich früher oder später wieder an derselben Stelle trifft. Dies führt zu massiven Vergeblichkeits- und Sinnlosigkeitserfahrungen auf Seiten der Polizist:innen. Das mancherorts so genannte „Junkie-Jogging“ stellt auch die Legitimität der polizeilichen Arbeit generell in Frage, weil das Ergebnis einer Maßnahme eben nicht zu einer Lösung eines Problems führt, sondern zu seiner Perpetuierung. Insofern fordern diese Platzverweise nicht mehr ein als Subordination. Wird sie verweigert, kann es zum „Widerstand“ gegen eine sinnlose Maßnahme kommen.

  15. 15.

    Polizeimeisterin, 26 Jahre.

  16. 16.

    Vgl. dazu Behr 2013. Das Sonderheft aus der Reihe DIE POLIZEI befasste sich mit dem Verhältnis Wissenschaft und Praxis bzw. genauer mit der Bildungs- und Forschungslage in der deutschen Polizei.

  17. 17.

    So der Abschlussbericht der „Stabsstelle Rechtsextremismus“ der Polizei Nordrhein-Westfalen, vgl. https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/berichtstrechtsband1.pdf, S. 46 ff.).

  18. 18.

    Im Prinzip kann man das Webersche Modell der bürokratischen Herrschaft als eine „Herrschaft durch Verfahren“ bezeichnen, zumindest hat die Verwaltung (als Exekutive) als primäre Aufgabe die Sicherstellung der Verfahrensförmigkeit (vgl. Weber 1985, S. 126), nicht primär die der „Verfahrenslegitimität“ (was wiederum primäre Aufgabe der Legislative bzw. der Judikative ist). Die Orientierung an der Prozessrationalität (bzw. einer „Verfahrenskonformität“, wie man dazu auch sagen könnte) ist bezeichnend für einen großen Teil der polizeilichen Handlungsethik. Das gedankliche Gegenstück wäre die Intentionsrationalität, die eher an den Inhalten, an den Begründungen und an den Diskursstrategien der Beteiligten ansetzen würde“ (Behr 2006, S. 46 und Fußnote 25). Intentionale Rationalität stellt sich die Frage: warum will oder muss ich etwas tun? Prozedurale Rationalität hingegen fragt: wie mache ich es (auch: rechtlich) richtig? Allerdings ist durchaus zu konzedieren, dass sich die Polizei heute auch mit der Wirkungsabschätzung und der ethischen Legitimität ihrer Maßnahmen stärker auseinandersetzt.

  19. 19.

    Vgl. Diederichs, Otto in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Diederichs 1995, S. 56 mit weiteren Verweisen. Man könnte beispielsweise überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, den polizeilichen Nachwuchs dezentral (auf dem Revier oder auf speziellen Lehrrevieren) auszubilden; man könnte einzelne „Theorieblöcke“ einschieben, ansonsten aber eine am späteren Arbeitsgegenstand orientierte Ausbildung praktizieren. Man könnte auch, wie in der Sozialen Arbeit, ein Fachhochschulstudium der Einstellung in den Polizeidienst voranstellen und in einer Art „Anerkennungsjahr“ oder Trainee-Programm die polizeilichen Skills vermitteln und die Absolvent*innen erst danach in das Beamtenverhältnis übernehmen. In Deutschland hat man sich aber zu einem theoriedominierten dreijährigen Ausbildungsblock mit einzelnen Praktikumsstationen entschieden, wobei sich das Eignungsauswahlverfahren sehr viel stärker auf die Polizeidiensttauglichkeit als auf die Studierfähigkeit bezieht.

  20. 20.

    Polizeidirektor, 55 Jahre.

  21. 21.

    „Nafri” bedeutet in der Alltagssprache (nicht in der offiziellen Amtssprache) der Kölner Polizei „Nordafrikanischer Intensivtäter“, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Nafri (16.11.21). Ich halte dieses Kürzel deshalb für ein rassistisches Narrativ, weil damit eine gedankliche Brücke, also eine quasi automatische Sinnverknüpfung, zwischen Herkunft und Kriminalität geschlagen wird.

  22. 22.

    Vertiefend hierzu Behr 2008. Cop Culture ist eigentlich eine maskuline „Polizistenkultur“. Dass sie aber auch von Frauen mit gelebt werden kann, soll sie hier ausdrücklich erwähnt werden.

  23. 23.

    Im Übrigen wird bei der Diskussion um Polizei stets vergessen zu erwähnen, dass viele Polizeibeamt*innen einer Polizeibehörde tatsächlich keinen physischen Kontakt mit der Öffentlichkeit haben, weil sie – zumindest temporär – ausschließlich im Innendienst arbeiten. Ich würde mit einer konservativen Schätzung vermuten, dass das ca. 40 % des Personals der Vollzugspolizei betrifft. Sie sind in Arbeitsbereichen beschäftigt, die entweder administrativer Art sind, Stabstätigkeiten oder eine sachbearbeitende Funktion betreffen. Sie alle partizipieren vom Mythos Polizei, auch ohne etwas aktiv zu ihm beizutragen.

  24. 24.

    Studierende berichten mir immer wieder, dass sie im Einsatztraining vermittelt bekommen, sie müssten immer „die Herren im Ring“ sein. Freundlich könne man noch werden, wenn die Situation unter Kontrolle sei. Also müsse man erst einmal dominant auftreten und könne später den Ton ändern. Ich habe nicht überprüft, ob das alle Trainer*innen so vermitteln, und von anderen Bundesländern höre ich tatsächlich auch andere Vorgehensweisen („fangt mal freundlich an, aber seid bereit, sofort umzuschalten, wenn das nicht weiterhilft“, so wurde eine Auszubildende in Bremen unterwiesen). Wenn ich mir den Gesamtauftritt der Hamburger Polizei anschaue, insbesondere was das Demonstrationsgeschehen anbetrifft, kann ich mir gut vorstellen, dass dem zumindest niemand widerspricht. Diese dominante Interaktionsgestaltung scheint auf allen Ebenen der Polizei Zustimmung zu finden.

  25. 25.

    Birgit Rommelspacher beschreibt unsere gesamte Gegenwartsgesellschaft als „Dominanzkultur“ – sie sei durchdrungen von Unterwerfung und Machtsicherung. Im Kampf um den Erhalt von Privilegien „muss sowohl den Konkurrenten wie auch den Diskriminierten gegenüber der eigene Anspruch behauptet und zumindest der Schein von Legitimität gewahrt werden.“ (Rommelspacher 1995, S. 33). Ich habe weiter oben schon auf eine parallele Erfahrung während der Berufsausbildung hingewiesen. Alle Noviz*innen fangen ganz unten an und müsse sich Situationen der Ohnmacht aussetzen. Doch wird man nicht von offener Diskriminierung sprechen können, aber die Grenzen sind hier fließend. Erfahrungen von Macht und Ohnmacht machen Polizist*innen sowohl im Binnenverhältnis als auch im Verhältnis Polizei- Öffentlichkeit, nur dass die eigenen anfänglichen Ohnmachtserfahrungen im Innern der Organisation später überführt werden in formale Partizipation an der Durchsetzungsmacht der Polizei gegenüber dem Publikum. Während also bei Polizist*innen die Ohnmacht in Macht transformiert wird, bleibt sie für die von polizeilicher Diskriminierung Betroffenen eine sich stetig auf ähnliche Weise wiederholende Erfahrung.

Literatur

  • Behr, R. (1993). Polizei und sozialer Wandel. Ergebnisse einer teilnehmenden Beobachtung bei der Schutzpolizei in Thüringen. Holzkirchen: Felix-Verlag.

    Google Scholar 

  • Behr, R. (2000). Funktion und Funktionalisierung von Schwarzen Schafen in der Polizei. Kriminologisches Journal, 32(3), 219–229.

    Google Scholar 

  • Behr, R. (2006). Polizeikultur. Routinen – Rituale – Reflexionen. Bausteine zu einer Theorie der Praxis der Polizei. Wiesbaden: VS.

    Google Scholar 

  • Behr, R. (2008). Cop Culture – Der Alltag des Gewaltmonopols. Männlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei (2. Aufl.). Wiesbaden: VS.

    Google Scholar 

  • Behr, R. (2013). Bildung und Forschung in der Polizei – eine persönliche Zustandsbeschreibung. Die Polizei, 110(7), 182–187.

    Google Scholar 

  • Behr, R. (2015). „Entscheidend ist, was jeder als Gewalt empfindet“. Die Rolle der Polizeigewerkschaften bei der Konstruktion von Risiken – eine nicht ganz unpersönliche Skizze aus der Polizeikulturforschung. In B. Dollinger, A. Groenemeyer & D. Rzepka (Hrsg.), Devianz als Risiko. Neue Perspektiven des Umgangs mit abweichendem Verhalten, Delinquenz und sozialer Auffälligkeit (S. 202–221). Weinheim: Beltz Juventa.

    Google Scholar 

  • Behr, R. (2021). „Dicke Bretter bohren“ – Begünstigende und behindernde Faktoren auf dem Weg zu einer kultursensiblen und rassismuskritischen Polizei. In C. Lorei (Hrsg.), Forschung, Bildung, Praxis im gesellschaftlichen Diskurs (Tagungsband Polizeiakademie Niedersachsen, Tagung vom 9./10.9.2021 in Hannover, S. 40–55). Frankfurt a. M.: Verlag für Polizeiwissenschaft.

    Google Scholar 

  • Behr, R., & Kraushaar, N. (2014). „Was Gewalt ist, bestimmen wir!“ – Die Rolle der Polizeigewerkschaften bei der Konstruktion polizeilicher Wirklichkeit. In B. Frevel & H. Groß (Hrsg.), Empirische Polizeiforschung XVII: Polizei und Politik (S. 52–77). Frankfurt a. M.: Verlag für Polizeiwissenschaft.

    Google Scholar 

  • Berger, P. L., & Luckmann, T. (1969). Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Frankfurt a. M.: Fischer.

    Google Scholar 

  • Bornewasser, M. (1996). Feindselig oder überfordert? Soziale und strukturelle Belastungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit Fremden. In Thema heute: Fremdenfeindlichkeit in der Polizei? Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie. Polizei-Führungsakademie (S. 16–55). Lübeck: Schmidt Römhild.

    Google Scholar 

  • Bürgerrechte & Polizei/CILIP (1995). In O. Diedrichs (Hrsg.), Hilfe Polizei. Fremdenfeindlichkeit bei Deutschlands Ordnungshütern. Berlin: Elefantenpress.

    Google Scholar 

  • Cremer, H. (2013). „Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei, Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

    Google Scholar 

  • Feest, J., & Blankenburg, E. (1972). Die Definitionsmacht der Polizei. Düsseldorf: Bertelsmann.

    Google Scholar 

  • Feest, J., & Lautmann, R. (Hrsg.). (1971). Die Polizei: soziologische Studien und Forschungsberichte. Opladen: Westdeutscher Verlag.

    Google Scholar 

  • Froese, J. (2017). Gefahrenabwehr durch typisierendes Vorgehen vs. Racial Profiling: Die Debatte um den Kölner Polizeieinsatz in der Silvesternacht 2016/17. Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.), 132(5), 293–295.

    Google Scholar 

  • Funk, A. (1993). Rassismus: Kein Thema für die deutsche Polizei? Bürgerrechte und Polizei/CILIP, 16(1), 34–40.

    Google Scholar 

  • Funk, A. (1995). Rassismus: ein Tabu für die deutsche Polizei? In O. Diedrichs (Hrsg.), Bürgerrechte & Polizei/CILIP (S. 94–102). Berlin: Elefanten-Press.

    Google Scholar 

  • Hunold, D., Klimke, D., Behr, R., & Lautmann, R. (2010). Fremde als Ordnungshüter? Die Polizei in der Zuwanderungsgesellschaft Deutschland. Wiesbaden: VS.

    Book  Google Scholar 

  • Jaschke, H. G. (1994). Eine verunsicherte Institution. Die Polizei in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. In W. Heitmeyer (Hrsg.), Das Gewalt-Dilemma (S. 305–339). Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

    Google Scholar 

  • Kersten, J. (1997a). Risiken und Nebenwirkungen: Gewaltorientierungen und die Bewerkstelligung von „Männlichkeit“ und „Weiblichkeit“ bei Jugendlichen der underclass. Kriminologisches Journal, 6(Beiheft), 103.

    Google Scholar 

  • Kersten, J. (1997b). Gut und (Ge-)schlecht. Männlichkeit, Kultur und Kriminalität. Berlin: Walter de Gruyter

    Google Scholar 

  • Meuser, M. (1999). Gewalt, hegemoniale Männlichkeit und „doing masculinity“. Kriminologisches Journal, 7(Beiheft), 49.

    Google Scholar 

  • Murck, M. (Hrsg.). (1993). Immer dazwischen: fremdenfeindliche Gewalt und die Rolle der Polizei. Hilden: Verlag Deutsche Polizeiliteratur.

    Google Scholar 

  • Polizei-Führungsakademie (Hrsg.). (1996). Fremdenfeindlichkeit in der Polizei? Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie. Schriftenreihe der PFA. Lübeck: Schmidt Römhild.

    Google Scholar 

  • Rommelspacher, B. (1995). Dominanzkultur. Berlin: Orlanda Frauenverlag.

    Google Scholar 

  • Scherr, A. (2016). Migration, Menschenrechte und die Grenzen der Demokratie. In P. Eigenmann, T. Geisen & T. Studer (Hrsg.), Migration und Minderheiten in der Demokratie (S. 45–61). Wiesbaden: Springer VS.

    Chapter  Google Scholar 

  • Weber, M. (1985). Wirtschaft und Gesellschaft (Studienausgabe). Tübingen: J.C.B. Mohr.

    Google Scholar 

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Behr, R. (2022). Diskriminierung durch Polizeibehörden. In: Scherr, A., El-Mafaalani, A., Reinhardt, A.C. (eds) Handbuch Diskriminierung. Springer Reference Sozialwissenschaften. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11119-9_23-3

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  1. Latest

    Diskriminierung durch Polizeibehörden
    Published:
    18 June 2022

    DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-11119-9_23-3

  2. Diskriminierung durch Polizeibehörden
    Published:
    23 July 2016

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    Diskriminierung durch Polizeibehörden
    Published:
    05 May 2016

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