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Erwerbstätige mit geringen Einkünften

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Soziale Sicherung im Umbruch

Zusammenfassung

Ein erheblicher Teil der Erwerbstätigen in Deutschland kommt auf nur spärliche Arbeitseinkommen. Dem Niedriglohnsektor, der nach der Höhe der Bruttostundenlöhne abgegrenzt wird, gehört mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer an. Noch größer ist der Anteil der Personen mit niedrigen Stundeneinkünften unter den Selbständigen. Zwar gehen geringe Stundenverdienste oft mit niedrigen Haushaltseinkommen einher, allerdings gehören viele Geringverdiener nicht einem einkommensschwachen Haushalt an. Denn sie ergänzen etwa mit einem Teilzeit- oder Mini-Job lediglich das Haushaltsbudget. Zudem lässt sich zeigen, dass es einem erheblichen Teil der Erwerbstätigen im Laufe der Zeit gelingt, höhere Einkommen zu erzielen und den Niedrigeinkommenssektor zu verlassen. Aufs Ganze gesehen ist er zwar geschrumpft, seit geraumer Zeit aber auch nicht mehr gewachsen.

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Notes

  1. 1.

    Zum Sozio-oekonomischen Panel vgl. Wagner et al. (2008).

  2. 2.

    BAG, Urteil vom 22.04.2009, Aktenzeichen 5 AZR 436/08.

  3. 3.

    So lag 2014 beispielsweise in Ostdeutschland der Anteil der tarifgebundenen Betriebe bei gerade einmal 11 % und der der tarifgebundenen Arbeitnehmer bei 39 %; in manchen Branchen waren die Anteile noch deutlich geringer (Statistisches Bundesamt 2016, S. 9 ff.).

  4. 4.

    Ein Beispiel dafür ist der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk in Sachsen, der für Arbeitnehmer, die gerade ihre Gesellenprüfung abgeschlossen haben, einen Stundenlohn von 3,82 € brutto vorsieht. Formal kündbar war der Vertrag bis zum 31. Juli 2016; wegen des gesetzlichen Mindestlohns dürfte er inzwischen nicht mehr wirksam sein.

  5. 5.

    Vgl. u. a.: Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Beschlossen auf dem Hamburger Bundesparteitag der SPD am 28. Oktober 2007, S. 54. Ähnlich argumentierten auch die Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Für die Wissenschaft u. a.: „Wirtschaftsweiser: 8,50 € sind vertretbar“, Interview mit P. Bofinger, Der Tagesspiegel vom 08.04.2013 sowie Henneberger und Keller (2017).

  6. 6.

    „Das Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehen; aber die ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschiedene Individuen, wenn sie nicht ungleiche wären) sind nur an gleichem Maßstab messbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite fasst, zum Beispiel im gegebenen Fall sie nur als Arbeiter betrachtet und weiter nichts in ihnen sieht, von allem andern absieht. Ferner: Ein Arbeiter ist verheiratet, der andere nicht; einer hat mehr Kinder als der andere etc. etc. Bei gleicher Arbeitsleistung und daher gleichem Anteil an dem gesellschaftlichen Konsumtionsfonds erhält also der eine faktisch mehr als der andere, ist der eine reicher als der andere etc. Um alle diese Missstände zu vermeiden, müsste das Recht, statt gleich, vielmehr ungleich sein. Aber diese Missstände sind unvermeidbar…“ (Marx 1962).

  7. 7.

    Ebenfalls an der Bedürftigkeit ausgerichtet sind Definitionen von niedrigen Löhnen, bei denen das für den Lebensunterhalt notwendige Familieneinkommen durch die jährliche Zahl der Arbeitsstunden von Vollzeitbeschäftigten dividiert wird (Ryscavage 1996).

  8. 8.

    Für einen Überblick über verschiedene Definitionen vgl. Grimshaw (2011).

  9. 9.

    In den Erhebungen des SOEP wird der Stundenlohn nicht direkt erhoben, er lässt sich aber aus den Angaben über die üblicherweise geleistete Arbeitszeit je Woche und dem Monatsverdienst berechnen: Der Stundenlohn ist demnach das monatliche Erwerbseinkommen dividiert durch die mit 4,3 multiplizierte Wochenarbeitszeit. Ein Problem könnte darin bestehen, dass die Befragten bei den Antworten über ihre üblicherweise geleistete Arbeitszeit unzureichend den Freizeitausgleich im Falle von Überstunden berücksichtigen. Ob und inwieweit das der Fall ist, lässt sich anhand der für die Untersuchung verwendeten Erhebungswellen des SOEP nicht hinreichend prüfen.

  10. 10.

    Vgl. „Wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. (…) Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ Bundeskanzler Gerhard Schröder: Rede vor dem World Economic Forum in Davos am 28.01.2005. Sowie „Hartz IV hat uns Niedriglöhne gebracht“. Interview mit G. A. Horn. Focus-Online vom 16.08.2012.

  11. 11.

    Bei der Auswertung der SOEP-Daten wurde der frühere Westteil Berlins den alten Bundesländern zugeordnet, der frühere Ostteil Ostdeutschland.

  12. 12.

    Wie bei den Arbeitnehmern wird auch bei den Selbständigen im Rahmen der SOEP-Erhebungen das Erwerbseinkommen anhand der Angaben der Befragten erfasst. Bei den abhängig Beschäftigten handelt es sich um die Löhne, bei den Selbständigen müssten es die Betriebsüberschüsse sein. Offen ist, wie die einzelnen Befragten diese Größe abschätzen und wie sie die Abgrenzung von Brutto- und Nettoeinkommen vornehmen. Es kann daher nur angenommen werden, dass entsprechend des intendierten Sachverhalts geantwortet wurde.

  13. 13.

    Es wurde dasselbe Erwerbseinkommen pro Stunde wie bei den Arbeitnehmern zur Abgrenzung der Geringverdiener verwendet, also etwa im Jahr 2015 der Betrag von 9,86 € brutto je Stunde.

  14. 14.

    Die Zahl der Selbständigen im SOEP betrug im Zeitraum von 2000 bis 2015 etwa 1300 bis 1500 Fälle; noch kleiner werden zwangsläufig die Fallzahlen bei einer Aufgliederung in solche Selbständige, die Arbeitnehmer beschäftigen und in solche, die das nicht tun.

  15. 15.

    Bei Analysen des Haushaltseinkommens wird üblicherweise das Jahreseinkommen herangezogen – weil damit beispielsweise Einmalzahlungen beim Lohn oder besondere steuerliche Belastungen wie Nachzahlungen berücksichtigt werden. Das SOEP enthält entsprechende Informationen, allerdings nur für das Jahreseinkommen im Jahr vor der jeweiligen Erhebungswelle – also beispielsweise bei der Erhebungswelle 2015 Angaben über das Jahreseinkommen 2014. Dadurch entsteht u. a. das Problem, dass der Erwerbsstatus im Erhebungsjahr von dem des vorhergehenden Jahres abweichen kann. So kann ein im Jahr 2015 erfasster Bezieher eines geringen Erwerbseinkommens im Jahr zuvor gar nicht zum Niedrigeinkommenssektor gezählt haben oder sogar überhaupt nicht erwerbstätig gewesen sein. Um diese Schwierigkeit zu vermeiden, wurde das Netto-Haushaltsmonatseinkommen verwendet, für das es Angaben für das Erhebungsjahr gibt.

  16. 16.

    Dabei wird dem ersten erwachsenen Haushaltsmitglied der Faktor „1“ zugeordnet, jeder weiteren erwachsenen oder jugendlichen Person der Faktor „0,7“ und Kinder erhalten den Faktor „0,5“. Das Haushaltseinkommen wird dann durch die Summe der Faktoren dividiert.

  17. 17.

    Armut, insbesondere relative Armut ist ein recht schillernder Begriff – schon deshalb, weil sie allein anhand der Einkommen ermittelt wird; Vermögen sind ausgeblendet. Als relativ arm bzw. einem sogenannten Armutsrisiko ausgesetzt, gelten nach verbreiteter Ansicht solche Personen, deren bedarfsgewichtetes Haushaltsnettoeinkommen geringer ist als 60 % des bedarfsgewichteten Medianeinkommens aller Haushalte (Laeken-Konzept).

  18. 18.

    Die Daten des SOEP stimmen ziemlich genau mit den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen überein. Danach gab es im Jahresdurchschnitt von 2015 1,24 Mio. Erwerbstätige mit Hartz IV-Bezug; 1,13 Mio. waren Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende (Bundesagentur für Arbeit, Statistik 2016).

  19. 19.

    Die Daten der SOEP-Welle von 2015 enthalten 656 Personen, in deren Haushalten Arbeitslosengeld II bezogen wird.

Literatur

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  • Brenke, K. (2015). Selbständige Beschäftigung geht zurück. DIW-Wochenbericht, 82 (36), 790–796.

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  • Grimshaw, D. (2011). What do we know about low-wage and low-wage workers? Analysing the definitions, patterns, causes and consequences in international perspective. International Labour Office, Conditions of Work and Employment Series (28).

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  • Wagner, G. G., Göbel, J, Krause, P., Pischner, R., & Sieber, I. (2008). Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP): Multidisziplinäres Haushaltspanel und Kohortenstudie für Deutschland – Eine Einführung (für neue Datennutzer) mit einem Ausblick (für erfahrene Anwender). AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv. https://doi.org/10.1007/s11943-008-0050-y.

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Brenke, K. (2018). Erwerbstätige mit geringen Einkünften. In: Kaiser, L. (eds) Soziale Sicherung im Umbruch. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06502-7_9

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