Zusammenfassung
Architekten- und Ingenieurleistungen müssen für eine Vielzahl von Bauvorhaben nach den vergaberechtlichen Bestimmungen unter Anwendung der VOF zur Ausschreibung gebracht werden. Soweit in der Vergangenheit insbesondere Fachplanerleistungen häufig nicht dem Vergaberechtsregime unterworfen worden sind, da die Einzelleistungen den Schwellenwert des § 2 VgV nicht überschritten haben, wurde einer solchen Vorgehensweise zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung des EuGH eine Absage erteilt: Die europarechtlich gebotene funktionelle Betrachtungsweise bei der Bewertung, ob ein Dienstleistungsauftrag dem kartellvergaberechtlichen Regime unterliegt, hat zur Folge, dass Planungsleistungen für die Durchführung eines einheitlichen Bauvorhabens im Hinblick auf die Ermittlung des Schwellenwertes zu addieren sind.
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Zerwell, J. (2014). Projektanten im Vergabeverfahren: Die Durchführung von VOF-Vergaben und der den Auftraggeber im Vorfeld unterstützende Architekt. In: Ganten, H. (eds) Architektenrecht aktuell – Verantwortung und Vergütung bei Architektenleistungen. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03336-1_34
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