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Vier Perspektiven der Beobachtung im Themenfeld Migration – Familie – Bildung

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Migration, Familie und soziale Lage

Zusammenfassung

Die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Forschung hat sich bisher nur wenig für das Thema „Migration und Familie“ interessiert; diesen Schluss legt zumindest die geringe Zahl von Publikationen und Forschungsprojekten nahe, die sich explizit mit diesem Thema auseinandersetzen. Das bedeutet aber nicht, dass die Migrantenfamilie in der interkulturellen erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Forschung nicht präsent ist. Im Gegenteil: Sie spielt unter verschiedensten Fragestellungen eine wichtige Rolle, z. B. wenn es um Erziehung und Bildung, um sprachliche Bildung, Wertevorstellungen, Geschlechterrollen oder um Gesundheit, Wohnen und Arbeit geht. Hier wird vielfach auf die Familie bzw. die Eltern als Beteiligte oder auch Adressaten von Maßnahmen Bezug genommen. Insofern ist in vielen Texten von „der Migrantenfamilie“ oder „den Migranteneltern“ die Rede, ohne dass diese jedoch ins Zentrum gerückt werden bzw. ohne dass auf eine aussagekräftige, weil auch ausdifferenzierte Forschung zu Familie und Migration zurückgegriffen werden kann.

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Notes

  1. 1.

    Im Abschnitt zur Definition des Familienrechts auf der Plattform zum Insolvenzrecht (siehe: http://www.familienrecht.com/familienrecht/definition-familienrecht.htm) heißt es: „Die Lebensverhältnisse von Paaren, Partnern, Eltern, Kindern sind der Bezugspunkt im Familienrecht. Im Gegensatz zum Begriff der Ehe existiert eine rechtliche Definition des Begriffs Familie nicht. (....) Vor Jahrzehnten wurden alleinerziehende mit Kindern, geschiedene, wiederverheiratete mit Stiefkindern nicht als Familie bezeichnet, hingegen werden heute vielfältige Familienstrukturen als Familie anerkannt und als solche in Rechtsnormen berücksichtigt.“

  2. 2.

    Wie einseitig ausgerichtet die Diskussion über Migrantenfamilien war, zeigt der aus verschiedenen Gründen problematische Beitrag von Joachim Schuch „Psychosoziale Bedingungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (in: SGB VIII – Online Handbuch, hrsg. von Inge Becker-Textor und Martin R. Textor URL: http://www.sgbviii.de/S95.html). Nach der für den Artikel genutzten Literatur dürfte er aus Mitte der 1990er Jahre stammen, und es ist anzunehmen, dass er bis 2005 (dem Jahr als das Online-Handbuch eingestellt wurde) nicht mehr aktualisiert worden ist. Er spiegelt die eher für die 1970er und teilweise noch 1980er Jahre charakteristische defizitorientierte Sicht auf die Migranten(familie), sowohl in der Literatur, die er für seinen Artikel heranzieht wie auch in der Art wie er selbst – ohne jeden Versuch einer Analyse – die von ihm für relevant gehaltene Literatur präsentiert.

  3. 3.

    In dem im Auftrag des Familienministeriums erstellten Dossier zu Migrantenfamilien („Ehe, Familie, Werte“, siehe BMSFSJ 2001, S. 16) wird Familie wie folgt definiert: „Der hier zugrunde liegende Familienbegriff meint Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt, unabhängig davon, ob die Kinder mit einem oder zwei Elternteilen zusammenleben, ob die Eltern in einer Ehe oder in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben oder ob die Elternschaft eine „leibliche“ oder „soziale“ Elternschaft ist.“

  4. 4.

    „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist. Oder auch wer in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.“ (Siehe auch etwas detaillierter Mikrozensus 2010, S. 397).

  5. 5.

    Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass bei den Daten genau zu beachten ist, nach welchen Kriterien sie erhoben worden sind: nur nach der Staatsangehörigkeit (ausländisch/deutsch) oder nach dem Migrationsstatus (mit/ohne Migrationshintergrund). Im erstgenannten Fall fallen unter „deutsch“ alle als Aussiedler Zugewanderten, alle Eingebürgerten sowie diejenigen mit doppelter Staatsangehörigkeit usw. Die Unterscheidung nach mit oder ohne „Migrationshintergrund“ erlaubt eine genauere Erfassung derjenigen, die nach 1949/1950, also nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, zugezogen sind. Dies schließt Aussiedler ein, nicht aber andere, ebenso deutschstämmige Zuwanderer wie z. B. Vertriebene und Flüchtlinge (deren Eingliederung politischerseits Anfang der 1950er Jahre als abgeschlossen galt) und auch nicht Flüchtlinge aus der SBZ/DDR. Migrationshintergrund ist somit mehr als nur ein statistisches Konstrukt, mit ihm ist eine politische Interpretation der Migrationsbewegungen nach 1945 verbunden (vgl. Mikrozensus 2010, S. 5f.).

  6. 6.

    Es gibt z. B. auch Familienberichte auf Länder- oder kommunaler Ebene; ob und in welcher Weise in diesen Berichten schon früher das Thema „Migration und Familie“ eine Rolle gespielt hat, wäre zu prüfen. Nach 2000 jedenfalls sind auch auf diesen Ebenen verschiedene Berichte erschienen, in denen Migrantenfamilien berücksichtigt sind.

  7. 7.

    Der Auftrag zur „Ausländerberichterstattung“ ist im Aufenthaltsgesetz (§ 94, 2) festgelegt. Eine spezielle, kontinuierliche Berichterstattung zu Fragen der Integration von Aussiedlerinnen und Aussiedlern hingegen hat es nie gegeben, wohl aber hin und wieder Einzelberichte. Beim Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten war und ist kein entsprechendes Berichtssystem angesiedelt. Zusätzlich anzumerken ist, dass seit den 1990er Jahren der Aussiedlerbeauftragte auch für die Unterstützung der deutschen Minderheiten in der Aussiedlerherkunftsgebieten zuständig ist und 2002 ist das Aufgabengebiet „nationale Minderheiten in Deutschland“ hinzugekommen. Auch hier wird die ethnische Einfärbung der Migrationspolitik wieder deutlich.

  8. 8.

    Sie ist mehr oder weniger durch die Integrationsberichterstattung in der Folge der „Integrationsgipfel“ abgelöst worden; zur wissenschaftlichen Kritik und kritischen Begleitung der Integrationspolitik siehe die Publikationen des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen zu Integration und Migration (SVR) URL: http://www.svr-migration.de.

  9. 9.

    Dies zeigt noch einmal, dass eine anders perspektivierte Migrations- und Integrationspolitik zahlreiche Veränderungen – strukturelle, institutionelle, rechtliche – verlangt.

  10. 10.

    Es ist ausgesprochen schwierig, die jeweils richtige Bezeichnung zu finden, denn wenn die Mehrheitsbevölkerung nach dem Kriterium der (deutschen) Staatsangehörigkeit definiert ist, so ist ein Teil der Migrantenfamilien – jene mit deutscher Staatsangehörigkeit – schon immer in den Familienberichten präsent gewesen, allerdings ohne die Markierung „Migrant/-in“.

  11. 11.

    Zum Dossier „Familie mit Migrationshintergrund“ von 2010 siehe weiter unten.

  12. 12.

    In jeder Legislaturperiode wird ein Kinder- und Jugendbericht erstellt. Er wird von der Bundesregierung an eine Sachverständigenkommission in Auftrag gegeben. Die Geschäftsführung für den aktuellen 13. Kinder- und Jugendbericht liegt beim Deutschen Jugendinstitut. Nach Übergabe des Berichtes an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird der Bericht zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat gemäß § 84 SGB VIII vorgelegt. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten; jeder dritte Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Jugendhilfe vermitteln.

  13. 13.

    Die Zweiteilung und damit die Sicht auf Migration als Problem und Störfaktor ist noch immer anzutreffen, wenn auch nun stärker in Verbindung mit dem „Positiv-Stichwort“ Integration. Deutlich zeigen dies die Publikationen, die auf der Website der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration angeboten werden: Flyer und Broschüren zu Problemthemen (Gewalt in der Familie, Zwangsheirat, Sprachprobleme) oder Ratgeber zur Integration wie z. B. der „Ratgeber für Familien“, der 2008 publiziert worden ist. Ziel eines veränderten Blicks ist nicht die Leugnung dieser Problem, sondern die Auflösung der Besonderung. Es sind Probleme nicht einer Gruppe sondern der Gesellschaft.

  14. 14.

    Auf Länderebene z. B. gibt es schon Schüler-/Schulstatistiken mit der Unterscheidung nach „Migrationshintergrund“ oder „Migrationhinweis“.

  15. 15.

    Aktuell (10.2.2012) findet sich kein Hinweis darauf, wann eine solche Statistik zu erwarten ist. Ausgewiesen wird allein die letzte Statistik zu ausländischen Schülern und Schulabsolventen für die Jahre 1991 bis 2000 (Nr. 163 von Oktober 2002). Aller weiteren Statistiken zu Schülern und Schulabsolventen sind ohne Nachweis von Herkunftsmerkmalen (siehe: http://www.kmk.org/statistik).

  16. 16.

    Es geht v.a. um die Geschichte der Elementar- resp. Volksschule, die von der überwiegenden Mehrheit der Kinder besucht wurde.

  17. 17.

    Die Schule meint die Institution im Allgemeinen. Dass es auch Schulen gibt, die anders arbeiten, und dass ihre Zahl steigt, ist bekannt. Aber noch ist „die“ Schule bzw. die Mehrheit der Schulen nicht verändert.

  18. 18.

    Aus den Verordnungen über die Verwendung personenbezogener Daten für die Schule, die je nach Bundesland variieren, lässt sich ablesen, ob die Schulen auch Daten zu den in den Familien gesprochenen Sprachen erheben dürfen. Dies ist z. B. der Fall in Berlin und Hessen. Doch selbst wenn entsprechende Daten erhoben werden, heißt dies nicht, dass die Schule bzw. die Lehrkräfte sich dieser Daten so bewusst sind, dass sie damit produktiv umgehen können.

  19. 19.

    Von daher ist es vielleicht signifikant, dass in dem Bericht des Sachverständigenrats von 2010 bei der Frage Bildungsaspirationen und Verhältnis Elternhaus – Schule als einzige erziehungswissenschaftliche Publikation die 1980 erschienene Dissertation von Ursula Neumann genannt wird.

  20. 20.

    Familienforschung ist – soweit ich dies überblicke – außer rechtlich und politisch vor allem soziologisch und psychologisch, teilweise auch historisch oder ethnologisch ausgerichtet; siehe z. B. die Themen in der „Zeitschrift für Familienforschung – Beiträge zu Haushalt, Verwandtschaft und Lebenslauf“ oder die Forschung, die am Staatsinstitut fü r Familienforschung an der Universität Bamberg vorrangig gemacht wird. Familienbildung ist zwar auch ein Thema des Instituts, aber vor allem mit dem Fokus der Beratung, wissenschaftlichen Begleitung von entsprechenden Projekten; siehe auch die vom Institut betreute „EU-Plattform für Familienforschung und Familienpolitik“ (http://www.ifb.bayern.de/forschung/aktuelle/eu-plattform.html).

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Krüger-Potratz, M. (2013). Vier Perspektiven der Beobachtung im Themenfeld Migration – Familie – Bildung. In: Geisen, T., Studer, T., Yildiz, E. (eds) Migration, Familie und soziale Lage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94127-1_2

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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