Zusammenfassung
Die Todesstrafe gilt als die härteste aller Strafen, weil sie dem Betroffenen jede weitere Möglichkeit zur Entfaltung seiner Individualität, zur Wahrnehmung seiner Freiheit, zur Geltendmachung seiner Rechte und zur Nutzung seiner Fähigkeiten nimmt. Die These von der Todesstrafe als der härtesten aller Strafen mag man indes in Zweifel ziehen, wenn man sich Situationen vorstellt, in denen Menschen so gequält und gefoltert werden, dass sie sich den Tod sogar wünschen, ihn gar herbeisehnen. Glücklicherweise ist heute nicht mehr die Zeit, über die eventuelle Legitimität solcher ›Folterstrafen‹ zu räsonieren. Das Mittelalter sah das noch anders, verband zumindest die Todesstrafe mit vielen Möglichkeiten der Qualen für den Delinquenten, sowohl vor seiner Tötung als auch noch durch die Art der Ausführung der Todesstrafe wie etwa durch Verbrennen, Vierteilen, Rädern etc. (Einzelheiten vgl. etwa bei Schild 2010, 168 ff.; Roth 2010).
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Joerden, J. (2017). Todesstrafe. In: Hilgendorf, E., Joerden, J. (eds) Handbuch Rechtsphilosophie. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05309-1_69
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Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
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