Auszug
Die nationalen Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten und damit die Steuerwissenschaften1 stehen derzeit zwei relativ neuen, für die nationalstaatliche Steuersouveränität aber umso bedeutsameren, Herausforderungen gegenüber. Durch die Europäische Integration gerät der Inlandsbezug sämtlicher Besteuerungsprinzipien, sei es das Leistungsfähigkeitsprinzip oder die Wettbewerbsneutralität, auf den Prüfstand: Grenzüberschreitende Sachverhalte im Binnenmarkt dürfen gegenüber reinen Inlandssachverhalten nicht benachteiligt werden.2 Durch den Steuerwettbewerb3 in Europa und weltweit werden diese Prinzipien darüber hinaus dem Grunde nach in Frage gestellt: Um Investitionen und damit Steuersubstrat ins Land zu holen oder auch nur im Land zu halten, soll das eigene Steuersystem einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, d. h. gegenüber den Steuersystemen anderer Länder, bieten. Dies führt in vielen Bereichen zu einem Konflikt mit dem Anspruch, ein gerechtes oder gleichmäßiges Steuersystem zu haben.4
Neben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zählen die Steuerrechtswissenschaft und die Finanzwissenschaft zu den Steuerwissenschaften, vgl. Kußmaul, H., Steuerlehre, 1995, S. 3 f.; Elschen, R., Entscheidungsneutralität, 1991, S. 99 f.; Lang, J., Einführung, 2005, Rz. 34–51.
Vgl. dazu unten Kapitel E, S. 199.
Steuerwettbewerb wird in dieser Arbeit als Konkurrenz der Staaten um Unternehmensinvestitionen durch Gestaltung des eigenen Steuersystems verstanden. Zu einer genaueren Definition des Begriffs „Steuerwettbewerb“ vgl. unten B.I, S. 11.
Vgl. Hey, J., Erosion, 2005, S. 323 f.; Lang, J., Steuerschuldrecht, 2005, Rz. 72, 75.
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(2007). Steuerliche Missbrauchsverhinderungsnormen als Untersuchungsgegenstand. In: Missbrauchsverhinderungsnormen und Standortwahl. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9611-0_1
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