Zusammenfassung
Das wichtigste Regelwerk des Zivilrechts und zugleich auch das wichtigste Gesetz für die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Internet ist das „Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im 19. Jahrhundert wurde nach einer langen Phase der Rechtszersplitterung versucht, eine Vereinheitlichung des gesamten bürgerlichen Rechts zu schaffen. So wurde im Jahre 1873 gegen den erheblichen Widerstand der selbständigen Länder durch ein Gesetzeswerk, der sogenannten lex Miquel-Lasker, dem Reich durch Verfassungsänderung die Zuständigkeit zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts zugeordnet. So konnte das BGB als einheitliche Regelung des bürgerlichen Rechts am 1. Januar 1900 in Kraft treten. In der Zeit seines Bestehens ist das BGB sehr häufig geändert worden, um es den aktuellen Gegebenheiten anzupassen oder europäische Vorgaben zu erfüllen. Das BGB enthält fünf wesentliche Teile, die mit Fachausdruck als „Bücher“ bezeichnet werden:
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Erstes Buch, Allgemeiner Teil (§§ 1 – 240 BGB)
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Zweites Buch, Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
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Drittes Buch, Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
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Viertes Buch, Familienrecht (§§ 1297 – 1921)
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Fünftes Buch, Erbrecht (§§ 1922 – 2385)
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Wien, A. (2009). Verträge im Internet. In: Internetrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8259-9_5
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